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    Ausländ.Spekugewinne und Umrechnung in DM - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.01 11:05:34 von
    neuester Beitrag 20.02.01 01:00:05 von
    Beiträge: 18
    ID: 328.484
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      Avatar
      schrieb am 15.01.01 11:05:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie errechne ich in diesem Fall den Gewinn fürs Finanzamt?

      a) Verkaufspreis in Landeswähr. minus Ankaufspreis in Landeswähr., dann Umrechnung dieser Differenz in DM zum Devisenkurs des Verkaufstages ?

      oder:

      b) Verkaufspreis in DM (Umrechn. Devisenkurs Verkaufstag) minus Ankaufspreis in DM (Umrechn. Devisenkurs Ankaufstag) ?

      Ich vermute ja Variante B, aber ich frage halt doch lieber nach ...

      Gruss Markus
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 11:16:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      mit b liegst du richtig
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 11:35:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, das bedeutet ja dann, dass (dem Finanzamt gegenüber) ein steigender Euro gegen Dollar automatisch die Spekugewinne meines US-Depot reduziert. Obwohl ich ja langfristig im USD bleibe u. somit garkeine realisierten Währungsverluste erleide...
      Markus
      Avatar
      schrieb am 26.01.01 19:07:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!
      Und welchen Devisenkurs nehme ich da? Ist das vom Finanzamt (Belin) abhängig?
      Grüße und Dank
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 12:00:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tja, gute Frage. Entweder generell der Mittelkurs oder aber beim Kauf den Briefkurs u. beim Verkauf den Geldkurs, würde ich sagen. Mit dem FA hat es aber garantiert nichts zu tun...
      Markus

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      Avatar
      schrieb am 07.02.01 17:09:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo!
      Habe gerade meinen EK-St-Bescheid `99 mit US-$ - Einkünften bekommen: Die Typen nehmen einfach irgendeinen Umrechnungskurs (bei mir: 1 US-$ = 1,9345 DM "Umrechnungskurs für 12/99 lt. Bundessteuerblatt 2000 Teil I, S.93")
      Also entgegen der tel. Auskunft vom FA: "Umrechnungskurs vom Valutatag"

      Weiß irgendjemand, wie ich an das "Bundessteuerblatt 2000" `rankomme? Das FA frage ich lieber nicht - das dauert einfach zu lange.

      Grüße Hugo
      Avatar
      schrieb am 09.02.01 10:31:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Hugo
      Also der Steuerberater müsste das sicherlich auch haben, oder mal beim Bundesfinanzministerium anfragen, wie man an sowas rankommt.

      Gruss Markus
      Avatar
      schrieb am 10.02.01 14:38:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      @frangen
      Danke! Werde mich ans Finanzministerium wenden (Steuerberater is mir zu viel)
      Grüße - Hugo
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 07:12:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @alle
      So einfach macht sich`s das Finanzamt (Berlin Mitte):
      Als Umrechnungskurs für Zins/Dividende/Spekugewinn wird einfach der im Link
      http://www.bundesfinanzministerium.de/
      unter INFO-SERVICE angegebene "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse - Gesamtübersicht für das Jahr 2000"
      Kurs verwendet. Dieser Kurs wird für jeden Monat festgelegt.

      Auf Anfrage teilte mir das FA mit (Zitat): "Die Umrechnung der ausländischen Einkünfte erfolgte lt. amtlichem Umrechnungskurs für Umsatzsteuerzwecke gem. Bundessteuerblatt für den betreffenden Zeitraum. Grundsätzlich ist der Umrechnungskurs des Tages- der Bank anzusetzen, an dem Sie den Betrag erhalten haben" Zitat Ende.
      Jetzt frag ich mich nur noch `ja - warum machen die das dann nicht?`.


      @frangen nochmals Dank für Deinen Tip - der war goldrichtig.
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 08:52:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hugo, den amtl. Umrechnungskurs nehmen die nur, wenn Du nichts anderes nachweist, Du bist also selber am Zug. Meine Wechselkursangaben (z.B. Kopie der Kurse aus dem Handelsblatt) haben die immmer akzeptiert (bei mir im Zusammenhang mit Reisekostenabrechnungen). Über die wahrscheinlich doch vergleichsweise kleinen Differenzen streitet das FA in der Regel nicht mit Dir. Im Gegenteil ist der Sachbearbeiter froh, wenn er nicht erst recherchieren muß.
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 20:18:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hmm . . . und wie legt ihr den Gewinn/Verlust aus Devisenkursen fest?

      Ich habe am 01.08.00 20.000,- EUR auf das US Konto eingezahlt und habe dann ein paar Gewinne, Verluste und Zinsen gehabt, die ich jeweils umrechnen kann.

      Am Jahresende, oder spätestens, wenn ich was nach Germania zurückbuche, müßte ich doch auch mal Gewinne/Verluste aus den Devisenkursen erklären, oder ?
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 11:31:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Hugo
      "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse - Gesamtübersicht für das Jahr 2000
      Dieser Kurs wird für jeden Monat festgelegt."

