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    Lets Buy It - vermeintlichem "Retter" drohen 3 Jahre Haft wegen Betrug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.01 23:27:00 von
    neuester Beitrag 31.01.01 23:42:03 von
    Beiträge: 8
    ID: 336.792
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      schrieb am 31.01.01 23:27:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Firma "Lets Buy It" konnte noch so gerade den Konkurs abwenden, weil sie einen "Hacker-König" aus dem Hut zauberten, der mit seiner Firma "Kimvestor" bis Ende Februar 50 Millionen DM in Laden stecken will. Aber den Retter gibt es offiziell nicht.

      Man wirbt kräftig und darf schon Aktien für die Phantom-Firma erwerben und auch bezahlen, aber sie ist noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen. Hacker-König Schmitz wandelt nämlich seine alte Firma "Data Protect" erst in "Kimvestor" noch um.

      Außerdem präsentierte er schon Prominente für seinen Aufsichtsrat und eine Vorsitzende, aber teilweise wurde nur "eine Anfrage" gestellt.

      Wirtschafts-Juristen halten das für das "Dreisteste" und bei solchem Prospekt-Betrug drohen 3 Jahre Haft.

      Quelle: wiwo.de

      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:31:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      und ? die haben von der Telebörse abgeschrieben und fertig. Ob das korrekt recherchiert war ? Die erzählen das es die Fa. angeblich nicht gibt und wissen nix von der Firmenumwandlung ?
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      schrieb am 31.01.01 23:31:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ähh, "seine Firma Data Protect" ???
      Die hat er an den TÜV verkauft, und hält eine Minderbeteiligung unterhalb der Sperrminorität.
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:32:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ähh, "seine Firma Data Protect" ??
      Die hat er doch an den TÜV verkauft und hält eine Beteiligung unterhalb der Sperrminorität, oder ?
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:34:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Korrigiert mich, wenn ich irre.

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      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:36:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe mir die Internetseite mal unter dem Gesichtspunkt des § 264a StGB angeschaut.
      Ich stelle ihn euch mal hier hinein:

      § 264a StGB Kapitalanlagebetrug

      (1) Wer im Zusammenhang mit
      1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
      2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,

      in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erhebliche Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) ... ( Ich bin zu faul, es geht um Unternehmen, die im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung handeln, sicher nicht bei Vorzügen einer AG einschlägig.)

      (3) Nach Absätzen 1 und 2 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die durch den Erwerb oder die erhöhung bedingte Leistung erbracht wird. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ersthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

      - Um den Vertrieb von Anteilen geht es ja wohl unzweifelhaft.
      - Die Übersicht über die Beteiligungen der Kimvestor AG ist wahrscheinlich als Vermögensdarstellung aufzufassen. Jedoch werden zum Wert dieser Beteiligungen keine Angaben gemacht, daher kann ich dies ohne Kontrolle der Rechtssprechung nicht entscheiden.
      - Entscheident für den Erwerb der Anteile ist dies ( zumindest für vernünftige Anleger ) sicherlich. Allerdings könnte man hier auch argumentieren, daß offensichtlich der Anlagegrund in der Person Kim Schmitz zu sehen ist und deswegen die bisherigen Beteiligungen irrelevant sind. Ich bezweifele aber, daß man damit durchkommt.
      - Es geht sicher um einen größeren Personenkreis,
      - fraglich bleibt aber, ob die fehlerhaften Angaben zum Rechtsstand und den Aufsichtsräten nachteilig im Sinne des § 264a StGB sind. Es könnte sein, daß hier nur auf das Vermögen der Anleger abgestellt wird, daß nicht notwendig geschädigt ist, wenn doch alles glattgeht und die Kimvestor AG eingetragen wird.

      Wenn einer 50.000 € zuviel hat, kann man aber mal den guten Kim abklopfen: Wenn er das Geld annimmt, gegebenfalls schon wenn er den Vertrag unterschrieben zurücksendet, hat er sich den Weg des Absatz 3 verbaut. Jedenfalls deutet sein Verhalten in der Telebörse nicht auf die Verhinderung der Leistung hin.
      Wenn Kim klug ist, hat er direkt nach der Telebörse seinen Anwalt angerufen und den mal gefragt, ob er in Schwierigkeiten ist. Wahrscheinlich wird der ihm raten, die Webseite schnellstmöglich aus dem Netz zu nehmen oder zumindest die Vertragsmöglicheit oder die Vermögensdarstellung zu löschen.

      Interessant ist auch das 5 Jahres - Kursziel auf der Webseite: Eine Marktkapitalisierung von 1000 Mio. € soll erreicht werden. Merkt Ihrs? Dausend!!!

      Grüße und viel Glück!

      Professor Tarantoga

      P.S.: Ich war nie in LetsBuyIt.com investiert und werde die Aktie niemals kaufen, da ich nie auf die Idee käme, da etwas einzukaufen. Das Management ( das nicht ausgewechselt wird) ist offensichtlich unfähig auch nur einen vernünftigen Kundenservice zu bieten. Der einzige Wert dieser Firma sind die Verlustvorträge und gegebenfalls der Name, aber davon bleibt nach dieser Geschichte auch nicht mehr viel Markenwert übrig.
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:40:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das hätte die Telebörse ausführlicher darstellen bzw. recherchieren müssen. Mit den Oberflächlichen, reisserischen Kommentaren haben die Schaden angerichtet um selbst Publicity zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 23:42:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      " 36 Aktiengesetz: Anmeldung der Gesellschaft
      (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
      ..."

      Also müssen alle drei genannten Aufsichtratsmitglieder die AG mit angemeldet haben - jedenfalls, wenn sie wirklich bereits vor drei Monaten angemeldet wurde!
      Dies dann jetzt abzustreiten, wenn man vor drei Monaten bereits eine Unterschrift für die Firma geleistet hat, traue ich einem Dresdner Bank-Vorstandsmitglied eigentlich nicht zu!?

      Wer lügt?????


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