An alle Gastronomen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.09.00 21:51:54 von
neuester Beitrag 09.09.00 10:43:29 von
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Ich grüße Euch,
ich habe eventuell die Möglichkeit einen gastronomischen Betrieb (kleines Schnellrestaurant) zu übernehmen. In dieser Woche habe ich das Gespräch. Wenn die Prüfung der Zahlen (BWA) in Ordnung ist, wieviel darf man dann max. für die Übernahme zahlen, bzw. was ist ein FAIRER Preis/Abslöse, der beiden Seiten gerecht wird?
Mir schweben da so 4 bis 6 Monatsgewinne vor. Mehr wäre, glaube ich,überteuert.Was meint ihr?
Auf was muß ich noch so alles achten?
Vielen Dank für mögliche kompetente Antworten.
Gruß Oliver
ich habe eventuell die Möglichkeit einen gastronomischen Betrieb (kleines Schnellrestaurant) zu übernehmen. In dieser Woche habe ich das Gespräch. Wenn die Prüfung der Zahlen (BWA) in Ordnung ist, wieviel darf man dann max. für die Übernahme zahlen, bzw. was ist ein FAIRER Preis/Abslöse, der beiden Seiten gerecht wird?
Mir schweben da so 4 bis 6 Monatsgewinne vor. Mehr wäre, glaube ich,überteuert.Was meint ihr?
Auf was muß ich noch so alles achten?
Vielen Dank für mögliche kompetente Antworten.
Gruß Oliver
Wer möchte mir mit kompetenter Antwort helfen?
Oliver
Oliver
demnächst sollte ich besser unter meinen richtigen Namen posten.
Gabriela, die von allen nur Zaubermaus genannt wird
Gabriela, die von allen nur Zaubermaus genannt wird
was für eine tolle community, alle geifern nur nach den 1000 Prozent
Tip. Ich bin davon überzeugt, daß das hier schon jemand gelesen hat, der da was hätte zu sagen können.
O.
Tip. Ich bin davon überzeugt, daß das hier schon jemand gelesen hat, der da was hätte zu sagen können.
O.
....bin auch selbständig aber mehr im medizin.bereich....bei uns übernahmen..zb..halber jahresumsatz...bei 200.000dm brutto umsatz...100.000ablöse..einschliesslich..inventar etc...in der gastronomie kenn ich mich nicht so aus.(kundenübernahme,etc)....warum frägst du dich nicht durch...frag doch andere gastronome,gastronomie innung,verbände anrufen,etc,,steuerberater weiss übrigens auch sehr gut bescheid, meiner wenigstens....
....bin auch selbständig aber mehr im medizin.bereich....bei uns übernahmen..zb..halber jahresumsatz...bei 200.000dm brutto umsatz...100.000ablöse..einschliesslich..inventar etc...in der gastronomie kenn ich mich nicht so aus.(kundenübernahme,etc)....warum frägst du dich nicht durch...frag doch andere gastronome,gastronomie innung,verbände anrufen,etc,,steuerberater weiss übrigens auch sehr gut bescheid, meiner wenigstens....
...schwierige Branche!
Das Geld sitzt den Leuten heute nicht mehr so locker wie früher.
O.K., Fastfood läuft immer gut - aber lange Arbeitszeiten!
Ob Du da auf einen grünen Zweig kommst?
Ich persönlich hätte keinen Bock auf Würstelbraten...
Schon der permanente Fettgestank!
Das Geld sitzt den Leuten heute nicht mehr so locker wie früher.
O.K., Fastfood läuft immer gut - aber lange Arbeitszeiten!
Ob Du da auf einen grünen Zweig kommst?
Ich persönlich hätte keinen Bock auf Würstelbraten...
Schon der permanente Fettgestank!
Habe schon mal einen Imbiss gemanagt, dahe weiß ich: VIEL Arbeit! Trotzdem der Gedanke mit dem Steuerberater und den Innungen ist gut.
Vielen Dank
Oliver
Vielen Dank
Oliver
Hallo Oliver,
gestatte, daß ich mich kurz vorstelle. Mein Name ist Bruno Neuhof, 44 Jahre alt, ausgebildeter Hotelkaufmann. Inzwischen schaue ich auf eine 15 jährige Selbständigkeit in der Gastronomie zurück.
Aus Deiner Anfrage geht nicht hervor ob es sich um ein Pachtverhaltnis- oder um einen Kauf des Schnellrestaurants handelt.
Ob ein 4 – 6 monatiger Gewinn des Schnellrestaurants eine Basis für die Ablöse ist, läßt sich so nicht sagen. Da gibt es keine Faustregel.
Eine BWA solltest Du nicht alleine als Grundlage für die Bewertung des Unternehmens nehmen, sondern auf jeden Fall auch die letzte vorhandene Bilanz. Eine BWA gibt lediglich den ungefähren wirtschaftlichen Jahresstand des Unternehmens wieder. Hier können noch Dinge fehlen wie z. Bsp. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Kosten für Steuerberatung und und und....
Bewertungsgrundlagen für die Ablösesumme sind:
Umsatzerlöse – Wareneinsatz – Personalaufwand, Energiekosten, Diverse Kosten, Alter des Inventars, Standort, Frequentierung ect..
Solltest Du Interesse an einer Existenz - Gründungsberatung haben, laß es mich wissen. Dies wäre dann natürlich nicht mehr kostenlos.
Mit freundlichen Grüssen
Bruno Neuhof
Hotelkaufmann
gestatte, daß ich mich kurz vorstelle. Mein Name ist Bruno Neuhof, 44 Jahre alt, ausgebildeter Hotelkaufmann. Inzwischen schaue ich auf eine 15 jährige Selbständigkeit in der Gastronomie zurück.
Aus Deiner Anfrage geht nicht hervor ob es sich um ein Pachtverhaltnis- oder um einen Kauf des Schnellrestaurants handelt.
Ob ein 4 – 6 monatiger Gewinn des Schnellrestaurants eine Basis für die Ablöse ist, läßt sich so nicht sagen. Da gibt es keine Faustregel.
Eine BWA solltest Du nicht alleine als Grundlage für die Bewertung des Unternehmens nehmen, sondern auf jeden Fall auch die letzte vorhandene Bilanz. Eine BWA gibt lediglich den ungefähren wirtschaftlichen Jahresstand des Unternehmens wieder. Hier können noch Dinge fehlen wie z. Bsp. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Kosten für Steuerberatung und und und....
Bewertungsgrundlagen für die Ablösesumme sind:
Umsatzerlöse – Wareneinsatz – Personalaufwand, Energiekosten, Diverse Kosten, Alter des Inventars, Standort, Frequentierung ect..
Solltest Du Interesse an einer Existenz - Gründungsberatung haben, laß es mich wissen. Dies wäre dann natürlich nicht mehr kostenlos.
Mit freundlichen Grüssen
Bruno Neuhof
Hotelkaufmann
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