Verlustbescheinigung nicht beantragt (15.12.2010) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.03.11 10:54:10 von
neuester Beitrag 13.03.11 15:45:40 von
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Abgeltungssteuer. Ich hatte 2010 zwei Depots. Auf dem Einen erzielte ich Gewinne die über den Freibetrag hinaus gingen, auf dem Anderen leider hohe Verluste. Nun hab ich verschlafen am 15.12. die Verlustbescheinigung zu beantragen. Welche Möglichkeiten hab ich jetzt noch die Gewinne aus 2010 zu verrechnen oder anders ausgedrückt, die Abgeltungssteuer zurück zu holen?
Danke für sachdienliche Hinweise
ich habe eine Frage in Bezug auf die Abgeltungssteuer. Ich hatte 2010 zwei Depots. Auf dem Einen erzielte ich Gewinne die über den Freibetrag hinaus gingen, auf dem Anderen leider hohe Verluste. Nun hab ich verschlafen am 15.12. die Verlustbescheinigung zu beantragen. Welche Möglichkeiten hab ich jetzt noch die Gewinne aus 2010 zu verrechnen oder anders ausgedrückt, die Abgeltungssteuer zurück zu holen?
Danke für sachdienliche Hinweise
Hallo Toledo74,
da hast du leider keine Möglichkeit mehr.
Die Verluste stehen jetzt - immer noch - bei der Bank und werden mit aktuellen/zukünftigen Gewinnen verrechnet.
Falls am Jahresende 2011 immer noch ein Verlust zu Buche steht, kannst du wiederum eine Verlustbescheinigung beantragen (trag es dir vorsorglich schon mal im Kalender ein;-).
Dann kann via Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden (aber auch nur mit solchen aus 2011, also kein Rücktrag), oder es wird bei Finanzamt vorgetragen (Feststellungsbescheid).
MfG Stefan
da hast du leider keine Möglichkeit mehr.
Die Verluste stehen jetzt - immer noch - bei der Bank und werden mit aktuellen/zukünftigen Gewinnen verrechnet.
Falls am Jahresende 2011 immer noch ein Verlust zu Buche steht, kannst du wiederum eine Verlustbescheinigung beantragen (trag es dir vorsorglich schon mal im Kalender ein;-).
Dann kann via Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden (aber auch nur mit solchen aus 2011, also kein Rücktrag), oder es wird bei Finanzamt vorgetragen (Feststellungsbescheid).
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.192.877 von reckoner am 13.03.11 13:17:50danke für die info.
so ein mist aber auch
wenn man was zahlen muß gibt es ewig lange fristen, wenn man was möchte sind die immer ganz flott
so ein mist aber auch
wenn man was zahlen muß gibt es ewig lange fristen, wenn man was möchte sind die immer ganz flott
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