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    Prozeßbeobachter gesucht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.04.19 21:24:26 von
    neuester Beitrag 12.03.23 21:17:34 von
    Beiträge: 73
    ID: 1.302.804
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      schrieb am 25.04.19 21:24:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich lade ein zu meinem Termin am 15.5., 9 Uhr beim LSG, Försterweg 2-6, 12284 Potsdam. Wer glaubt, wir seien ein Rechtsstaat, wird dort eines besseren belehrt. Die Richter haben die Rechtsbeugung vorbereitet und verstoßen gegen ihre Pflichten aus § 106 SGG, §§ 139, 273ff ZPO.

      Bitte kurz vorher anrufen, ob der Termin statt findet: 0331-9818-5 (O geht wohl auch).

      Es geht um die KdU Koptteilprinzip bei Menschen, die dieses nicht erbringen können.
      'Den Regelsatz, den viele Wissenschaftler für deutlich zu niedrig halten, Betroffene ohnehin.
      Fahrtkosten für Schüler.

      Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern, die PKH verweigert haben, was eindeutig gegen Artikel 3 GG verstößt, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid… ,denn die Hauptsache wir vorweggenommen.

      Ferner wurde ein sehr komplexes Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen, die sehr vermutlich überfordert ist. Auch dies ist rechtswidrig, denn es hätte der Senat entscheiden müssen.

      Aufgrund von Verfahrensfehlern hätte das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden müssen, § 159 SGG.

      Wer ein wenig Vorkenntnisse hat, sollte, wenn er die Zeit hat, kommen. Gerne Politiker, Presse, Juristen, Betroffene oder andere Interessenten.

      Traditionell gehen wir danach noch in die Kantine vom Filmpark Babelsberg und ich gebe einen heißen Kakao oder ein anderes Gertränk aus. Dabei werden Informationen, Meinungen und Adressen ausgetauscht.
      Isi
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.19 22:57:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      geiler Fluchtgrund ... sich dem Wehrdienst zu entziehen ...

      vielleicht kommt ja Gauland und viel Spaß beim Kakao trinken
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 08:08:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.425.781 von Isengrad am 25.04.19 21:24:26Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern, die PKH verweigert haben, was eindeutig gegen Artikel 3 GG verstößt, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid… ,denn die Hauptsache wir vorweggenommen. Ferner wurde ein sehr komplexes Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen, die sehr vermutlich überfordert ist. Auch dies ist rechtswidrig, denn es hätte der Senat entscheiden müssen. Aufgrund von Verfahrensfehlern hätte das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden müssen, § 159 SGG.

      Prozeßbeobachter gesucht | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1302804-1-10/pro…


      Wer entscheidet das? DU sicher nicht!:laugh:

      Hast du keine Freunde die dir beistehen können? Lss mich raten: Du wählst AfD?:eek:

      Da gibt es doch sicher so ein paar Kiez-Nazis die dir moralisch beistehen?

      Wäre ich Berliner würde ich mir deinen Auftritt gerne ansehen. Aber 300km fahren? Nö!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 08:32:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.427.416 von Doppelvize am 26.04.19 08:08:41ich vermute ehr ein Linker der noch im Jura Studium ist..


      "Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern,"

      "Ferner wurde ein sehr komplexes Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen, die sehr vermutlich überfordert ist."

      Schon anmaßend was manche Leute so von sich geben und das Verhalten von Richtern bemängeln bzw. der Meinung sich, das die überfordert sind etc.
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 09:48:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.427.416 von Doppelvize am 26.04.19 08:08:41Was meinst Du damit, wer das entscheidet?
      Bist Du nicht in der Lage ein Verfassungsgerichtsurteil aufzurufen?
      2 BvR 2257/17 vom 5.12.2018.

      Wie üblich. liegst Du mit Deinen Vermutungen falsch.
      Ich habe vor über zwei Jahren einen Ring von Prozeßbeobachtern gegründet.
      Seit dem waren bei meinen Prozessen jeweils fünf bis zehn Leute.

      Jemand, den ich ünterstütze, will dies aber bundesweit organisieren. Mal sehen, ob dies funktioniert.
      Die Planungsphase ist weitgehend abgeschlossen.

      300km sind nicht das Problem, aber der Termin um 9 Uhr. Da verstehe ich schon, daß Du diesen Termin nicht wahrnimmst. Auch hat man ja nur einen Nutzen, wenn man gute Vorkenntnisse hat. Gadamer nannte dies "den Zirkel des Verstehens".

      Sehr vermutlich kommt mein Beistand, § 90 ZPO, aus Bochum, ein oder zwei Proezßbeobachter aus der Umgebung von Frankfurt und möglicherweise ein Prozeßbeobachter und Journalist aus der Schweiz.

      Es wird jedenfalls interessant, da ich in den letzten fünf Jahren durch meinen Beistand sehr viel gelernt habe. Trotzdem ist er immer noch deutlich besser, als ich.

      Ich habe dies auch nicht nur für diesen Termin eröffnet, es wird weitere Termine geben.
      Isi

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      Avatar
      schrieb am 26.04.19 09:59:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.425.781 von Isengrad am 25.04.19 21:24:26 Also ein (hier unzureichend beschriebener) Rechtsstreit zwischen Jobcenter und dir.

      Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern, die PKH verweigert haben



      Warum wurde PKH abgelehnt ? Begründung ?

      Hast du dir die Randzffern zum § 22 SGB II mal durchgelesen ?

      https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-profe…

      Es gibt in Berlin/Potsdam sicher Dutzende AL-Beratungstellen, die dir beim Thema hätten helfen können. Auch eine in Anspruch geommen ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 10:37:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.428.427 von derdieschnautzelangsamvollhat am 26.04.19 09:59:36Danke für den Link.
      Nein, ich hatte Anwälte und war in einem Sozialverband.
      Die akzeptieren, was ihnen Richter sagen, auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
      Dabei sind Richter und Verwaltungen an Gesetz und Recht gebunden, § 38 DRiG, § 1 und 31 SGB I sowie Art. 20 III GG.
      Für ein Kopfteilprinzip gibt es keine Rechtsgrundlage. Richter sind nicht befugt, Gesetze zu erlassen, sondern müssen diese anwenden: BVerfG 2 BvR 794/95 vom 20.3.2002, insbesondere RZ 65 und 75 oder 95.

