Steuern ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.13 11:43:29 von
neuester Beitrag 01.08.13 17:04:08 von
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Hey ich habe eine Frage bezüglich der Steuern..
Zahlen muss man ja die Kapitalertragsteuer, Kirchen. und Soli oder ?
Da ich unter diesen 801 Euro pro Jahr liege kann ich den Freistellungsantrag bei menem Broker einreichen oder ? Zählt das dann nur für die Kapitalertragsteuer oder auch für Soli und Kirchensteuer ? lg Bauers
Zahlen muss man ja die Kapitalertragsteuer, Kirchen. und Soli oder ?
Da ich unter diesen 801 Euro pro Jahr liege kann ich den Freistellungsantrag bei menem Broker einreichen oder ? Zählt das dann nur für die Kapitalertragsteuer oder auch für Soli und Kirchensteuer ? lg Bauers
Du kannst als Alleinstehender 801€ an Gewinnen, Dividenden, Zinsen - also Einkommen aus Kapitalerträgen- steuerfrei einnehmen. Für jeden Cent darüber werden 25% Abgeltungssteuer + 5,5 Soli + evtl. Kirchsteuer (8 oder 9%) fällig. So lange Du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker eingereicht hast und mit deinen Kapitalerträgen unter dem freigestellten Betrag bleibst, bezahlst Du keine Steuern. Alles darüber wird sofort wie o.g. versteuert und abgeführt.
gruss
gruss
okay super danke
@Bauers
vielleicht noch was: wenn du ein Depot eröffnest, erhältst du vom Broker Post. Eigentlich ist ein Formular Freistellungsauftrag dabei. Wenn nicht, lädst du es beim Broker herunter. Ausfüllen und an den Broker schicken.
vielleicht noch was: wenn du ein Depot eröffnest, erhältst du vom Broker Post. Eigentlich ist ein Formular Freistellungsauftrag dabei. Wenn nicht, lädst du es beim Broker herunter. Ausfüllen und an den Broker schicken.
Ja da ist eins dabei und eins für den Behalt der Kirchensteuer.
Muss ich die eigentlich zahlen wenn ich Mitglied bin ?
Muss ich die eigentlich zahlen wenn ich Mitglied bin ?
@Bauers,
lass das mit Kirchensteuer weg. Die zahlst du wenn du mal eine Steuererklärung abgibst.
lass das mit Kirchensteuer weg. Die zahlst du wenn du mal eine Steuererklärung abgibst.
okay also wenn ich den Freistellungsauftrag eingereicht habe geht überhaupt nix vom gewinn weg oder ?
@Bauers
wenn du über 801,- Gewinn machst, geht vom Überschiessenden schon Steuer ab. Die kannst du dir mit einer Steuererklärung zurückholen. Mach aber erstmal Gewinn.
wenn du über 801,- Gewinn machst, geht vom Überschiessenden schon Steuer ab. Die kannst du dir mit einer Steuererklärung zurückholen. Mach aber erstmal Gewinn.
@ Bauers:
Es gibt auch noch eine NV-Bescheinigung.
Neugierig geworden?
Es gibt auch noch eine NV-Bescheinigung.
Neugierig geworden?
Dazu darf er aber keine weiteren Einkünfte haben bzw. sein zu versteuerndes Einkommen in 2013 muss unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8130€ liegen ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.162.639 von szmojda am 01.08.13 16:15:21vielleicht hat er das,wir wissen es natürlich nicht.
aber seine Fragestellung bezügl.der KiSt,könnte
in diese Richtung laufen
aber seine Fragestellung bezügl.der KiSt,könnte
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