Fehlende Strukturen von Arbeitnehmervertretungen : Nachteil für die Wirtschaft? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.14 10:42:07 von
neuester Beitrag 26.12.14 02:18:12 von
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Mit Neugier habe ich mal die Arbeitsstrukturen in der Schweiz mal genauer angesehen und zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, dass Arbeitnehmervertretungen wie sie durch die Gründung eines Betriebsrats hierzulande möglich sind, gar nicht gegeben sind. In der Schweiz kann eine sogenannte Arbeitnehmervertretung bestellt werden, wenn mindestens 50 Arbeitnehmer nach dem MitwG 3 in einem Betrieb angestellt werden. Damit fallen viele Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen schon mal aus. In Deutschland hingegen kann der Betriebsrat schon bei 5 Leuten einberufen werden. Und diese Strukturen sind gar nicht mal so komplex, wenn man sich den interessanten Artikel auf http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/beruf-… durchliest und auch hier unter http://www.ifb.de/ mal in Zahlen liest, wieviele Interessenten jährlich diese Seminare besuchen, um das Arbeitsrecht besser zu verstehen. Ist das Fehlen einer geordneten Arbeitnehmerstruktur möglicherweise hinderlich für die Wirtschaft?
Grundsätzlich ist es natürlich wünschendwert, dass jede Lobby ihre Interessen artikuliert und wahrnimmt, um einen möglichst reibungslosen Interessenausgleich zu ermöglichen. Man muss aber auch sehen, dass oft einfach Partikularinteressen verfolgt werden, die dann die Abläufe erschweren oder einfach die Kosten erhöhen.
Setzt sich der Betriebsrat für weniger Zeitverträge ein, oder dafür, dass lieber Junggesellen statt Familienvätern entlassen werden, ist es natürlich hinderlich, weil die Stellen weniger flexibel und effizient besetzt werden. Den Nachteil haben dann die Kunden (schlechterer Service), der Arbeitgeber (weniger Flexibilität = höhere Kosten), die Arbeitslosen (keine Chance, auf eine der besetzten Stellen zu rücken).
Es ist aber nicht gesagt, dass die annähernde Vollbeschäftigung und das höhere Lohnniveau in der Schweiz tatsächlich durch weniger Regulierung der Arbeitnehmervertretung und Behinderung durch Betriebsräte erzielt wird.
Setzt sich der Betriebsrat für weniger Zeitverträge ein, oder dafür, dass lieber Junggesellen statt Familienvätern entlassen werden, ist es natürlich hinderlich, weil die Stellen weniger flexibel und effizient besetzt werden. Den Nachteil haben dann die Kunden (schlechterer Service), der Arbeitgeber (weniger Flexibilität = höhere Kosten), die Arbeitslosen (keine Chance, auf eine der besetzten Stellen zu rücken).
Es ist aber nicht gesagt, dass die annähernde Vollbeschäftigung und das höhere Lohnniveau in der Schweiz tatsächlich durch weniger Regulierung der Arbeitnehmervertretung und Behinderung durch Betriebsräte erzielt wird.
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