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    Spekulationsverluste nicht angegeben, ich brauche Hilfe!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.01 12:12:34 von
    neuester Beitrag 19.08.01 15:40:57 von
    Beiträge: 20
    ID: 413.145
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      Avatar
      schrieb am 31.05.01 12:12:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt: (Siehe meine alten beiden Threads)

      Ich habe meine Spekulationsverluste aus 1999 nicht angegeben. 2000 habe ich Gewinn gemacht und wollte meine Verluste aus 1999 nun nachträglich geltend machen, um sie vorzutragen und sie mit den Gewinnen aus 2000 gegenrechnen.
      Da mein Steuerbescheid von 1999 jedoch schon rechtsgültig ist, lehnt das Finanzamt ab, die Spekulationsverluste nachzutragen. Ich solle ihm einen Bescheid oder Aktenzeichen liefern, aus dem hervorgeht, dass man es doch machen kann. Ich weiß, dass es geht, habe aber keinen "Beweis".
      Frage: Kennt jemand einen solchen Fall, wovon ich dem Finanzamt Urteil und das Aktenzeichen vorlegen kann?
      Kennt jemand eine Seite, wo ich selbst nachforschen kann?
      Vielen Dank!

      P.S: Es geht leider um ziemlich viel Geld :cry:
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 13:06:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, lieber zahleungernsteuer,die berücksichtigung deiner spekuverluste aus 1999 könnte auf § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO)gestützt werden:
      " Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, ...
      2.soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niederigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden."
      Eine neue Tatsache i.S. dieser Vorschrift ist, dass im Jahre 1999 Spekuverluste entstanden sind, die dem Finanzamt bisher nicht bekannt waren. Neue Beweismittel sind die entsprechenden Belege, die dem FA bisher nicht vorlagen.
      Das FA wird natürlich argumentieren, dass grobes Verschulden deinerseits vorliegt. Da müsste man entsprechend gegenargumentieren.
      Wenn es sich lohnt, könnte ein Steuerberater den Einspruch schreiben.
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 13:10:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke. Das hört sich schon mal nicht schlecht an.
      Aber es muss irgendwo doch einen Fall dazu geben.:confused:

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 13:50:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      nataly:)
      da sich aber für 99 trotzem keine niedrigere Steuer ergibt, wird der 173 nicht funzen.

      ichtradegern:)
      da gibt es ein BMF-Schreiben v. 5.10.2000 BStBl 2000, Teil I,
      Seite 1383, da steht unter Tz 42 drinnen, daß der am Schluß eines Jahres verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen ist (§ 23 Abs. 3 Satz 9, nach Maßgebe ds § 10d Abs. 4 Satzu 1 EStG), wenn ich mich nich irre:)
      Sprich mal darüber und teile mit was rausgekommen ist
      :)
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 15:28:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      SanTau hat wohl recht. Wenn ich die Sache richtig sehe, wurde bisher der Verlustvortrag aus 1999 noch gar nicht festgestellt, weil ein Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags für 1999 noch gar nicht gestellt wurde. Somit liegt, entgegen der Ansicht des Finanzamts (Azubi?)eine bestandskräftige Feststellung nicht vor. Der bestandskräftige ESt-Bescheid 1999 steht damit einem Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags aus 1999 nicht entgegen.
      Recht So, SanTau?

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      Avatar
      schrieb am 31.05.01 16:16:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wow, danke Jungs. Ich hab leider null Ahnung von der Materie! Werd das mal hier ausdrucken und meinem Steuerberater mitbringen.
      Noch jemand ne Idee, was ich machen kann?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 17:19:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      NATALY:)
      es gibt ja auch die weitverbreitete, falsche Meinung, daß der Verlust 99
      erst mit der Erklärung 2000 geltend gemacht werden muß:(
      Ich könnte mir deshalb evtl. u.U. schon vorstellen, daß Ichtradegern:) irrtümlich das
      Kreuzchen auf dem Mantelbogen X "Erklärung zur Feststellung des
      Verbleibenden Verlustvortrags" nicht angekreuzt hat:D
      Man könnte hier vielleicht noch zusätzlich auf den § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG hinweisen?
      :)
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 22:19:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      SanTau:)Gute Idee mit § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Könnte mir vorstellen, dass man die Azubis beim FA in Verlegenheit bringen könnte. Ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs wäre wohl angebracht.
      Avatar
      schrieb am 11.06.01 20:25:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      und was ist jetzt rauskommen bei?
      Avatar
      schrieb am 12.06.01 15:45:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich hab einen Steuerberater angerufen und der meinte, ich solle es garnicht erst versuchen, wenn der Steuerbescheid schon rechtsgültig ist! Was soll ich bloß machen? :cry:
      Avatar
      schrieb am 12.06.01 17:38:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 09:23:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      bin gerade dabei meine Steuererklärung für 99` zu erstellen.
      Wie ist das mit Aktiengewinnen bzw. First in - First out Positionen ?