      Und Richter müssen die mündliche Verhandlung vorberieten, § 106 SGG, §§ 139 und 273ff ZPO.

      Wie gesagt, es wird interessant.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 11:07:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.428.868 von Isengrad am 26.04.19 10:37:45Für ein Kopfteilprinzip gibt es keine Rechtsgrundlage.

      Das Kopfteilprinzip ist m.E. Teil des § 22 SGB II, da es um die Angemessenheit/Aufteilung der KdU Bedarfe für Bedarfsgemeinschaften geht, und sich auch auf mitbewohnende Köpfe ohne ALG II oder Sozialhilfebezug erstrecken kann. Ist im Link unter Rz 71 und 72 doch beschrieben.

      Jedenfalls viel Glück bei der Verhandlung !
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 17:18:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Anteilnahme und Hinweise.

      Ich werde hier sicherlich über den Termin berichten und werde auch das Urteil in einen meiner Blogs einstellen.

      Was Du und sehr viele, selbst Anwälte und Richter, übersehen, ist, daß weder Kommentatoren, noch Richter, noch Putzfrauen der Gesetzgeber ist. Gesetze darf nur das Parlament erlassen. Daher interessiert nicht, was in Kommentaren steht, es muß ein Blick ins Gesetz her, hier also in § 22 SGB II.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 28.04.19 01:52:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.427.416 von Doppelvize am 26.04.19 08:08:41Würde eher meinen, das sind deine Sozialistenfreunde,
      die gerne alles Greifbare verstaatlichen würden,
      so wie du möglichst viel für den staatlichen Rentenwahn einziehen möchtest.
      Avatar
      schrieb am 01.05.19 17:25:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier ist der wichtigste Schriftwechsel und das Urteil vom SG: https://www.dropbox.com/s/9ckwwxg2tqeh9ic/2019-05-01%20SG.pd…
      Isi
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 17:47:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hier zwei Schreiben, die ich heute dem Gericht überreicht habe: https://rechtsstaat19.blogger.de/

      Nachdem ich einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter gestellt hatte, wollte ich diesen begründen. Die Vorsitzende unterband dies und sagte, man würde sich zur Beratung zurückziehen. Nachdem die drei Richter zurück waren, wurde verkündet, daß der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, da er nicht begründet sei.

      Es waren acht Zeugen dabei, die vehement protestierten. Aber was interessiert dies schon Richter?
      Isi
      Avatar
      schrieb am 01.06.19 17:34:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      https://rechtsstaat19.blogger.de/

      Meine heutigen Schreiben an das BSG. In etwas ergänter Form ging es auch als Anhörungsrüge an das LSG.

      Am 26.6. ab 9:30 Uhr habe ich bei dem LSG in Potsdam sogar einen dreifach-Termin.

      Der Senatsvorsitzende dort ist der gleiche, wie in diesem Verfahren.
      Auch dort wurde wieder an einen Berichterstatter delegiert, der den Termin nicht vorbereitet.

      Die haben noch über drei Wochen Zeit, zu reagieren.

      Ob mein Beistand auch am 26. kommt, ist noch unklar, klärt sich kurzfristig.

      Wer sich für Recht interessiert, sollte versuchen vor 9:30 Uhr dort zu sein. Es wird sicherlich wieder interessant.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 03.06.19 21:07:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe die aus meiner Sicht wichtigsten Schreiben hier veröffentlicht: https://rechtsstaat20.blogger.de/
      Isi
      Avatar
      schrieb am 24.06.19 04:01:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Meine drei Termine beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, ab 9:30 Uhr.

      Ein rechtsstaatliches Verfahren ist nicht mehr möglich. Das LSG verweigert jede Vorbereitung und Klärung von strittigen Fragen, mein vom Deutschen Bundestag zugelassener Zeuge und Sachverständige wurde nicht befragt und mein Beistand wurde ebenfalls weder befragt noch geladen. Mein Antrag auf Kostenübernahme wurde verfälscht - entweder eine große Leseschwäche der Richter, ober aber Vorsatz.

      Auch das BSG läßt diese geplante Rechtsbeugung zu und bleibt untätig: https://rechtsstaat20.blogger.de/

      Auch wurde die Gegenseite nicht befragt, wobei fraglich ist, wer denn der Leistzungsträger überhaupt ist und wer in vertritt, ein Verstoß gegen § 138 I ZPO. Damit wird verhindert, daß sich der Leistungsträger wahrheitsgetreu äußern muß - wieso wohl?

      Daß LSG verstößt auch - wie vorher schon das SG - gegen seine Aufklärungs- Hinweis- und Beratungspflichten, § 106 SGG, § 139 ZPO und §§ 273ff ZPO.

      Da dies alles schon im Vorfeld klar ist, wird es sicherlich interessant.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 24.06.19 07:53:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      du kennst dich mit den Gesetzen ja sehr gut aus^^ ... TMG sagt dir doch auch was oder weshalb führst du kein Impressum/Datenschutz auf deinem Blog
      Avatar
      schrieb am 08.07.19 20:33:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hier zu meinem Bericht vom 26.6.2019: https://rechtsstaat20.blogger.de/

      Von meinen Prozeßbeobachtern waren nur drei da. Dafür aber zwei Schulklassen mit meist jungen Frauen, die wohl in die Verwaltung wollten.

