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    Steuern ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.13 11:43:29 von
    neuester Beitrag 01.08.13 17:04:08 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.184.395
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      schrieb am 01.08.13 11:43:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hey ich habe eine Frage bezüglich der Steuern..
      Zahlen muss man ja die Kapitalertragsteuer, Kirchen. und Soli oder ?
      Da ich unter diesen 801 Euro pro Jahr liege kann ich den Freistellungsantrag bei menem Broker einreichen oder ? Zählt das dann nur für die Kapitalertragsteuer oder auch für Soli und Kirchensteuer ? lg Bauers
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 12:16:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst als Alleinstehender 801€ an Gewinnen, Dividenden, Zinsen - also Einkommen aus Kapitalerträgen- steuerfrei einnehmen. Für jeden Cent darüber werden 25% Abgeltungssteuer + 5,5 Soli + evtl. Kirchsteuer (8 oder 9%) fällig. So lange Du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker eingereicht hast und mit deinen Kapitalerträgen unter dem freigestellten Betrag bleibst, bezahlst Du keine Steuern. Alles darüber wird sofort wie o.g. versteuert und abgeführt.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 12:19:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      okay super :) danke
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 12:49:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Bauers
      vielleicht noch was: wenn du ein Depot eröffnest, erhältst du vom Broker Post. Eigentlich ist ein Formular Freistellungsauftrag dabei. Wenn nicht, lädst du es beim Broker herunter. Ausfüllen und an den Broker schicken.
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 12:52:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja da ist eins dabei und eins für den Behalt der Kirchensteuer.
      Muss ich die eigentlich zahlen wenn ich Mitglied bin ?

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      schrieb am 01.08.13 12:57:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Bauers,
      lass das mit Kirchensteuer weg. Die zahlst du wenn du mal eine Steuererklärung abgibst.
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 13:22:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      okay also wenn ich den Freistellungsauftrag eingereicht habe geht überhaupt nix vom gewinn weg oder ?
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 13:35:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Bauers
      wenn du über 801,- Gewinn machst, geht vom Überschiessenden schon Steuer ab. Die kannst du dir mit einer Steuererklärung zurückholen. Mach aber erstmal Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 15:52:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Bauers:
      Es gibt auch noch eine NV-Bescheinigung.

      Neugierig geworden?
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 16:15:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dazu darf er aber keine weiteren Einkünfte haben bzw. sein zu versteuerndes Einkommen in 2013 muss unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8130€ liegen ;-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 16:34:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.162.639 von szmojda am 01.08.13 16:15:21vielleicht hat er das,wir wissen es natürlich nicht.;)
      aber seine Fragestellung bezügl.der KiSt,könnte
      in diese Richtung laufen;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 17:04:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von oscarello: vielleicht hat er das,wir wissen es natürlich nicht.;)
      aber seine Fragestellung bezügl.der KiSt,könnte
      in diese Richtung laufen;)


      ganz genau, wir sind gespannt :)


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