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    Intraday-Trading in D ohne gesicherte Rechtsgrundlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.99 14:22:24 von
    neuester Beitrag 06.10.99 01:02:07 von
    Beiträge: 6
    ID: 404
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      schrieb am 23.09.99 14:22:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eben mit dem Broking Service der db24 gesprochen. Dort sagte man mir, daß Intraday Trading von Aktien von anderen deutschen Bankinstituten ohne gesicherte Rechtsgrundlage angeboten und durchgeführt wird. Aus diesem Grund führt die db24 nur Optionsscheingeschäfte auf Intraday Basis durch.
      Sollte eine in Zukunft anstehende Entscheidung über das Aktien Intraday Trading negativ ausfallen, wären die bisherigen Geschäfte der Konkurrenzbanken rückabzuwickeln. Ich frage mich, wie das gehen soll!

      cu

      Clark
      Avatar
      schrieb am 24.09.99 00:31:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lächerlich.
      Jeder kann Aktien kaufen und verkaufen wann und sooft er will.
      Warum in dreiteufelsnamen sollte extra gesetzlich erwähnt werden, daß Aktien auch am Kauftag wieder verkauft werden dürfen.
      Es ist nicht gesetzlich erwähnt, weil es weltweit selbstverständlich ist.
      Würde sich eine deutsche Institution dem widersetzen, wäre weltweites
      Kopfschütteln und Gelächter vorprogrammiert.
      Avatar
      schrieb am 24.09.99 22:45:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      doch. er hat recht. nach deutschem recht ist fraglich, ob ein intraday handel ein rechtsgeschäft ist. das heißt aber nur, daß bis jetzt noch keiner geklagt hat und noch kein präzedenzfall geschaffen wurde. eine generelle rückabwicklung halte ich allerdings in jedem fall für ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 25.09.99 00:08:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aha, das hieße dann also:
      wenn Volkswagen einen Anteil an Fiat kauft und diesen Anteil am selben Tag an Daimler-Chrysler weiterveräußert, ist das kein gültiges Rechtsgeschäft ?
      Nochmals lächerlich.
      Es kann auch kein Präzedenzfall geschaffen werden, weil der gegen bestehendes Recht verstossen würde und ein Gerichtsbeschluß kein neues Recht schaffen kann und darf.
      Was ist ein Aktienan- und -verkauf ?
      Gilt hier ein besonderes Vertragsrecht ?
      Eben nicht !
      Avatar
      schrieb am 25.09.99 22:42:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      1. es gibt den begriff des "Richterrechts". bestehende rechtsunklarheiten bei gesetzen werden regelmäßig durch richtersprüche beseitigt.

      2. nach deutschem rechtsverständnis könnte man argumentieren, daß, wenn aktien am gleichen tag ge- und wieder verkauft werden, kein wirksames rechtsgeschäft zustandegekommen ist, weil nur eine verpflichtung beider seiten, aber keine erfüllung zustandegekommen ist. wohl gemerkt, es geht nicht um die beziehung zwischen käufer und verkäufer an der börse, sondern zwischen kunde und bank. glaub mir, es ist so.

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      schrieb am 06.10.99 01:02:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Muß ich dann auch meine 3,5 Millionen, die ich beim Daytrading innerhalb eines Jahres verdient habe auch wieder zurückgeben? Ich glaube dann verschwinde ich lieber!!!


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