      Protokolle und Urteile habe ich noch nicht, werde es dann in den Blog stellen. Ich hatte beantragt, daß mir 14 Tage Erklärungsfrist nach Erhalt der Protokolle eingeräumt werden. Die Richterin wollte aber wohl die Urteile noch an dem Tag verkünden.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 21:27:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Inzwischen sind zwei Protokolle und irgendwas gekommen, was ich wohl für Urteile halten soll. Siehe unter https://rechtsstaat20.blogger.de/

      Wer sich für Gesetz und Recht interessiert, gibt mir bitte seine Mail per internen Schreiben. Auf Antrag lösche ich die Adresse wieder.

      Ansonsten soll ein bundesweites Netz an Prozeßbegleitern gegründet werden. Ich bin da Unterstützer, gehöre aber nicht zu den Gründern.

      Am Do., 1.8.2019, 11:15 habe ich einen Termin beim LSG, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam. Es geht um meinen Anspruch auf eine Opferrente, die mir bisher versagt wurde und die auch das LSG mir offenkundig versagen will. Daher brauche ich eben Prozeßbegleiter.

      Es geht um diesen Vorfall, für den der Staat sich aus der Haftung ziehen will: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
      Isi
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 21:35:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      verklag doch die Ärzte mit der Falschen Diagnose. Die haben wenigstens hohe Haftpflichversicherungen für solche Fälle. Da bekommt man vielleicht sogar mehr als 26k p.a. + 4 Mio
      Avatar
      schrieb am 13.07.19 19:58:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wir haben dem Arzt und seinen Arbeitgeber den Streit verkündet. Dies betrifft aber Landgericht und Kammergericht. Nützt nichts, wenn sich Richter gegen uns Bürger stellen.

      Heute habe ich von einem Opfer des DDR-Unrechts den Hinweis bekommen, daß Richter das Opferentschädigungsgesetz nicht anwenden sollen, da es dem Staat zu teuer wird.

      https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/opferentschaedigung…
      Bitte beachten, es sind drei Seiten.

      Bei mir geht es um genau dieses Opferentschädigungsgesetz. Es ist also jetzt schon klar, daß ich keine Chance habe. Daher suche ich Prozeßbegleiter.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 17.07.19 14:13:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Der Termin 1.8. ist vom LSG aufgehoben worden.

      Dies ist ärgerlich für jeden, der sich den Termin notiert hatte.Und besonders für denjenigen, der dazu schon gebucht hatte.

      Für mich ist es aber ein Erfolg, da das LSG den Leistungsträger aufgefordert hat, zu meinem Schreiben vom 14. Juli Stellung zu nehmen. Bisher mußte sich die Gegenseite nie äußern, sondern deren Arbeit wurde vom SG/LSG gemacht. Die brauchten nur den Antrag zu stellen, die Klage abzuweisen, was dann durch die Gerichte gemacht wurde.

      So auch bei meinem Dreifachtermin am 26.6. in allen drei Fällen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 25.07.19 14:49:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Avatar
      schrieb am 25.07.19 19:23:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd…

      Anscheinend ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Bitte unterstützt auch diese Petition.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 22.08.19 22:37:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich habe an 19.9. einen Doppeltermin beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, Saal 2.
      11 Uhr und 12 Uhr.

      Es geht um Nachteilsausgleiche für überlange Gerichtsverfahren. Einem Gesetz aus dem Jahre 2011.

      Wer kommen kann, lernt auch andere kennen, die sich gegen Richterwillkür und weitere Rechtsverletzungen wehren. Danach tauschen wir uns in der Kantine des Filmstudios Babelsberg aus, bei einem Gertänk auf meine Rechnung.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 24.08.19 22:19:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      Doppeltermin beim LSG in Potsdam, am 19.9., 11 und 12 Uhr:

      Die beiden Termine sind grundlegend für Gesetz und Recht in Brandenburg. Es geht um einfache Rechte, um die meine Familie seit Jahren systematisch betrogen wird: https://prozesskosten.blogger.de/

      Wir hatten von Anfang an Anspruch auf PKH und trotzdem wurde noch Gerichtskosten gefordert, da ich die Klage vorab per FAX an das LSG gesandt habe. Da wir die Gerichtskosten nicht bezahlen konnten, wurden die Verfahren "beendet" und noch die hälftigen Gerichtskosten verlangt und vollstreckt. Ein klarer Verstoß gegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG. Wenn PKH ohne Auflage bewilligt wurde, darf keine Gerichtskosten mehr erhoben werden.

      Es wurde also eindeutig gegen bestehende Gesetze verstoßen - und dies mit Wissen und Unterstützung vom Ministerpräsidenten, dem Justizministerium des Landes und des Bundes, sowie auch des BMAS. Wohl alles SPDler oder Linke sind, die eigentlich vorgeben, sich für sozial Schwache und Arme einzusetzen. Die faktische Politik ist eine andere.

      Ich rufe so zeitig zu diesem Termin auf, damit möglichst viele sich so einrichten, daß sie kommen können. Wie gesagt, aus meiner Sicht ist dieser Termin grundlegend. Ich kann nicht glauben, daß dieses Unrecht nur gegen meine Familie angewandt wird.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.09.19 22:24:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Seit einigen Jahren entscheidet die Vorsitzende des 34. und 37. Senats beim LSG in Potsdamm, Frau B. (siehe Geschäftsverteilungsplan) , rechtswidrig gegen meine Söhne und mich. Ohne Rücksicht auf Gesetz und Recht. Auch jetzt scheinen wieder Überraschungsurteile geplant zu sein. Aus diesen Gründen:

      - Ich hatte vor Wochen die Vorbereitung der Termine nach § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273ff ZPO gefordert. Es ist nichts geschehen. Als Beklagte ist etwas nebulös das Land Berlin im Rubrum, aber eine natürliche Person wurde nicht angegeben.

      - Alle Parteien müssen sich wahrheitsgemäß äußern, § 138 I ZPO. Wer sich nicht äußert, verstößt eindeutig gegen diese gesetzliche Vorgabe.

