Abfindung naht bei LHA Krause - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.12.10 17:04:21 von
neuester Beitrag 13.01.12 11:00:40 von
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Bis zum 15.12. muss Krause ein Abfindungsangebot vorlegen.
Bei 30 Mio Umsatz lag die Aktie bei 10 Euro
Heuer haben wir fast 60 Mio Umsatz
Ich rechne mit ner Abfindung um 20 Euro/Aktie
Die SCI wird schon schoen verhandelt habben
Anwalt war uebrigens P.Dreyer!
Bei 30 Mio Umsatz lag die Aktie bei 10 Euro
Heuer haben wir fast 60 Mio Umsatz
Ich rechne mit ner Abfindung um 20 Euro/Aktie
Die SCI wird schon schoen verhandelt habben
Anwalt war uebrigens P.Dreyer!
warum abfindung ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.634.500 von Maack1 am 02.12.10 18:38:01darum
In dem vor dem Landgericht Mühlhausen anhängigen Spruchverfahren ist gemäß § 11 Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO zwischen der Antragstellerin (SCI AG, Usingen), dem vom Landgericht bestellten gemeinsamen Vertreter (Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf) und der Antragsgegnerin (LHA Krause AG) ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, dem der vorsitzende Richter der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mühlhausen am 22. November 2010 zugestimmt hat und der der Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegnerin am heutigen Tage zugestellt wurde. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wird die LHA Krause AG den Wortlaut dieses gerichtlichen Vergleiches vollumfänglich zusammen mit einem den Minderheitsaktionären zu unterbreitenden Abfindungsangebot für die von diesen gehaltenen Inhaberstückaktien an der LHA Krause AG bis zum 15. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
In dem vor dem Landgericht Mühlhausen anhängigen Spruchverfahren ist gemäß § 11 Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO zwischen der Antragstellerin (SCI AG, Usingen), dem vom Landgericht bestellten gemeinsamen Vertreter (Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf) und der Antragsgegnerin (LHA Krause AG) ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, dem der vorsitzende Richter der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mühlhausen am 22. November 2010 zugestimmt hat und der der Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegnerin am heutigen Tage zugestellt wurde. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wird die LHA Krause AG den Wortlaut dieses gerichtlichen Vergleiches vollumfänglich zusammen mit einem den Minderheitsaktionären zu unterbreitenden Abfindungsangebot für die von diesen gehaltenen Inhaberstückaktien an der LHA Krause AG bis zum 15. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.636.404 von gnuldi am 02.12.10 22:07:17auf aktiencheck.de
LHA Krause gerichtlicher Vergleich geschlossen
Schwalmtal (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (ISIN DE0006490105/ WKN 649010):
In dem vor dem Landgericht Mühlhausen anhängigen Spruchverfahren ist gemäß § 11 Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO zwischen der Antragstellerin (SCI AG, Usingen), dem vom Landgericht bestellten gemeinsamen Vertreter (Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf) und der Antragsgegnerin (LHA Krause AG) ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, dem der vorsitzende Richter der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mühlhausen am 22. November 2010 zugestimmt hat und der der Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegnerin am heutigen Tage zugestellt wurde. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wird die LHA Krause AG den Wortlaut dieses gerichtlichen Vergleiches vollumfänglich zusammen mit einem den Minderheitsaktionären zu unterbreitenden Abfindungsangebot für die von diesen gehaltenen Inhaberstückaktien an der LHA Krause AG bis zum 15. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
LHA Krause gerichtlicher Vergleich geschlossen
Schwalmtal (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (ISIN DE0006490105/ WKN 649010):
In dem vor dem Landgericht Mühlhausen anhängigen Spruchverfahren ist gemäß § 11 Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO zwischen der Antragstellerin (SCI AG, Usingen), dem vom Landgericht bestellten gemeinsamen Vertreter (Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf) und der Antragsgegnerin (LHA Krause AG) ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, dem der vorsitzende Richter der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Mühlhausen am 22. November 2010 zugestimmt hat und der der Prozeßbevollmächtigten der Antragsgegnerin am heutigen Tage zugestellt wurde. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wird die LHA Krause AG den Wortlaut dieses gerichtlichen Vergleiches vollumfänglich zusammen mit einem den Minderheitsaktionären zu unterbreitenden Abfindungsangebot für die von diesen gehaltenen Inhaberstückaktien an der LHA Krause AG bis zum 15. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
auch die sci ag wird davon profitieren.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.643.592 von gnuldi am 03.12.10 18:45:15das abfindungsangebot zu 14 ist im ebundesanzeiger
aktien werden weiter gehandelt
aber so billig kommt der krause nicht davon
20 wird er mir schon zahlen muessen
aktien werden weiter gehandelt
aber so billig kommt der krause nicht davon
20 wird er mir schon zahlen muessen
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.636.404 von gnuldi am 02.12.10 22:07:17abfindungs adhoc auf comdirect
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.655.495 von gnuldi am 06.12.10 17:44:15schon werden bloecke zu tausenden stueck gesucht
der markt wird immer enger
irgendwann gehts richtung 20 euro!
