checkAd

    @Steueragent - Thema Halbeinkünfteverfahren ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.01 19:43:55 von
    neuester Beitrag 05.02.01 07:34:30 von
    Beiträge: 5
    ID: 335.426
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 556
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.01.01 19:43:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe in einigen Threads gemerkt, daß Du ein Steuerfachmann bist.

      Könntest Du meine folgende Fragen beantworten :

      1) Ist es definitiv sicher, daß das Halbeinkünfteverfahren für ausl. Kapitalgesellschaften bereits seit dem 1.1.2001 gilt
      2) Ist das Halbeinkünfteverfahren (hier Veräusserungsgewinne-vormals Spekulationsgewinne) NUR für Privatpersonen gültig, oder komme ich falls mir die FV Gewerbe unterstellt (bin Daytrader mit sehr vielen Trades am Tag) auch in den Genuss von dieser Regelung ?

      Ich wäre Dir für die Antworten (evtl. mit AZ. atc.) SEHR dankbar.
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 21:18:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      @helmutkohle

      Da ich im Steuerfach tätig bin, stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich sehe, was in den letzten Wochen über die Anwendung des Halbeinkünfteverfahren publiziert wurde. Zu Deinen Fragen:

      1) Das Halbeinkünfteverfahren gilt für inländische Kapitalgesellschaften, deren Wirtschaftsjahr (Wj) mit dem Kalenderjahr (Kj) übereinstimmt, ab dem 01.01.2002. Bei Gesellschaften mit abweichendem Wj, z.B. Siemens (Wj vom 01.10 - 30.09.) ist in diesem Fall das Halbeinkünfteverfahren erst ab dem 01.10.2002 anzuwenden.

      Für ausländische Kapitalgesellschaften ist das Steuersenkungsgesetz ebenfalls grundsätzlich ab dem 01.01.2002 anzuwenden. Jedoch war bereits im Dezember aus dem Bundesfinanzministerium zu hören, daß im Verwaltungswege für ausländische Kapitalgesellschaften eine Anwendung ab dem 01.01.2001 geplant sei. Eine entsprechende Regelung solle Anfang 2001 veröffentlicht werden. Bis heute ist sie noch nicht ergangen. Offen ist ebenfalls, ob hier auch eine Differenzierung nach dem Wj vorgenommen wird, zumal die meisten US-Companies ein "fiscal-year" haben, das nicht mit dem Kj übereinstimmt.

      2) Das Halbeinkünfteverfahren ist auch anzuwenden, falls die Finanzverwaltung Dir eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt ( § 3 Nr. 40 EStG gilt auch für gewerbliche Einkünfte ). Ich hoffe nur, daß Du zu den Daytradern gehörst die per Saldo Gewinn machen, da ansonsten die Verluste auch nur zur Hälfte berücksichtigt werden können.

      Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte und mein Fachchinesisch einigermaßen verständlich ist.
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 06:58:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Fofo

      Vielen Dank für Deine Antwort !

      Hätte noch eine Frage und zwar das bereits angesprochene Problem mit der evtl. Unterstellung der Gewerblichkeit seitens der FV. Ich bin zwar hierzu noch nicht verdonnert worden habe den ESt-Bescheid für 1999 (mein erstes Daytrading-Jahr) noch nicht, daß mich das Thema aber sehr interessiert versteht sich von selbst. Könntest hierzu vielleicht einige Informationen reinstellen ? Ich mache übrigens meine Geschäfte ausschließlich auf meine eigene Rechnung vom Wohnzimmer aus.

      Ach so, vielleicht doch noch eine Frage ... Wie sieht es mit evtl. Vorausszahlungen in meinem Fall aus, ist so was zu erwarten/befürchten, kann mal Spekulationsgewinne (im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten) als künftige Einnahmen überhaupt annehmen ? Du hast selbst in Deiner Hoffnung, daß ich zu den Daytradern gehöre die per Saldo Gewinn machen (übrigens das ist, bis heute zumindest, NOCH der Fall) gewisse Skepsis zum Ausdruck gebracht...

      Gruß

      helmutkohle
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 19:31:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      @helmutkohle

      Die bis Ende des Jahres 2000 vorliegenden Urteile der Finanzgerichte bzw. des Bundesfinanzhofs zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von der gewerblichen Tätigkeit bei Wertpapierhandel betreffen alle Zeiträume aus Anfang der 90-er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt war wohl "Daytrading" noch nicht geboren. Gleichwohl sind die wesentlichen Abgrenzungskriterien aus den Urteilen auch auf die Daytrading-Aktivitäten anzuwenden und dürften nur in engen Ausnahmesituationen zu einer gewerblchen Tätigkeit führen.

      Nach den Urteilen ist der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung insbesondere dann noch nicht überschritten, wenn

      - kein Büro oder eine Organisation zur Durchführung der Geschäfte unterhalten wird.

      - kein Anbieten von Wertpapiergeschäften für eine breite Öffentlichkeit vorliegt.

      - keine Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen vorliegt.

      Der Häufigkeit des Umschlags von Wertpapieren sowie dem Umstand, daß die Abwicklung der Geschäfte zum Großteil fremdfinanziert war, wurde in den bisherigen Urteilen keine entscheidende Bedeutung beigemessen.

      Also ich denke mal, wenn Du nicht gerade hauptberuflich Derivate-Spezialist einer Großbank bist und ein Großraumbüro mit Angestellten für Deine Daytrading-Tätigkeit nutzt, dürftest Du gute Chancen haben die Begehrlichkeiten des Finanzamts abzuwehren.

      Wegen ESt-Vorauszahlungen würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen. Da bei dieser Art von Geschäften kein "Planungssicherheit" vorhanden ist, kann das FA m.E. für Vorauszahlungszwecke keine voraussichtlichen zukünftigen Einkünfte annehmen.

      Gruß

      Fofo
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 07:34:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Fofo

      Vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung !


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      @Steueragent - Thema Halbeinkünfteverfahren ...