      - Durch den Link in dieser Petition auf einen Insider/Whistleblower, wissen wir, daß es Anweisungen "von ganz oben" gibt, Opfer um ihre Opferrente und weitere Bezüge zu betrügen https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd… . Durch die Remission von Frau Inge Hannemann war schon länger klar, daß dies auch für AlgII-Bezieher, Sozialhilfebezieher und wohl auch Rentner gilt. Der Staat arbeitet gegen seine Bürger.

      - Am 26.9. habe ich wieder einen Doppeltermin. Es ist aber nich klar, ob der statt findet, denn nach § 159 SGG ist das LSG verpflichtet, daß Verfahren wegen zahlreicher Verfahrensmängel an das SG zurückzuverweisen.

      Ich hoffe also auf viele Prozeßbeobachter bei dem Doppeltermin am 19.9. Zum 26.9. werde ich noch gesondert schreiben. Nach den Terminen lade ich, wie gewohnt in die Kantine vom Filmpark ein.

      Ein paar aktuelle Entwicklungen:

      Heute hat sich mir die Möglichkeit geboten, ggf. von einem größeren Fernsehsender interviewt zu werden. Noch ist natürlich unsicher, würde mich aber freuen.

      Es laufen Bestrebungen, eine bundesweiter, professionelle Plattform für Prozeßbeobachter und Austausch von Erfahrungen und Rechtswissen zu gründen. Bestrebungen laufen. Ich hoffe, daß sich dem viele, die bisher Einzelkämpfer sind, anschließen.

      Es gibt weitere Bestrebungen, die aber noch weniger spruchreif sind.

      Vor drei Jahren war ich weitgehend Einzelkämpfer. Inzwischen ist schon ein gutes Netzwerk entstanden und ich werde meine Zeit daran setzen, dieses zu erweitern. Ich habe viele gute Leute kennengelernt. Von einem wurde mir aktuell der Weg zum EGMR aufgezeigt. Und viele gute Ratschläge, die ich bekommen habe, habe ich versucht, weiter zu geben. Wenn mir dies nicht gelang, habe ich versucht, den Kontakt zwischen den Parteien herzustellen. Alles mit dem Ziel, gegen Unrecht in diesem Staate vorzugehen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.19 22:59:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Einladung zu meinen Terminen am Do., 26.9., 10:45 und 11:15Uhr beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, Saal 2.

      Eigentlich hätte das LSG die Verfahren wegen grober Mangel an das SG zurückverweisen müssen, § 159 SGG.

      So gab es trotz meiner Forderung keine mündliche Verhandlung, ein Verstoß gegen § 124 SGG. Diese mündliche Verhandlung hätte auch vom SG vorbereitet werden müssen, § 106 SGG und §§ 138f ZPO sowie §§ 273ff ZPO. Hier liegen also grobe Verstöße gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren vor.

      Das LSG verfährt genauso, es gibt keine vorbereitende Handlungen. Der Wille zur Rechtsbeugung bei "unseren" Richtern ist unverkennbar. Daher verweise ich noch auf diese Petition: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd… Bitte beachtet den Link zum Whistleblower/Insider. Ich denke, nicht nur bei dem OEG gibt es die Anweisung bei Opfern und Armen zu sparen, diese Anweisung scheint auch bei den JCn zu gelten.

      Auch ansonsten sind die Urteile des Herrn Geigers nichtig, gelten also als nicht erlassen. 1. Es ist nicht ersichtlich, wieso er als Einzelrichter urteilte und nicht die Kammer. 2. Es ist keine natürlich Person genannt, die die Gegenseite vertritt, § 313 i Nr. 1 ZPO. Damit ist klar, daß Herr Geiger die Gewaltenteilung aufgehoben hat und gleich die Arbeit der Exekutive übernommen hat. Das Urteil ist nicht von einem Richter unterschrieben, § 315 I ZPO. Es ist nicht klar, was beglaubigt wurde.

      Ich freue mich, daß mich Herr M. H.-B. aus Bochum mit hoher Wahrscheinlichkeit als mein Beistand untersützt.

      Viele Grüße


      https://www.dropbox.com/s/j4299negb59wit1/2019-09-20%20Teilh…


      https://www.dropbox.com/s/x0myxobhjd0dhh6/2019-09-20%20Strom…


      https://www.dropbox.com/s/23vvsubonpz6i9p/2019-09-20%20Folte…

      Ich hoffe, es kommen ein paar, um Zeuge zu werden, wie die Richter sich verhalten.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 20:52:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      http://www.gagmbh.eu/ver%C3%B6ffentlichungen/presseverbot-im…


      Ein wichtiges Beispiel dafür, wie wichtig Prozeßbeobachter vor Gerichten sind.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 06.02.20 00:00:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich habe meinen nächsten Termin am 28.2., 13:45 Uhr beim LSG in Potsdam. Es geht um den 14. Senat, der sich auch nicht an gesetzliche Vorgaben halten will, denn aufgrund von Verfahrensfehlern mußte er das Verfahren an das SG zurückverweisen, § 159 SGG.

      Es geht um sehr viel aus dem Sozialrecht. Seit 1.1.2005.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 25.02.20 09:52:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich möchte nochmals auf meinen Termin beim LSG in Potsdam, 28.2., 13:45 Uhr hinweisen.

      Schon der Termin ist seltsam. Und eine Vorbereitung findet auch nicht statt, ein klarer Verstoß gegen §§ 103 iVm 106 SGG.

      Möglicherweise wird bei dem Termin ein Stück Justizgeschichte geschrieben.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 05.03.20 22:51:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Bei dem Termin waren zu wenig Prozeßbeobachter da. Die Richterin hat ihre Rechtsbeugung durchgezogen und mir meine gesetzlich gesicherten Rechte genommen.
      Beschwerden werden erfolglos bleiben. So ist unser Rechtssystem eben.

