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    Welche Krankenversicherung für einen "alten" Student? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.01 21:44:09 von
    neuester Beitrag 09.08.01 00:10:56 von
    Beiträge: 8
    ID: 400.894
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      Avatar
      schrieb am 11.05.01 21:44:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem:
      Ich bin 35, Student und aus der preiswerten studentischen Kranken-Versicherung altersbedingt rausgefallen.

      Ich habe einen gutbezahlten Job im festen Angestelltenverhältnis und bei meinem Einkommen müsste ich relativ hohe Beiträge in die GKV zahlen, da hier der Arbeitgeberzuschuss wegfällt.(jedenfalls laut meinem Arbeitgeber, vielleicht ist das aber bereits falsch und jemand kennt sich genau aus?!)

      Da ich mich privat versichern wollte, habe ich die gesetzliche Mitgliedschaft per 31.11. 2000 gekündigt.
      Eine private KV habe ich bislang nicht abgeschlossen, im Moment bin ich demnach gar nicht krankenversichert.

      Zudem bin ich seit kurzem verheiratet (meine Frau ist selbst studentisch krankenversichert) und wir erwarten ein Kind. Nach meiner Kenntnis ist das Kind über die Ehefrau versichert, sofern mein EK unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, was der Fall ist.

      Ist es sinnvoll doch wieder in die Gesetzliche zu gehen?
      Kann ich überhaupt in die Gesetzliche zurück?
      Welcher Lohn wird als Grundlage der anteiligen Berechnung genommen?
      Muß der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen? - Oder schliesst der Arbeitsvertrag als "Student" grundsätzlich ein, daß ich mich selbst um die Krankenkasse kümmern muß?
      Avatar
      schrieb am 12.05.01 00:36:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist es sinnvoll doch wieder in die Gesetzliche zu gehen?
      ---------JA !!!!-----
      Kann ich überhaupt in die Gesetzliche zurück?
      ---------JA !!!!------
      Welcher Lohn wird als Grundlage der anteiligen Berechnung genommen?
      --------Bruttolohn,denk ich mal.-------
      Muß der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen? - Oder schliesst der Arbeitsvertrag als "Student" grundsätzlich ein, daß ich mich selbst um die Krankenkasse kümmern muß?
      Klaro, er muß, da er dich "fest" beschäftigt.Würde mich sonst schon sehr wundern.-----

      "Privat" ist im Alter.... und daß ist bei dir nich mehr lange hin:D:D(übrigens bei mir auch nich), daß teuerste.Es gibt da schlimme Geschichten, daß da 60-70jähige über 1500 DM im Monat abdrücken mussten/müssen.Aber ich glaub, da hat es vom Gesetzgeber rechtliche Veränderungen gegeben.(Altersrückstellung,usw.)

      Beste Kasse:BKK....Unbedingt !!!:):)


      MfG:)

      Ps.Bin aber kein Experte,sorry:)
      Avatar
      schrieb am 12.05.01 00:49:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vor dem Wechsel in die gesetzliche KK solltest Du bedenken, daß das Kind nicht automatisch gesetzlich versichert bleibt (bei Deiner Frau), wenn Du mehr verdienst als Deine Frau. Dann mußt Du nämlich auch das Kind privat krankenversichern. Und dann kann es sein, daß sich die private KV nicht mehr lohnt.
      Überlegbar wäre dann vielleicht eine private Zusatzversicherung.

      Allerdings werden bei den gesetzlichen KK die zusätzlichen Zahlungen in Zukunft möglicherweise noch weiter zunehmen - auch das sollte man in Rechnung stellen.

      Würde mich im individuellen Fall jedenfalls genauestens nach den Konditionen/Rückstellungen der angepeilten privaten KV erkundigen - sonst gibt´s tatsächlich böse Überraschungen bei zunächst vermeintlich "günstigen" PKV-Tarifen.