der markt wird immer enger
irgendwann gehts richtung 20 euro!
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.636.404 von gnuldi am 02.12.10 22:07:172000 sind gerade abgefischt worden
bald werden keine freien stuecke mehr da sein
ich dachte schon, es merkt keiner....
bald werden keine freien stuecke mehr da sein
ich dachte schon, es merkt keiner....
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.663.842 von gnuldi am 07.12.10 15:49:29und schon wieder werden mehr als 2000 stueck gesucht...
test
Hm, soll man das 14€-Angebot nun annehmen? Was passiert, wenn nicht? Wird das Angebot nochmal erneuert und erhöht?
Pokern?
Pokern?
EANS-News: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
14:37 24.08.11
EANS-News: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Privatisierung/Abfindung der Minderheitsaktionäre
Bad Langensalza (euro adhoc) - Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR
(kurz: LHA Holding) mit Sitz in Jüchen hat der LHA Internationale
Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad
Langensalza mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der
LHA AG gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der
Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück hält und
den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung
einzuberufen, in der ein Beschluß nach § 327a Abs. 1 AktG über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf
die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefaßt werden
soll. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären im Rahmen des
Ausschlusses zu zahlenden Barabfindung wird auf der Grundlage eines
vom für das Verfahren zuständigen Landgericht durch Beschluß
bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Mit der Durchführung
der dann einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung ist
frühestens im Oktober/November 2011 zu rechnen.
Rückfragehinweis:
Axel Krause
Aufsichtsratsvorsitzender
Telefon: +49-(0)2165-879 879
E-Mail: krause-juechen@t-online.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
14:37 24.08.11
EANS-News: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Privatisierung/Abfindung der Minderheitsaktionäre
Bad Langensalza (euro adhoc) - Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR
(kurz: LHA Holding) mit Sitz in Jüchen hat der LHA Internationale
Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad
Langensalza mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der
LHA AG gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der
Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück hält und
den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung
einzuberufen, in der ein Beschluß nach § 327a Abs. 1 AktG über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf
die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefaßt werden
soll. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären im Rahmen des
Ausschlusses zu zahlenden Barabfindung wird auf der Grundlage eines
vom für das Verfahren zuständigen Landgericht durch Beschluß
bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Mit der Durchführung
der dann einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung ist
frühestens im Oktober/November 2011 zu rechnen.
Rückfragehinweis:
Axel Krause
Aufsichtsratsvorsitzender
Telefon: +49-(0)2165-879 879
E-Mail: krause-juechen@t-online.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
LHA AKTIEN IMMER SCHÖN BEHALTEN.
DA LIGT WAS IN DER LUFT !!!
DA LIGT WAS IN DER LUFT !!!
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Bad Langensalza/Schwalmtal
Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 – ISIN: DE 000 649010 5
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG,
Bad Langensalza/Schwalmtal
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 7. Oktober 2011, 1000 Uhr,
im Restaurant ‚Forsthaus Thiemsburg‘,
in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen) – OT Alterstedt, ‚Am Baumkronenpfad‘‚
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein
TAGESORDNUNG
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR mit Sitz in Jüchen hält unmittelbar 96 % des Grundkapitals der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (die Gesellschaft) und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne von § 327a AktG.
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR hat gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. Die Höhe der Barabfindung ist von der LHA Holding A. u. R. Krause GbR auf EURO 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt worden. In einem der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung angefügten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die LHA Holding A. u. R. Krause GbR die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR hat dem Vorstand der Gesellschaft ferner gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der Raiffeisenbank Grevenbroich eG mit Sitz in 41515 Grevenbroich, Rheydter Straße 6–8, übermittelt, mit der die Raiffeisenbank Grevenbroich eG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der LHA Holding A. u. R. Krause GbR übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung von EUR 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie für ihre auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien zu zahlen.