      Aus meiner Sicht habe ich aber am 30.4. beim LSG, ab 9:00 Uhr einen viel wichtigeren Termin, denn es geht um meine Opferrente.

      Und ich hoffe, daß auch andere Opfer von Gewalt zu diesem Termin kommen. Deutschlandweit.
      Wir müssen endlich unsere Rechte duchsetzen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 06.03.20 22:33:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich gehe davon aus, daß schon viele hier Gerichtstermine hatten.
      Dies läßt sich kaum vermeiden.

      Und dann ist die Frage, wie wurde der Termin vorbereitet und was wurde von der Gegenseite geantwortet.

      Wer zu meinem Termin am 30.4.2020 kommt, trifft nicht nur mich, sondern auch andere aus der Bundesrepublik.

      Wir unterstützen einander. Der einzige Weg gegen offensichtliches Unrecht durch Richter.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 20.03.20 07:04:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      Der Termin am 30.4. wurde gestern abgesagt.
      Ich habe mich beschwert, da es ein Eiltermin war, ohnehin schon aus 2019.
      Richter halten sich nicht an Gesetze, denn ein Eiltermin müßte analog zu § 42 SGB I innerhalb von einem Monat erledigt werden.

      Nein, nicht der Corona-Virus ist der Grund für die Absage. Sondern weil mein Anwalt - aus der Hauptsache, also nicht aus der Eilsache - eine Termin beim BSG an diesem Tag hat.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 25.04.20 04:24:26
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich suche weiter Prozeßbeobachter und zwar bundesweit.

      Derzeit gibt es keine Termine bei den Gerichten. Daher ist zu befürchten, daß sich die Termine nach den Sommerferien stark häufen.

      Und vorbereitet werden die Termine auch nicht, § 106 SGG sieht dies aber zwingend vor.

      Was machen die Richter also im bezahlten Home-Office?

      Ich will hier die Richter nur bedingt kritisieren. Mir geht es darum, daß Leute zu Gerichtsterminen kommen und auch bereit sind, mit uns zu diskutieren und sich auszutauschen, wie denn die Rechtslage ist. Richter wissen es vielfach nicht und auch bei uns ist einiges strittig.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 30.04.20 21:49:46
      Beitrag Nr. 35 ()
      Nach einer Ladung von heute habe ich einen Termin am 23.6. beim LSG in Potsdam.
      Noch kann niemand sagen, ob der Termin wirklich statt findet.
      Klar ist aber, daß die Richter beim LSG sich weigern, den Termin nach ZPO und SGG vorzubereiten. Was immer darauf schließen läßt, daß die die Arbeit der Exekutive übernehmen wollen und mich mit einem Überraschungsurteil abfertigen wollen. In dem Wissen, daß das BSG dies trägt.

      Ich hoffe daher, daß bei dem Termin und auch bei weiteren Terminen meiner Gruppe weitere an Rechtsstaatlichkeit interessierte kommen.

      Hier mal etwas zur Korruption in Deutschland:
      Isi
      Avatar
      schrieb am 19.05.20 23:49:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      ich habe heute ein Schreiben vom LSG bekommen, welches den Termin bestätigt.
      Auf meine Beschwerden und der Forderung, den Termin nach ZPO und § 106 SGG vorzubereiten, ging der Vorsitzende allerdings nicht ein.

      Wer unser Rechtssystem versteht, weißt, daß damit Rechtsbeugung vorbereitet wird, Warum sollten sich diese Richter sonst ihrer Pflicht zur Vorbereitung von mündlichen Verhandlungen entziehen?
      Eigentlich ist vor der mündlichen Verhandlung sogar eine Güteverhandlung vorgesehen. Sowas habe ich noch nie erlebt. Aber, daß Richter die Arbeit der Exekutive machten und daher auch keine natürliche Person mehr genannt wurde, die haftet.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 27.05.20 15:01:18
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.426.414 von Chris_M am 25.04.19 22:57:43
      Zitat von Chris_M: geiler Fluchtgrund ... sich dem Wehrdienst zu entziehen ...

      vielleicht kommt ja Gauland und viel Spaß beim Kakao trinken


      Gibt es eine Wehrpflicht in Deutschland?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.20 15:06:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.820.169 von Thepunisher29 am 27.05.20 15:01:18
      Zitat von Thepunisher29:
      Zitat von Chris_M: geiler Fluchtgrund ... sich dem Wehrdienst zu entziehen ...

      vielleicht kommt ja Gauland und viel Spaß beim Kakao trinken


      Gibt es eine Wehrpflicht in Deutschland?


      Nein das geht aus einem vorherigen Post (oder Link) hervor, ein Migrant sein Fluchtgrund war der Wehrdienst im Heimatland ... so oder so ähnlich ...
      Avatar
      schrieb am 03.06.20 20:45:18
      Beitrag Nr. 39 ()
      Mein nächster Termin beim LSG in Potsdam ist nächste Woche Mittwoch, 10.6.2020, 9:30 Uhr.

      Es geht um alles seit dem 1.1.2005, insbesondere auch um den Regelsatz, den ich für viel zu niedrig halte, wie viele Wissenschaftler.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.06.20 06:29:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      Den Termin habe ich verloren, obgleich die Beklagte trotz erfolgter Ladung nicht erschienen ist und sich damit seiner Wahrheitspflicht, § 138 ZPO, entzogen hat.
      Mein Antrag auf ein Versäumnisurteil, § 331 ZPO, wurde anscheinend zu Protokoll genommen, aber aus unbekannten Gründen verworfen.
      Wer ein Interesse an das Protokoll und das Urteil hat, mag mir seine Mail-Adresse geben. Und sein Einverständnis, bis auf Widerruf in meinem Verteiler zu sein.
      Am 23.6., 11:45 Uhr, habe ich einen neuen Termin beim LSG in Potsdam. Anschließend und vermutlich überdeckend gibt es einen weiteren Termin einer Bekannten aus meinem Kreis von Prozeßbeobachtern.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 17.06.20 06:15:28
      Beitrag Nr. 41 ()
      Der nächste Termin ist am 15.7.2020, 9 Uhr beim LSG. Es handelt sich um einen Doppeltermin.
      Auch hier gilt, daß die Richter diesen Termin nicht vorbereitet haben und die Beklagte sich weder geäußert hat noch klar ist, wer sie überhaupt ist.

