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    Wo muß ich in der Steuererklärung einen SpekuVerlust eintragen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.00 16:33:53 von
    neuester Beitrag 02.06.00 11:34:50 von
    Beiträge: 9
    ID: 149.094
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      schrieb am 01.06.00 16:33:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich wurde jetzt von meinem Freund gebeten, bei seiner Steuererklärung mitzuhelfen:

      Er ist Auszubildender, also unter der Steuergrenze. 1999 hat er Spekuverluste gemacht.
      Diese möchte er mit den Spekugewinnen von 2000 gegenrechnen.
      Wo muß er diese Verluste in der 99er Steuererklärung eintragen ?

      Danke

      i.A. Fortuna95
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 16:37:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Überhaupt nicht.

      Er muß diese erst belegen, verrechnen und eintragen auf der 2000er Steuererklärung, da er ja nix zurückerstattet bekommt.

      Grüße, fs
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 16:50:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,als Azubi hat er bestimmt eine Lohnsteuerkarte,und muss keine 99er Steuererklärung abgeben.
      Da kann er den Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen,und falls ihm Lohnsteuer abgezogen wurde,kann der Speckuverlust damit verrechnet werden.
      Gruß :)
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 17:00:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hab irgendwo gelesen, man muß das in der 99er deklariert haben, damit es dokumentiert ist und kann das dann in der 2000er verrechnen
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 17:01:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Klaus,
      das, was Du geschrieben hast, ist leider Quatsch!

      Man kann Spekulationsverluste nicht von der Steuer absetzen (bzw. gegen die Lohnsteuer verrechnen), sondern kann sie nur wie oben geschrieben, mit angefallenen Spekulationsgewinnen verrechnen. Und zwar erst im Jahre 2000.

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      schrieb am 01.06.00 18:08:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hab irgendwo rausbekommen, daß die Anlage VA genutzt werden soll. Kann mir jemand das bestätigen. Leider habe ich diese Anlage leider nicht vorlegen. Wo kann ich so ein Formular im Netz bekommen ?
      Avatar
      schrieb am 01.06.00 23:27:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Einkünfte/Verluste aus Spekulationsgeschäften werden auf Anlage KSO, Zeilen 48-51 eingetragen. Die Anlage KSO hält Ihr freundliches Finanzamt für sie bereit. Fallen in einem Jahr Spekulationsverluste an, so erläßt das Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvertrags".

      Im Gegensatz zu meinen Vorrednern könnte mir vorstellen, daß, um diesen Bescheid zu erhalten, eine Steuererklärung für 1999 abgegeben werden muß. Ich empfehle Dir - bei dem hiesigen geballten "Fachwissen" - beim Finanzamt einfach mal nachzufragen; insbesondere, welche Angaben die Steuererklärung enthalten muß, wenn nur der Feststellungsbescheid angestrebt wird. Du kannst ja die Auflösung mal hier posten.
      Avatar
      schrieb am 02.06.00 11:18:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schließe mich meinem Vorredner an. Eintrag in Formular KSO bei sonstigen Veräußerungsgewinnen beim Einkommenssteuerjahresausgleich 1999. Über die anderen Poster muß ich mich wundern: wenn ihr es nicht wißt, warum gebt ihr dann auch noch (völlig falsche) Antworten?
      Avatar
      schrieb am 02.06.00 11:34:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Saltus hat völlig Recht. Es ist unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit falsche Antworten in diesen Thread gestellt wurden. Zur Praxis ist noch anzumerken, dass das FA (zumindest bei mir) Nachweise, d.h. alle Kauf- und Verkaufsbelege für die Geschäfte, aus denen die Veräußerungsverluste folgen, verlangt. Lustig in diesem Zusammenhang ist, dass Steuerbescheide für 1999 mit gesondert festgestelltem Verlust noch nicht ergehen können, da die Verwaltung noch nicht über einwandfrei funktionierende Prgramme hierfür verfügt. Nach Auskunft meines freundlichen Sachbearbeiters ist man jedoch guter Hoffnung, das Problem bis Ende Juni in den Griff zu bekommen.

      mfg Auditor2000


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