      Dass heisst, für alle Transaktionen eines Kalendermonats wird nur EIN Devisenkurs zugrunde gelegt? Dann hätte ich de facto bei Spekugewinnen innerhalb eines Kalendermonats (ist ja meist die Regel bei Daytradern) weder Devisenkursgewinne noch -verluste u. brauch nicht grossartig rumrechnen.
      Gruss Markus
      Avatar
      schrieb am 17.02.01 16:06:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo
      Für mich ist das Thema jetzt klar: In der `Anleitung zur Anlage AUS 2000` steht Zitat "Beträge in ausländischer Währung rechnen Sie bitte nach dem maßgeblichen Kurs zum Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses um; geben Sie Kurs und Zeitpunkt auf einem besonderen Blatt an."

      Aus der Antwort des FA Berlin auf meine Anfrage (s. Posting v. 15.02.01) kombiniere ich jetzt: Aktienfee hat recht. Hier kann jeder machen was er will.
      Ich werde erst mal dem guten Beispiel des FA folgen und die monatlich festgelegten Kurse für 2000 verwenden. (hab`s für meine 30 Trades in 2000 mal nachgerechnet:
      15900 DM SpekuVerlust bei Verwendung dieser Kurse gegenüber
      14400 DM SpekuVerlust bei Verwendung von z.B. "$-Briefkurs München" lt. Videotext Bayern 3 Seite 521 (diesen Kurs verwendet Consors soweit ich weiß)

      @frangen
      Das FA könnte meckern, wenn Du mit größeren Summen ständig hin und her machst. Bei mir waren es 1999 nur 1 Trade u. 2 Zinsbuchungen. Aber versuchen tue ich`s auch - kostet ja nichts.
      Aber: Meiner Ansicht nach müssen nicht die Kaufkosten und Verkaufserlöse, sondern nur der Gewinn/Verlust umgerechnet werden.

      @murmel
      Voll korrekt wäre wohl:
      - jede Zinsbuchung mit dem (irgendwo hergeholten) $/Euro-Kurs des Zinsbuchungstages
      - jeden Gewinn/Verlust bei Aktienverkauf mit dem Kurs des Buchungs-Tages umzurechnen.
      - solltest Du innerhalb eines Jahres Deine Dollars z.B. wieder in DM transferieren, so sind hier ebenfalls Speku-Gewinne / -Verluste zu versteuern.

      Grüße Hugo
      Avatar
      schrieb am 17.02.01 17:46:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich muß hier mal etwas klarstellen zu den Umsatzsteuer-Umrechnungskursen. Wie schon der Name sagt, handelt es sich um Durchschnittskurse für die Umsatzsteuer und für sonst gar nichts. Diese werden aus den durchschnittlichen Monatskursen der Währung abgeleitet.

      Nur, die armen Socken von den Finanzämtern haben überhaupt keine Möglichkeit an andere Kurse zu kommen und die Umrechnungskurse der Umsatzsteuer stehen bequem im Bundessteuerblatt. Daher werden diese vom FA genommen. Hinweis: nur für die wenigsten Kurse werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse festgestellt. Für alle anderen Kurse gelten ohnehin die Tagekurse.

      StRa
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 10:45:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      @StRa
      Mein Mitleid mit diesen Bürokraten ist begrenzt!
      Und anstatt klarzustellen, welchen Kurs man üblicherweise nimmt, trägst Du hier mit Deiner Klarstellung nichts zur Lösung des Problems bei.

      Grüße Hugo
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 16:07:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Hugo,

      deine Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe klargestellt, daß diese Umsatzsteuerumrechnungskurse nur für Zwecke der Umsatzsteuer genommen werden können. Was ist daran unklar?

      Mit Finanzbeamten habe ich (aus anderen Gründen) auch kein Mitleid. Insofern Übereinstimmung. Ich habe auch nur dargestellt, wie die Finanzverwaltung reagiert und warum sie so reagiert.

      Daß die Tageskurse zu verwenden sind, ist ansich logisch. Im Regelfall wurde ja jede Abrechnung in DM und/oder € umgerechnet. Wo ist da das Problem? Die konkrete Frage von frangen wurde auch schon konkret beantwortet. Selbstverständlich kann ich die Antwort wiederholen: b) ist richtig.

      Schönen Sonntag

      StRa ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 12:19:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Habe mich auch zuerst am Wort "Umsatzsteuer" gestört. Aber, wenn die Fiskalritter mangels Alternative diese Kurse akzeptieren: Wer dreist ist, könnte dann ja (so wie bei Zerobonds u. Emissions-/Marktrendite) die für ihn "günstigsten" Kurse (also entweder die für Umsatzsteuer oder die tatsächlichen Tageskurse) dem FA präsentieren, oder?

      Markus
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 01:00:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo
      @StRa
      Entschuldigung - mein Posting war nicht ok. Nicht nur Dein Nickname, viele Beiträge von Dir zeugen von Kompetenz.
      Allerdings hat mir die "Provokation" folgendes gebracht: Bis heute wußte ich nicht, daß nicht das Speku-Ergebnis sondern Kauf und Verkauf umzurechnen sind.


      @frangen
      Das mit dem Wechsel von FA-Monatskursen zu Tageskursen werde ich nur 1* bei einem FA `riskieren`: Für 2000 Umsatzsteuer-Kurse und ab 2001 o. später die Tageskurse. Sogar ein `Systemwechsel` während des Jahres wäre locker begründbar.


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