      Es geht um Haftungsfragen. Diese entziehen sich Behörden/Ämter, in dem sie mit "im Auftrag" unterschreiben und nicht zu Gerichtsterminen erschein. Dann steht in den Urteilen auch keine natürliche Person, die die Beklagte vertritt und die Verantwortung übernimmt. Ein klarer Verstoß gegen z. B. § 136 SGG und auch gegen die ZPO.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 16:20:22
      Beitrag Nr. 42 ()
      Die Gegenseite hat sich überhaupt nicht geäußert, wurde dazu auch nicht von den Richtern aufgefordert.

      Die Richter haben auf meine Beweisanträge nicht reagiert. Da es um insgesamt mindestens 15 unterschiedliche Punkte und damit Rechtsfragen geht, ist klar, daß die Richter nicht jeden Punkt erläutern wollen, was ich aber beantragt habe.

      Daher habe ich heute angekündigt, daß ich nicht zu dem Termin erscheinen werde.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 16:24:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.350.176 von Isengrad am 09.07.20 16:20:22morgen ist auch ein Prozess in Potsdam 11 Uhr glaube ich ... habe ich auf YT gesehen ... geht um einen der die zwangsabgabe GEZ nicht zahlt ... bin gespannt, wie da die Richter entscheiden
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 19:08:07
      Beitrag Nr. 44 ()
      Danke, das Ergebnis interessiert mich und sicherlich einige aus meiner Gruppe von Prozeßbeobachtern.

      Findet der Temin vor dem LSG statt - oder gleich im Strafgericht?
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 19:13:19
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.352.771 von Isengrad am 09.07.20 19:08:07Verwaltungsgericht wenn ich mich richtig erinnere
      Avatar
      schrieb am 09.07.20 19:15:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      Avatar
      schrieb am 11.09.20 06:57:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      Am 5.10., einem Montag, habe ich mit meinem Sohn einen Termin beim SG.-Berlin.
      9:30 Uhr, Raum 154.
      Finanziell ist dieser Termin recht uninteressant.
      Rechtlich aber schon, da er auf 2015 zurückgeht.
      Und der Richter trotz mehrfacher Aufforderungen meinerseits keine Anstalten macht, seine Amtspflicht der Prozeßvorbereitung zu erfüllen, z. B. §103 SGG iVm § 106 SGG, aber auch §§ 138ff ZPO und §§ 273ff ZPO.

      Es besteht vermutlich Maskenpflicht.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 15.09.20 12:46:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.425.781 von Isengrad am 25.04.19 21:24:26Sie können allein, mit anderen relevanten Parteien oder mit gesetzlicher Vertretung an der Mediation teilnehmen. Wenn Sie keinen Anwalt anwesend haben, ist es eine gute Idee, im Voraus einen Zugang zu ihnen vereinbart zu haben, damit Sie sie kontaktieren können, wenn Sie Rat benötigen. Es ist wichtig, dass die Parteien, die an der Mediation teilnehmen, befugt sind, den Streit beizulegen. Der Mediationsprozess besteht häufig aus einem Eröffnungsgespräch mit allen Parteien, bei dem der Mediator den Prozess einführt, einschließlich der Behandlung von Fragen der Vertraulichkeit. Jede Partei kann dann die wichtigsten Punkte auf ihrer Seite des Streits präsentieren.
      Avatar
      schrieb am 21.09.20 22:38:48
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ich wäre gerne mit einer Mediation einverstanden.
      Aber das JC und auch das SG wollen dies offensichtlich nicht.
      Denn eine Vorbereitung der Termins und weiterführende Hinweise bleiben aus.
      Daher benötige ich Unterstützung von Prozeßbeobachtern, die sich auch Notizen machen.
      Übrigens scfheint es so, daß das beklagte Jobcenter nur den Antrag stellen muß, die Klage abzuweisen. Den Rest erledigen dann die Richter.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 23.09.20 22:06:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      Es bleibt dabei, daß die Richter offensichtlich ein Überraschungsurteil schon geschrieben haben, denn eine gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitung unter Beiziehung der Beteiligten findet nicht statt, §§ 103 iVm 106 SGG, §§ 138ff ZPO und § 273ff ZPO.

      Mein Termin danach ist beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6. Montag, 26.10., 11:45 Uhr in Saal 1. Auch da gilt, daß der Termin nicht vorbereitet wurde.

      Ich freue mich über jeden neuen Gast bei meinen Prozessen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 21:42:31
      Beitrag Nr. 51 ()
      Das Urteil vom SG habe ich noch nicht, wundert mich ein wenig.

      Der Termin am 26.10. beim LSG wird vom Gericht auch nicht vorbereitet. Ein klarer Verstoß gegen bestehende Gesetze, wie §§ 103 iVm 106 SGG.

      Termine gehören vorbereitet, um Überraschungsurteile zu vermeiden. Im Gegenteil, Ziel ist eigentlich eine gütliche Einigung der Parteien. Dies wird aber von Richtern unterbunden.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 05.04.21 00:25:09
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ich habe einen Termin am 25.5.2021 beim Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, derzeit, Saal 24., 9:30, Telefon 0331- 2017-0.

      Es geht um angebliche Beleidigung der Frau Kniestedt, Vorsitzende vom Petitionsausschuß: https://prozesskosten.blogger.de/

      In der Sache geht es um bewilligte PKH ohne Auflagen und trotzdem geforderte Gerichtskosten. Ein klarer Verstoß gegen z. B. Art. 3 GG, § 122 ZPO, § 14 GKG.

