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    Optimierung der Speku-Steuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.00 00:08:43 von
    neuester Beitrag 01.09.00 08:45:02 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 15.07.00 00:08:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich hätte da mal eine Frage zur Versteuerung von Spekulationsgewinnen.
      Angenommen man geht primär seiner normalen Angestellten-Arbeit nach und erzielt im Laufe eines Jahres nicht unerhebliche Spekulationsgewinne. Diese werden doch im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben und anschließend erfolgt dann halt eine heftige Nachzahlung ans FA. Frage: Wie lange kann man diese Nachzahlung maximal hinauszögern? Da die Gewinne ja in der Zwischenzeit für andere Invests genutzt werden können stände dem Steuerzahler doch zumindest eine Art „Zinsfreier Kredit“ vom Fa. zur Verfügung oder sehe ich das falsch?

      Gibt es vielleicht maximale Gewinn-Grenzen die nicht überschritten werden dürfen? (z.B. Lohn aus nicht selbständiger Arbeit muß höher sein als die Speku-Gewinne) Wird man in den Folgejahren ggf. präventiv vorbesteuert? (Ähnlich wie bei Selbstständigen).

      Falls älteren Hasen oder die (ehrlichen) Zocker unter euch diesbezüglich Tips und Anregungen geben könnten wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 00:15:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi!

      also, du kannst nur so lange die nachzahlung rauszögern, bis der bescheid da ist, denn dann ist ein zahlungsziel genannt.

      einzige chance ist, die steuererklärung so spät wie möglich zu machen.

      ein vorbesteuerung auf erwartete gewinne gibt es nicht!

      cusoon

      klaas
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 00:18:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      eigentlich muss man das Geld sofort zur Verfügung haben, da man ja abschätzen kann, wieviel es ist. So kenne ich es vom Finanzamt.

      Ansonsten muss man halt alles Gegenrechnen was man so hat, Fahrten zu Hauptversammlungen, Depot- und Ordergebühren, Internetkosten, Börsenzeitungs-Abos, Spek.verluste, Telefonkosten,... da kommt doch einiges zusammen :)

      Vorbesteuerung für SpekGewinne gibt es nicht

      Susan
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 00:41:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Speku-Steuer ist `ne feine Angelegenheit

      Irgendwelche "Höchstbeträge" gibt es weder im Angestelltenbereich (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) bzw. Spek-Gewinne (Sonstige Einkünfte i.S. § 22 EStG) gibt es nicht.
      Bei den Spekulationsgewinnen gibt es (heutiges Recht!!) eine Freigrenze in Höhe von DEM 1000,--! Drunter interessiert der Gewinn nicht mal die Klo-Frau! Mit Erreichen der 1oooer-Grenze schaut Dir Don Eichel über die Schulter......
      Abgabefristen: lt. Gesetz per 31.05.KJ; dann hat man immer noch die Möglichkeit mit Fristverlängerungen im Idealfall die Abgabe bis in den September hinein zu verzögern. Steuerberater sind Spezialisten, doch für eine einfache Gegenüberstellung von Anschaffgskosten und Verkaufserlösen schlicht zu teuer.

      nun das Wichtigste: Einer von den großen deutschen Steuerrecht/-berater-Gurus (Entschuldigung!)klagt bereits gegen die Erhebung von ESt auf Spekulationsgewinne.
      Seine Argumentation: Der Staat kann die gleichmäßige und gerechte Erfassung dieser Einkünfte nicht sicherstellen. Damit werden einige Leute "ungerecht" behandelt. Folge für uns: Spek.-Gewinne erklären und gegen den erlassenen Steuerbescheid Einspruch einlegen (Aussetzung der Vollziehung beantragen) mit dem Hinweis auf dieses laufende Verfahren. (Dieser Steuerrechtler strebt ein Urteil auf allerhöchster Ebene an - Laufzeit des Prozesses somit JAHRE !!)