      Gruß
      Unimog
      Avatar
      schrieb am 15.05.01 10:58:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn du im angestelltenverhältnis stehst hast du zu 99,999%
      anspruch auf einen arbeitgeberzuschuss. auch wenn du dich bei der gkv freiwillig versichern solltest, das wäre dann der fall wenn dein regelmässiges jährliches einkommen über
      78.300 dm liegt (mtl.6525dm). die höhe ist etwa genauso wie bei pflichtversicherten, also 50/50.
      da du aber sagst dein einkommen liegt unterhalb der beitragsbemessungsgrenze, solltest du die sache mit der versicherungspflicht auf jeden fall nochmal prüfen lassen notfalls bei deiner letzten gesetzlichen krankenkasse oder bei der über die die rv beiträge abgeführt werden (ist meistens die selbe). als pflichtversicherter trägst du eh nur 50% der beiträge.
      dein kind kannst du in dem moment wo du privat versichert bist und dein einkommen oberhalb der beitragsbemssungsgrenze liegt nicht mehr über deine frau versichern, deshalb solltest du dir den schritt pkv gut überlegen. ein zurück kommt nach neuen ges. regelungen fast nicht mehr in frage.
      auf jeden fall solltest du dich bald entscheiden, was du machst, wenn du vorher versciherungspflichtig warst hast du noch einen nachgehebnden leistungsanspruch von 4 wochen. bei einer freiwilligen versicherung hast du zur zeit keine versicherung.
      wenn du noch fragen hast schreib mir eine mail ich kenne mich da ziemlich genau aus:
      jochen.schambach@t-online.de
      Avatar
      schrieb am 17.06.01 23:16:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      78300.- "sozialversicherungspflichtiges Einkommen"ist die genaue Grenze.
      Zurück in die GKV?Aber nur mit Zusatzversicherung!!
      Setz Euch mal mit den Leistungen auseinander und nicht immer nur mit den Beiträgen!!
      Auf eins könnt Ihr Euch verlassen:Zahnersatz wird ab 2003/2004 weitgehend herausfallen.Wohl dem,der sich abgesichert hat.
      Ich kenne die Preise.
      Pauschalaussagen wie PKV zu teuer - wie sieht`s denn im Alter aus?Ich weiß nicht ob Ihr es schon wisst:Erträge aus Kapitalvermögen werden zur Beitragsbemessung herangezogen.Also Investiert schön in Fonds und Aktien.Die Kassen freuen sich.
      Gruß,Earnie

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      Avatar
      schrieb am 21.06.01 13:49:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      @earnie38
      ja kapitalerträge können bei freiwillig versicherten herangezogen werden, aber wenn er mit seinem so der genaue begriff im gesetzestext "regelmässiges jahresarbeitsentgelt" eh schon über 78300 dm liegt wird da nichts mehr zusätzlich herangezogen, denn dies ist bereits die obergrenze aus der kv und pv beiträge berechnet werden.
      die sache mit kapitalerträgen trifft in erster linie selbständige die in der ges. krankenversciherung versichert sind, denn die haben ja kein arbeitsentgelt. freiwillig versicherte arbeiter oder angestellte liegen mit ihrem einkommen fast immer (ausnahme nur einzelfälle) mit ihrem normalen arbeitsentgelt über der beitragsbemessungsgrenze. somit werden kapitalerträge etc nicht mehr herangezogen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 15:37:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...wenn die gesetzlichen Versicherer von freiwillig versicherten Rentnern ihren Anteil fordern:von Einkünften aus Kapitalvermögen den vollen Beitragssatz.Um durchschnittlich 13,6% werden neben Mieteinnahmen auch Zinsen,Dividenden und Kursgewinne geschmälert."Die Krankenversicherer werden sich in den nächsten Jahren verstärkt mit den Einnahmen aus Kapitalvermögen auseinandersetzen müssen"sagt Matthias Schmidt,Abteilungsleiter Versicherungs- und Beitragsrecht der Siemens BKK.Auch von den steuerfreien Kursgewinnen wollen die Kassen ihren Anteil.

      Capital 9/2000

      Earnie
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 00:10:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ALL

      Mach doch einen unabhängigen Versicherungsvergleich ;)

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      Gruß Artur :cool:


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