      Frau Kniestedt fand aber trotzdem den Eingriff in die Taschen der Bürger ok. Und hat damit die Funktion eines Petitionsausschusses pervertiert.

      Ich hoffe auf ein wenig Unterstützung aus dem Großraum Berlin.

      Es wird sicherlich interessant, da auch das Gericht schon gegen bestehende Gesetze verstoßen hat.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 23.05.21 21:04:15
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ich hoffe, daß ein oder zwei Leute aus der Umgebung von Potsdam den Weg finden.
      Aus der Vorgeschichte wird klar, daß die drei Frauen - Frau Kniestedt von den Grünen und auf seltsamen Wegen Vorsitzende des Petitionsausschusses geworden, die Staatsanwältin und auch die Strafrichterin, micht mit aller Gewalt verurteilen wollen.
      Ich werde versuchen, mich zu wehren, werde aber wohl kaum eine Chace haben.
      Dabei ist klar, daß nach Bewilligung von PKH ohne Auflagen keine Gerichtskosten erhoben werden dürfen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 26.05.21 19:19:39
      Beitrag Nr. 54 ()
      Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
      Es fallen bei mir also keine Kosten an, sondern der Steuerzahler muß alles bezahlen.
      Das Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen.
      Von einem meiner langjährigen Prozeßbeobachter habe ich erfahren, daß auch er
      den Eindruck hatte, daß ich mit aller Gewalt verurteilt werden sollte.
      Erst, als die Richterin und die Staatsanwältin erkannten, daß ich die Rechtssprechung
      des Bundesverfassungsgericht kenne, kam es ganz schnell zu der Einstellung wegen
      Geringfügigkeit.
      Mein Ziel, daß gegen kriminelle Richter beim LSG vorgegangen wird, habe ich leider nicht errreicht.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 26.06.21 18:59:54
      Beitrag Nr. 55 ()
      Mein nächster Termin ist beim SG Berlin, am Montag, 9.8.2021, 9:30 Uhr, Saal 4.
      Das Aktenzeichen ist aus 2014, ich bin gespannt, um was es geht.
      Unterstützer sind sehr willkommen.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.21 16:06:10
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.623.156 von Isengrad am 26.06.21 18:59:54Dieser Termin wurde abgesagt. Grund ist mein Befangenheitsantrag.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 01.08.21 23:17:42
      Beitrag Nr. 57 ()
      Heute habe ich zwei Termine beim LSG abgesagt.
      Mal sehen, was als Reaktion kommt.
      https://rechtsstaat32.blogger.de/
      Isi
      Avatar
      schrieb am 10.08.21 19:08:53
      Beitrag Nr. 58 ()
      Der Richter hat sich selber erneut für nicht befangen erklärt: https://rechtsstaat32.blogger.de/
      Wer sich mit Befangenheitsanträgen auskennt, daß dies in dieser Form nicht mehr zulässig ist.
      Es gibt aber noch weitere Beschwerden meinerseits gegen diesen Richter, mal sehen, wie damit umgegangen wird.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.02.22 20:52:55
      Beitrag Nr. 59 ()
      Termin LSG in Potsdam, 25.2., 9 Uhr
      Ich bitte Euch, mich zu unterstützen bei meinem passiven Widerstand gegen die beabsichtigte Rechtsbeugung des 5. Senats vom LSG:

      Da mir die digitale Prozeßaufzeichnung verweigert wird und überdies der Prozeß von den Richtern nicht vorbereitet wird, rufe ich zum passiven Widerstand auf.

      Wer nur irgendwie kann, ruft bitte in der Geschäfststelle und bittet darum, daß ihm ein Platz auf seinen Namen reserviert wird. Natürlich muß das Gericht auch die Reisekosten und Unterbringungskosten zusichern, wenn man seinen zugesicherten Platz nicht bekommt.

      Bitte schriftlich per Mail oder FAX bestätigen lassen und an mich senden.

      Und bitte auch gerne verbreiten, sollen ja noch einige mehr kommen.

      Ziel ist es, daß Richter endlich die digitale Prozeßaufzeichnung zulassen, da nicht ausreichend Platz in den Gerichtsräumen ist.

      https://www.dropbox.com/s/l5o5vi6pqe08fh3/lsg_2022-02-10_L5a…

      Horst


      PS: Es geht um § 39 SGB XII, denn auf meine Söhne wurde ein "Kopfteilprinzip" angewandt, obgleich die kein Einkommen hatten und überdies mich pflegen und betreuen mußten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.22 02:08:31
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.819.745 von Isengrad am 12.02.22 20:52:55Zu dem Prozeß brauchen nur noch Leute aus der unmittelbaren Umgebung kommen.
      Wenn Interesse besteht, an einem Rechtsstaat.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.02.22 10:09:08
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.889.911 von Isengrad am 21.02.22 02:08:31Ohne, daß ich informiert wurde, wurden die Zugangsbeschränkungen verschärft.

      Daher hatte ich eine Auihebung des Termins und Verlegung beantragt.

      Mit Rechtsstaat hat dies wohl nicht viel zu tun.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 17.03.22 22:43:20
      Beitrag Nr. 62 ()
      nzwischen ist das Netzwerk bundesweit. Natürlich noch im Aufbau, aber wir können Prozeßbeobachter bundesweit stellen.

      Die Gerichte haben Angst vor uns, da wir auch digitale Prozeßaufzeichnungen fordern und vornehmen.

      Mein Termin ist am 28.3., 9:30 Uhr beim LSG, Saal 3. Die Richter bereiten den Termin nicht vor, was eindeutig auf Rechtsbeugungsabsicht hindeutet.