      Wenn aufgrund der jetzt beschlossenen Steuerreform für Speku-Gewinne der Halbteilungsgrundsatz gilt, dann bleiben ab 01.01.2001 1999,99 DEM unberücksichtigt.
      Don´t forget: Die Jungs von der Steuerfahndung sind nicht dumm. Bei den Prüfungen vor Ort bei den Bankern und Brokern werden sogenannte Kontrollmitteilungen tonnenweise geschrieben!
      Möge Krösus mit uns sein!
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 14:52:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jetok hat das Thema wirklich ausführlich und gut abgehandelt. Wobei ich allerdings bei dem laufenden Prozeß in Anbetracht der Raffgier unserer momentanen Regierung die Befürchtung habe, daß der Schuß auch nach hinten losgehen kann. so könnte z.b. das Urteil in dem Prozeß auch lauten, daß zukünftig Spekulationsgewinne bei den Banken festgehalten und ans Finanzamt gemeldet werden müssen. Technisch ja kein so großes Problem.

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      Avatar
      schrieb am 15.07.00 23:31:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi!

      spekulationsgewinne werden bei den banken nicht erfasst und somit auch nicht gespeichert.
      aufgrund von technischen details und vielen zweifelsfällen, ob ein spekulationsverlust oder -gewinn vorliegt, verzichten die banken darauf.
      auch wird dir deine bank nie eine offizielle aufstellung über deine spekugewinne aushändigen, frag mal nach!
      daher kann auch nichts in der richtung gemeldet werden, zumindest in naher zukunft nicht.
      das einzige, was die bank dem fa meldet, sind erträge, die ohne steuerabzug durch ausnutzung des freistellungsantrages gezahlt werden.

      bei den prüfungen der banken durch steuerfahndung wird man auch nicht entdeckt, wenn man nicht selbst überprüft wird.
      generelle überprüfungen nach spekugewinnen oder ähnlichem gibt es zum glück in unserem rechtstaat nicht.
      überprüft werden durch die steuerfahndung nur konkrete vorgänge bei konkreten personen, gegen die namentlich ermittelt wird.

      also, wer keine spekugewinne angibt (was steuerhinterziehung ist)hat eine sehr gute chance, nicht entdeckt zu werden (dies soll kein rat sein).

      cusoon

      klaas
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 01:41:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du sagst es, Klaas Klever! Von daher sehe ich diese Klage gegen das momentane Verfahren auch mit äußerst gemischten Gefühlen. Weil ich die Gefahr sehe, daß unser Staat auch im Bereich Spekualtionssteuer den Überwachungsstaat markieren könnte.
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 18:49:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe einige Fragen zu diesem hochinteressanten Thread

      1.) von dem laufenden Verfahren habe ich bereits gehört:

      Frage: Jetok schreibt am 15.07.00

      "... gegen den erlassenen Steuerbescheid Einspruch einlegen (Aussetzung der Vollziehung beantragen)"

      Heißt das, daß man ggf. die Steuern erst z.B. im Jahr 2003 zahlen muß und noch mit dem Geld drei Jahre
      arbeiten kann, also weiterhin in Aktien anlegen kann (z. B. sicher .. Global Aktienfond)?

      ... gibt es da Erfahrungswerte, ob das Finanzamt die Aussetzung tatsächlich genehmigt?

      ... wird die Steuerschuld bei einer Aussetzung nachträglich verzinst?

      2.) Weiß jemand wie groß das Risiko vom Finanzamt entdeckt zu werden ist, wenn man NAMENSAKTIEN
      hat? Da liegt doch bei den Firmen ein aktionärshandbuch ... ist zu erwarten, daß die Finanzämter Einsicht in
      diese Bücher nehmen werden?

      3.) Wenn man die Abgabe der Steuererklärung hinauszögert, verzinst das Finanzamt dann die Steuerschuld?

      4.) Nach 10 Jahren ist wohl steuerhinterziehung verjährt ... wird aus "Schwarzgeld" dann "Weißgeld" welches
      man z. B. legal vererben darf, ohne daß die Kinder eine erhöhte Erbschaftssteuer zahlen müssen?

