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    Ordentlich Verluste gemacht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.11 21:23:16 von
    neuester Beitrag 17.03.11 13:30:30 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.164.727
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      Avatar
      schrieb am 16.03.11 21:23:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      ich habe dieses Jahr bereits leider einige Verluste gemacht die auch in meinem "VErlusttopf" für die Abgeltungsteuer stehene.
      Da ich mit meinem derzeitigen Onlinebroker nicht zufrieden bin würde ich gerne wechseln. Kann ich diese VErluste irgendwie "mitnehmen" oder ist eine Verrechnung nur über die Steuererklärung 2011 möglich ?

      Wie ist das am Ende des jahres ? Kann ich die Verluste ins Folgejahr mitnehmen? Wenn ja wie ?
      Avatar
      schrieb am 16.03.11 22:17:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      Du bekommst von Deinem jetzigem Broker beim Wechsel eine Steuerbescheinigung was bisher in diesem Jahr so gelaufen ist.
      Diese gibst Du dann mit der von Deinem neuen Broker für das restliche Jahr bei Deinem Steuerberater ab.Also wird alles was für 2011 gelaufen ist dann in 2012 verrechnet.Aber Einzelheiten kann Dir ein Steuerberater sagen falls Du einen hast.
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 06:28:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von deFunes: Hallo,
      Du bekommst von Deinem jetzigem Broker beim Wechsel eine Steuerbescheinigung was bisher in diesem Jahr so gelaufen ist.
      Diese gibst Du dann mit der von Deinem neuen Broker für das restliche Jahr bei Deinem Steuerberater ab.Also wird alles was für 2011 gelaufen ist dann in 2012 verrechnet.Aber Einzelheiten kann Dir ein Steuerberater sagen falls Du einen hast.


      Du bekommst aber auch nur eine Steuerbescheinigung wenn du Steuern bezahlt hast.

      Da der Verlust nicht übertragbar ist von einer Bank auf die andere musst du speziell eine Verlustbescheinigung beantragen um die dann bei der Steuererklärung zu verwenden.
      Ansonsten laufen die Veluste ganz einfach ins nächste Jahr. Die Bescheinigung muss laut meiner Bank bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres schriftlich beantragt werden.

      Beispiel

      Verkauf 10000 Euro Gewinn bezahlte Steuern und Soli 2637,50
      Verlust 20000 Euro es wird die bezahlte Steuer von 2637,50 zurückgezahlt

      Restverlust von 10000 verbleibt im jeweiligen Velusttopf

      Diese 10000 musst du beantragen bei deiner Bank als sogenannte Velustbescheinigung. Diese kannst du dann bei deiner Steuererklärung mit verwenden und der Verlusttopf wird auf 0,00 gesetzt.

      War jetzt ein einfaches Beispiel ohne Kirchensteuer und Freistellungsauftrag nur zum einfachen Verständnis.

      Ob deine Bank bei einem Depotwechsel automatisch diese Verlustbescheinigung ausstellt weiss ich nicht. Oben beschriebenes Beispiel wäre wenn du auch im nächsten Jahr bei der gleichen Bank dein Depot führst. Ich würde allerdings den Antrag stellen bzw. erst einmal mit deiner alten Bank telefonieren und es klären bevor der Verlust steuerlich verschwindet.
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 08:11:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von 1erhart:
      Zitat von deFunes: Hallo,
      Da der Verlust nicht übertragbar ist von einer Bank auf die andere musst du speziell eine Verlustbescheinigung beantragen um die dann bei der Steuererklärung zu verwenden.
      Ansonsten laufen die Veluste ganz einfach ins nächste Jahr. Die Bescheinigung muss laut meiner Bank bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres schriftlich beantragt werden.


      Ob deine Bank bei einem Depotwechsel automatisch diese Verlustbescheinigung ausstellt weiss ich nicht. Oben beschriebenes Beispiel wäre wenn du auch im nächsten Jahr bei der gleichen Bank dein Depot führst. Ich würde allerdings den Antrag stellen bzw. erst einmal mit deiner alten Bank telefonieren und es klären bevor der Verlust steuerlich verschwindet.


      Das ist so nicht korrekt. Wenn das komplette Depot übertragen und aufgelöst wird, kann der Verlusttopf auch auf die neue Bank übertragen werden:

      235 Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich.

      Vollständiger Depotübertrag auf mehrere Institute nach Beendigung der Kundenbeziehung

      236 Es ist zulässig, den Aktientopf und den allgemeinen Verlusttopf jeweils auf unterschiedliche Institute zu übertragen.


      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 08:26:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Halo
      genau das ist der Punkt:

      Kann ich wenn ich das Depot komplett kündige DIREKT die VErlsute zur neune Bank mitnehmen
      Viele Grüße
      Pastix

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      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:30:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Pastix,
      wenn Du gleichzeitig die noch im Depot enthaltenen Wertpapiere auf das Depot bei der anderen Bank überträgst, dann kannst Du auch den Verlusttopf übertragen.
      Wenn Du keine Wertpapiere zum Übertragen mehr im Depot hast, frag einfach mal bei Deiner alten Bank nach, wie Du den Verlusttopf übertragen kannst.
      Voraussetzung ist aber, dass Du bei der alten Bank kein weiteres Depot mehr hast.
      Rene


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