      Wer in der Umgebung wohnt, sollte kommen.
      Größere Anfahrten nach Absprache.
      Horst
      Avatar
      schrieb am 21.03.22 23:11:07
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Bitte Boardregeln (hier: 9.3.7) beachten
      Avatar
      schrieb am 29.03.22 20:35:04
      Beitrag Nr. 64 ()
      Prozeßbericht

      Hallo,

      der Termin verlief weigehend, wie erwartet. Der Richter hatte den Termin nicht vorbereitet, mit dem Argument, daß

      alles ganz einfach sei. Eine Aufzeichnung durch mich hatte er aber trotzdem nicht zugelassen.

      Am Schluß hat er auch vieles nicht mehr zu Protokoll genommen. Daher wohl die Angst der Richter vor Aufzeichnungen.

      Andererseits hat er mir zugestanden, daß der Fall viel komplizierter sei, als er dachte und auch, daß der Fall wohl

      beim SG-Richter völlig falsch eingeschätzt wurde.

      Beide meinten, den Sachverhalt nicht erforschen zu müssen, sonst wäre es anders gelaufen.

      Die Beklagte war auch nicht da.

      Aber auch nicht geladen. Ich warf dem Richter vor, daß sich die Beklagte so der Wahrheitspflicht entzieht, bzw.,

      daß er dies erlaubt habe. Und daß wir, wenn da jemand anwesend gewesen wäre, wohl einige unstrittige Punkte

      hätten klären können.

      Ich bin gespannt auf das Protokoll, das Urteil und ob das Verfahren an das SG zurückverwiesen wurde. Er meinte,

      daß könne er nicht alleine entscheiden, das müßte der gesamte Senat machen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.22 09:41:14
      Beitrag Nr. 65 ()
      Neuer Termin beim LSG in Potsdam
      15.6.2022
      Försterweg 2-6, 14482 Potsdam.
      9:00 Uhr, Saal 3.

      Eine Anmeldung scheint sinnvoll: 0331-9818-5

      Es geht um die Einhaltung von internationalen Abkommen, was
      mir und vielen anderen seit vielen Jahren verwehrt wird.

      Beim SG wurde ohne jede Beweisaufnahme geurteilt und beim LSG will man wohl auch so verfahren.
      Daher werden Prozeßbeobachter benötigt, die sich auch ein wenig Notizen machen.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 14.05.22 06:48:58
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich lade ein zu meinem Termin am 9.6., 12:30 Uhr Saal 3 beim LSG.

      Es geht darum, daß ich am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht wurde und dieser
      Staat mir jede Hilfe verweigert. ein klarer Bruch gegen Völkerrecht.

      Und es geht darum, was unser Justizsystem taugt.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 28.05.22 21:58:18
      Beitrag Nr. 67 ()
      AUFRUF
      Hallo,

      ich bitte um Unterstützung bei meinen beiden Terminen beim LSG in Potsdam:

      9.6. 12:30 Uhr

      15.6. 9 Uhr

      Beiden Terminen ist gemein, daß mir beim SG trotz meiner Proteste mein Recht auf

      rechtliches Gehör, ein faires Verfahren und eine mündliche Verhandlung mit Verweis

      auf § 105 SGG genommen wurde.

      In einem Rechtsstaat hätte das LSG als beide Verfahren an das SG zurückverweisen müssen,

      da mir die erste Instanz nicht genommen werden darf, LSG Ba-Wü, L 6 U 3907/10

      Aber auch beim LSG will man offensichtlich gegen Gesetz und Recht verstoßen, denn

      eine Vorbereitung des jeweiligen mündlichen Termins findet entgegen § 139 ZPO

      und § 106 SGG nicht statt.

      Daher hoffe ich auf viele Prozeßbeobachter.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 27.06.22 03:01:00
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ich nehme entsetzt zur Kenntnis, wie gering das Interesse an einem Rechtsstaat ist.

      Mein nächster Termin, bei dem es um eine Klage nach dem OEG geht, ist am
      26.8.9:30 Uhr beim LSG.

      Die Klage ist aus 2010, was aus meiner Sicht zeigt,daß wir keinen Rechtsstaat haben.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 28.08.22 15:51:17
      Beitrag Nr. 69 ()
      Was ich da bei dem LSG erkebt habe, ist unbeschreiblich.

      Klar ist, wir sind kein Rechtsstaat.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 17.09.22 23:40:37
      Beitrag Nr. 70 ()
      Am 28.9., 9:30 Uhr, geht es eigentlich nur um eine Kleinigkeit.

      Trotzdem geht es darum, ob wir ein Rechtsstaat sind, denn
      die Richter weigern sich, den Termin vorzubereiten. Die machen
      einfach nichts und lassen alles unbeantwortet.

      Auch deren angeblichen "Sachvortrag" bekomme ich im Vorfekd nicht.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 18.10.22 05:25:28
      Beitrag Nr. 71 ()
      Am Mittwoch, 16. 11., 14 Uhr, habe ich einen neuen Termin beim LSG in Potsdam,

      Der Richter ist kriminell und zynisch, daher lohnt sich das Kommen.

      Obgleich bei dem Termin angeblich "verhandelt" werden soll, ist weder die Beklagte
      noch ich geladen. Wie soll da verhandelt werden und mit wem?

      Auch wird der Termin von diesen kriminellen Richtern nicht vorbereitet, obgleich
      § 103 iVm § 106 SGG dies zwingend vorschreiben.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 14.12.22 14:05:56
      Beitrag Nr. 72 ()
      Donnerstag, 22.12.2022, 13 Uhr beim Landgericht Berlin, Saal 128.
      Die Richter wollen das Recht brechen, eine Vorbereitung des Termins gibt es nicht, § 139 ZPO.
      Offenbar findet eine Renazifizierung unter Richtern statt.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 12.03.23 21:17:34
      Beitrag Nr. 73 ()
      LSG in Potsdam
      13.4.2023, 11:30 Uhr
      Der Beschluß des SG Berlin ist von keinem gesetzlichen und unabhängigen Richter
      verfaßt worden, sondern von einem Richter auf Probe, der also noch kein gesetzlicher
      Richter ist.
      Isi
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