      Über Antworten würde ich mich freuen :-)
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 19:54:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi there!

      zu deiner 2.ten frage:

      das mit den namensaktien ist ein problem.

      in der FAZ (ich meine vom 15.08 00) ist ein sehr interessanter aktikel gewesen, der sich genau mit dem problem der erfassung der speku-steuer befasst.
      das aktionärsbuch zum einen verrät wer wann die aktien ge- oder verkauft hat.
      hier hilft nur die weigerung, sich eintragen zu lassen.

      die finanzämter haben aber laut dem artikel das bestreben, sich sämtliche käufe und verkäufe eines kunden von der bank zeigen zu lassen, da sie die meinung haben, dass dies nicht unter das bankgeheimnis fällt (die begründung hab ich nicht mehr im kopf).
      das könnte dann wirklich ein problem werden.
      auch die auskunftsrechte des finanzamts sollen erweitert werden.

      ich such den artikel noch mal raus und werde die essenzen hier posten.

      cusoon

      klaas
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 20:16:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo
      Um Spekusteuer zu vermeiden lohnt sich ev. der kurzfristige verkauf von Aktien, mit denen mann im Minus steht. Sofern man an diese Aktien langfristig glaubt sollte mann sie direkt wieder kaufen. So fallen lediglich die Gebühren an, Spekugewinne sind jedoch dann - sofern unter 1000,-- steuerfrei.
      Gruß und weiterhin (hoffentlich) gute Gewinne
      Avatar
      schrieb am 31.08.00 20:20:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Auf Wirtschaftswoche.de steht auch ein interesanter Artikel über Spekusteuer. Alles halb so wild ( im Moment zumindest). Steuerbeamten sind viel zu überlastet um allem nachzugehen !!
      Avatar
      schrieb am 01.09.00 08:45:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Eines vorweg: es gibt ein spezielles Board, um über Steuerfragen zu reden - Steuern&Recht. Da sollten solche Fragen gestellt werden. Manchmal erhält man sogar kompetente Antworten ;):


      (Zum Einspruch aufgrund des laufenden Verfahrens: ) "Heißt das, daß man ggf. die Steuern erst z.B. im Jahr 2003 zahlen muß und noch mit dem Geld drei Jahre
      arbeiten kann, also weiterhin in Aktien anlegen kann (z. B. sicher .. Global Aktienfond)? "


      Nein, ein Einspruch enthebt nicht von der Pflicht, Steuern zu entrichten. Sie werden nur ggf. zurückgezahlt (m.M. nach gibt es da aber keine realistische Chance).

      "... gibt es da Erfahrungswerte, ob das Finanzamt die Aussetzung tatsächlich genehmigt? "
      Ja, Steuerzahlung wird mit dieser Begründung nicht ausgesetzt.

      "2.) Weiß jemand wie groß das Risiko vom Finanzamt entdeckt zu werden ist, wenn man NAMENSAKTIEN
      hat? Da liegt doch bei den Firmen ein aktionärshandbuch ... ist zu erwarten, daß die Finanzämter Einsicht in
      diese Bücher nehmen werden? "
      Ja, in Einzelfällen.

      "3.) Wenn man die Abgabe der Steuererklärung hinauszögert, verzinst das Finanzamt dann die Steuerschuld? "
      Nein, aber es gibt Abgabefristen.

      "4.) Nach 10 Jahren ist wohl steuerhinterziehung verjährt ... wird aus "Schwarzgeld" dann "Weißgeld" welches
      man z. B. legal vererben darf, ohne daß die Kinder eine erhöhte Erbschaftssteuer zahlen müssen? "
      Richtig, aber die Verjährung setzt erst nach Rechtsgültigkeit der entsprechenden Steuererklärung ein (u.U. sogar später), in Wahrheit also nach 11, 12 oder mehr Jahren.

      Denkt daran, daß das FA zunehmend computergestützte Recherchen betreiben kann. Bankenprüfungen, Meldungen über Namensaktien, über Dividendenzahlungen gehen ein und in Zukunft wird es zu weiteren Aufweichungen des Bankengeheimnisses kommen. Wer einmal Spekulationsgewinne versteuert, muß mit einer Prüfung zurückliegender Jahre rechnen. Wer größere Ausgaben (Hauskauf) tätigt, wird mit einer Prüfung des FA rechnen müssen, woher eigentlich das Geld dafür kommt. Spekulationsgewinne nicht anzugeben mag kurzfristig risikoarm sein, auf lange Sicht hat das FA die besseren Karten. Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Damit kann man bei Verurteilung gleichzeitig seine Arbeit verlieren bzw. seine Karriere beenden. Auch wenn vorübergehend die Chancen geschnappt zu werden gering sind, gebt lieber Spekulationsgewinne an.


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