Die Angemessenheit der von der LHA Holding A. u. R. Krause GbR festgelegten Barabfindung wurde von der THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, als dem vom Landgericht Mühlhausen ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der LHA Holding A. u. R. Krause GbR wie folgt zu beschließen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG mit Sitz in Bad Langensalza werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR mit Sitz in Jüchen als Hauptaktionär übertragen.
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung werden folgende Unterlagen auf der Homepage der LHA AG im Internet unter ‚http://www.lha-krauseag.com’ (Investor Relations) zur Einsicht bereitgestellt:
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses
•
Jahresfinanzberichte (Jahresabschlüsse und Lageberichte) der Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008
•
Bericht des Hauptaktionärs (Darlegung der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung)
•
Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung der THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, vom 29. August 2011
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. September 2011 zugehen:
postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
– Hauptversammlung –
Bahnhofstraße 10 D
99947 Bad Langensalza
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
– Hauptversammlung –
Lüttelforst 143
D-41366 Schwalmtal
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 16. September 2011, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum jetzigen Zeitpunkt 51.134 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 748.866.
Weitere Hinweise
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des 22. September 2011, zu übersenden an die
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
– Hauptversammlung –
Bahnhofstraße 10
99947 Bad Langensalza
Telefax: 02163/3388222
E-Mail: ‚broker@lha-krauseag.com’
Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet unter ‚http://www.lha-krauseag.com’ (‚Investor Relations’) unverzüglich zugänglich gemacht.
Bericht des Hauptaktionärs gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR (kurz: LHA Holding GbR) hat der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad Langensalza mit Schreiben vom 3. Mai 2011 mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der LHA AG zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück gehalten hat und den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss nach § 327a Abs. 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefasst werden soll. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der LHA Holding GbR haben sich die Barabfindung, welche die LHA AG den Minderheitsaktionären mit Abfindungsangebot vom 6. Dezember 2010 angeboten hat, auf der Grundlage des gerichtlichen Vergleichs im Spruchverfahren, vom 22. November 2010, vor dem Landgericht Mühlhausen (AZ: 1 HK O 9/10) inhaltlich zu eigen macht. Wertbeeinflussende Umstände sind seitdem unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Risiken im Handelssegment der LHA AG sowie der Unternehmensplanung nicht eingetreten. Dennoch hat sich der Hauptaktionär entschlossen, den im Abfindungsangebot vom 6. Dezember 2010 genannten Abfindungsbetrag von EURO 14,– je Inhaberstückaktie um einen EURO auf EURO 15,– je Inhaberstückaktie zu erhöhen. Gemäß einem von der LHA Holding GbR beim Landgericht Mühlhausen gestellten Antrag gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG wurde mit Beschluss vom 5. Juli 2011 (AZ: 1 HK O 41/11) die THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfred-Hess-Straße 23, 99094 Erfurt (jetzt: Thälmannstraße 58, 99085 Erfurt) zum Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG zur Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung bestellt. Die Thuringia Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat mit gutachterlicher Stellungnahme vom 29. August 2011 die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Bad Langensalza/Schwalmtal, im September 2011
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Der Vorstand
Bad Langensalza/Schwalmtal
Wertpapierkenn-Nr.: 649 010 – ISIN: DE 000 649010 5
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG,
Bad Langensalza/Schwalmtal
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 7. Oktober 2011, 1000 Uhr,
im Restaurant ‚Forsthaus Thiemsburg‘,
in D-99947 Bad Langensalza (Thüringen) – OT Alterstedt, ‚Am Baumkronenpfad‘‚
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein
TAGESORDNUNG
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR mit Sitz in Jüchen hält unmittelbar 96 % des Grundkapitals der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (die Gesellschaft) und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne von § 327a AktG.
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR hat gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. Die Höhe der Barabfindung ist von der LHA Holding A. u. R. Krause GbR auf EURO 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt worden. In einem der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung angefügten schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die LHA Holding A. u. R. Krause GbR die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR hat dem Vorstand der Gesellschaft ferner gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der Raiffeisenbank Grevenbroich eG mit Sitz in 41515 Grevenbroich, Rheydter Straße 6–8, übermittelt, mit der die Raiffeisenbank Grevenbroich eG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der LHA Holding A. u. R. Krause GbR übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung von EUR 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie für ihre auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien zu zahlen.
Die Angemessenheit der von der LHA Holding A. u. R. Krause GbR festgelegten Barabfindung wurde von der THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, als dem vom Landgericht Mühlhausen ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der LHA Holding A. u. R. Krause GbR wie folgt zu beschließen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG mit Sitz in Bad Langensalza werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 15,– je auf den Inhaber lautende Stückaktie der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR mit Sitz in Jüchen als Hauptaktionär übertragen.
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung werden folgende Unterlagen auf der Homepage der LHA AG im Internet unter ‚http://www.lha-krauseag.com’ (Investor Relations) zur Einsicht bereitgestellt:
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses
•
Jahresfinanzberichte (Jahresabschlüsse und Lageberichte) der Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008
•
Bericht des Hauptaktionärs (Darlegung der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung)
•
Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung der THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, vom 29. August 2011
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch ihr depotführendes Institut in deutscher oder englischer Sprache nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei einer der nachfolgend genannten Stellen unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. September 2011 zugehen:
postalisch: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
– Hauptversammlung –
Bahnhofstraße 10 D
99947 Bad Langensalza
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
– Hauptversammlung –
Lüttelforst 143
D-41366 Schwalmtal
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 16. September 2011, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum jetzigen Zeitpunkt 51.134 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 748.866.
Weitere Hinweise
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Fristen, somit bis zum Ablauf des 22. September 2011, zu übersenden an die
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
– Hauptversammlung –
Bahnhofstraße 10
99947 Bad Langensalza
Telefax: 02163/3388222
E-Mail: ‚broker@lha-krauseag.com’
Rechtzeitig gestellte Anträge werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im Internet unter ‚http://www.lha-krauseag.com’ (‚Investor Relations’) unverzüglich zugänglich gemacht.
Bericht des Hauptaktionärs gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)
Die LHA Holding A. u. R. Krause GbR (kurz: LHA Holding GbR) hat der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG (kurz: LHA AG) mit Sitz in Bad Langensalza mit Schreiben vom 3. Mai 2011 mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der von der LHA AG zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Aktien (49.757 Stück) 95,99 % (720.146) der Inhaberstammaktien an der LHA AG von insgesamt 800.000 Stück gehalten hat und den Vorstand der LHA AG darum bittet, eine Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss nach § 327a Abs. 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die LHA Holding A. u. R. Krause GbR als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gefasst werden soll. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der LHA Holding GbR haben sich die Barabfindung, welche die LHA AG den Minderheitsaktionären mit Abfindungsangebot vom 6. Dezember 2010 angeboten hat, auf der Grundlage des gerichtlichen Vergleichs im Spruchverfahren, vom 22. November 2010, vor dem Landgericht Mühlhausen (AZ: 1 HK O 9/10) inhaltlich zu eigen macht. Wertbeeinflussende Umstände sind seitdem unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Risiken im Handelssegment der LHA AG sowie der Unternehmensplanung nicht eingetreten. Dennoch hat sich der Hauptaktionär entschlossen, den im Abfindungsangebot vom 6. Dezember 2010 genannten Abfindungsbetrag von EURO 14,– je Inhaberstückaktie um einen EURO auf EURO 15,– je Inhaberstückaktie zu erhöhen. Gemäß einem von der LHA Holding GbR beim Landgericht Mühlhausen gestellten Antrag gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG wurde mit Beschluss vom 5. Juli 2011 (AZ: 1 HK O 41/11) die THURINGIA Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Alfred-Hess-Straße 23, 99094 Erfurt (jetzt: Thälmannstraße 58, 99085 Erfurt) zum Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG zur Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung bestellt. Die Thuringia Treuhand, Revision & Consulting AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat mit gutachterlicher Stellungnahme vom 29. August 2011 die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Bad Langensalza/Schwalmtal, im September 2011
LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG
Der Vorstand
eben einen anruf von der bank bekommen, dass die hv verschoben wird und sie deshalb keine eintritskarten verschickt-ist jemandem genaueres bekannt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.128.483 von otili am 23.09.11 16:50:10neue hv lt. homepage 4. november
absage der hv vom 7. oktober aus organisatorischen gründen
absage der hv vom 7. oktober aus organisatorischen gründen
Wer geht denn alle zur HV? Kann selber leider nicht hingehen, würde mich gerne bei der HV vertreten lassen. Vielen Dank im Voraus, wenn einer helfen kann.
Wer geht denn zur HV, vielleicht eine Aktionärsvereinigung? Ich kann leider selber nicht hingehen, würde mich aber gerne bei der HV vertreten lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.281.232 von Zhu-zhu am 31.10.11 17:20:59Denka mal SDK geht hin ansonsten meine ich die SCI AG geht hin sind ja auch Profis
Gibt´s hier noch Aktionäre von LHA Krause? Falls ja, wer hat Interesse das Abfindungsangebot mittels Schlichtungsverfahren überprüfen zu lassen? Bitte einfach bei mir kurz melden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.341.111 von Micha_x am 12.11.11 10:57:10das macht die sci sowieso - oder bist du die sci?
Nein, bin ich nicht. Jedenfalls weiß ich nicht woher Ihre Information stammt. Eine Bestätigung liegt mir nämlich nicht vor. Deshalb nicht auf andere vertrauen, sondern selbst tätig werden. Also falls noch Interesse besteht, bis 18.11. melden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.350.453 von Micha_x am 15.11.11 00:47:58Jedenfalls weiß ich nicht woher Ihre Information stammt.
es deutete sich bei der HV so an.
ich persönlich hab kein interesse an einem schlichtungsverfahren.
es deutete sich bei der HV so an.
ich persönlich hab kein interesse an einem schlichtungsverfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.341.111 von Micha_x am 12.11.11 10:57:10Am 4. November 2011 konnte ich selbst nicht zur Hauptversammlung nach Bad Langensalza fahren. Der einzige Teilnehmer, den ich kenne, soll seit Mitte November 2011 ernsthaft erkrankt sein, so daß ich von ihm keine Nachricht mehr erhalten kann. --- War noch jemand auf der Hauptversammlung gewesen? Gab es bei der Abstimmung zum Übertragungsbeschluß Nein-Stimmen? Hat ein Teilnehmer dagegen Widerspruch zu Protokoll aufgegeben? Womöglich wurde daraus tatsächlich eine Anfechtungsklage abgeleitet. Bei der Süd-Chemie AG dauerte die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft nur acht Tage: - gerechnet vom Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung am 22.11.2011 bis zum Eintragungstag.
Seit der außerordentlichen Hauptversammlung der LHA Krause sind nunmehr 62 Tage verstrichen, ohne daß der Übertragungsbeschluß eingetragen worden wäre.
Seit der außerordentlichen Hauptversammlung der LHA Krause sind nunmehr 62 Tage verstrichen, ohne daß der Übertragungsbeschluß eingetragen worden wäre.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.996.071 von schaerholder am 24.08.11 15:15:14Jetzt arbeitet der Hauptaktionär, die LHA Holding des Axel und Rainer Krause, plötzlich sehr schnell. Während am Freitag, den 6. Januar 2012, der Kurs in Frankfurt erstmals ausgesetzt wurde, wurde die Notierung in Berlin, Hamburg und Düsseldorf zugleich gestrichen. Heute finde ich die Aktie der LHA Krause AG in keinem Suchsystem der Banken mehr. Bei der DAB Bank und bei der Comdirect gab ich in die Suchmaske die WKN 649.010 ein: es erschien nichts mehr! Morgen werden wir wahrscheinlich die Zwangsabfindungsabrechnungen und die Depotausbuchungsmitteilungen für unsere Aktien erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.350.453 von Micha_x am 15.11.11 00:47:58Seit Montag, den 9. Januar 2012, erscheint die LHA Krause AG-Aktie in den meisten Suchsystem der Banken nicht mehr! Von nirgendwo erhalte ich eine Information, was mit dieser Aktie seither geschehen ist. Ich vermute lediglich, daß der Übertragungsbeschluß in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. Normalerweise bleibt eine vom Kurs ausgesetzte Aktie noch ungefähr drei oder fünf Wochen in den Suchmasken auffindbar. Als Nachricht können die Leser dann noch die ad-hoc-Meldung erkennen. Womöglich hat die Gesellschaft gewisse Informationspflichten -gemäß dem WpHG verletzt? --Wer mir das nicht glaubt, der soll im Informationssystem der Comdirect die WKN 649.010 oder LHA Krause eingeben. Diese Gesellschaft ist dort nicht recherchierbar.
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