      Kann mir jemand Auskunft geben ?

      Habe im Feb.99 - 24 000, - Gewinn realisiert.Dann im Laufe der folgenden Monate wieder Positionen derselben Aktie zu unterschiedlichen Kursen aufgebaut.

      gesamt 10 000St. zu ca. 18 000, -

      Nun habe ich im Dec.99 - 4500St. davon verkauft. Das ist die Stückzahl der ersten 5 Käufe von Anfang 99` .

      Für diese ersten Käufe 4500St. - hatte ich ca. 9000, - DM bezahlt. Der Verkauf im Dec.99 brachte gerade noch 2500, -

      Nach meinem Verständniss ein Verlust von 6500, - DM den ich von den 18 000, - Gewinn abziehen kann.

      Es blieben dann noch 12 000, - zu versteuern.

      Richtig oder voll daneben ?

      Gruß, Snare
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 20:11:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kein Grund zum Heulen!!!

      Die zutreffende Antwort wurde schon gegeben. Der Steuerberater, den Du befragt hast, hat seinen Namen nicht verdient. Deine Spekulationsverluste aus 1999 haben mit dem ESt-Bescheid 1999 erst einmal nichts zu tun, da diese Verluste eh nicht mit anderen Einkünften (Gehalt, Zinsen etc.) verrechenbar sind. Du mußt einen Antrag auf Verlustfeststellung beim Finanzamt einreichen. Wenn Du Dir mal das ESt-Formular oben genau anguckst, wirst Du dort ein Feld finden, in dem man ein Kreuzchen für diesen Antrag machen kann. Reiche diesen Antrag zusammen mit der ausgefüllten Anlage KSO und Deinen Belegen beim Finanzamt ein. Es wird häufig - sowohl vom Finanzamt als auch von Steuerberatern - übersehen, daß die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags wegen Spekulationsgeschäften ein selbständiges und vom ESt-Bescheid getrenntes Verfahren ist. Im ESt-Bescheid ist über Deine Speku-Verluste gar nicht entscheiden worden. Er muß auch deswegen nicht geändert werden, da die Speku-Verluste 1999 die ESt nicht beeinflussen. Der Hinweis vom FA und von diesem "Steuerberater", daß Du nichts mehr machen könntest, weil der ESt-Bescheid 1999 rechtskräftig sei, ist daher totaler Quatsch. Der Grund für diese Fehlinformation ist die Tatsache, daß es sich hier um Verfahrensrecht handelt. Das ist nicht sonderlich beliebt und wird häufig - auf beiden Seiten - falsch angewandt. Nun mal los, stell diesen Antrag und berichte, mit welcher Begründung das FA ggf. die Bearbeitung Deines erstmaligen Antrags auf Verlustfeststellung ablehnen möchte.

      Saludos,
      Charanga
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 22:46:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      caramba!
      :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 14:41:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      WOW!!!
      Danke Charanga. Wenn ich ehrlich bin, hatte ich schon aufgegeben, aber ich werde das hier jetzt mal ausdrucken und zu einem Steuerberater gehen. Was hab ich schon zu verlieren? Ich melde mich und werde Dir sagen, wie es gelaufen ist! Danke nochmal :)
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 17:05:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Und??? Was sagt der Steuerberater? Das Finanzamt wird sich wahrscheinlich noch nicht gemeldet haben?

      Saludos,
      Charanga
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:20:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Charanga,
      bin morgen bei meinem Steuerberater und erstelle mit ihm zusammen den Antrag auf Verlustfeststellung. Wenn das klappt, hast du echt einen gut bei mir! ;)
      Ich werde es hier posten, wenn es was neues gibt. Danke nochmal!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:03:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      Interessiert mich auch - meist vergesse ich die Threads wieder. Schick mir bitte eine Boardmail über die Entscheidung ! Danke
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 12:15:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich war heute morgen bei meinem Steuerberater und er meinte, es sei kein Problem. Na, hoffen wir mal. Er wird jetzt den Antrag einreichen. Ich werd es hier mailen, wenn ich was vom Finanzamt höre. Danke nochmal!
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 15:40:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Da stellt sich doch für die Mehrheit der Anleger die Frage, ob das auch umgedreht funktioniert, da die meisten ja wohl 99 Gewinn und2000 Verlust gemacht haben.
      Lösung: Abgabe eines Nachtrages zur Steuererklärung 99 und Zahlung der Steuer samt Zinsen und Antrag auf Verlustfeststellung für 2000 und damit quasi Rückerstattung der gezahlten Spekusteuer 99 (je nach Höhe der Gewinne/Verluste)
      Unterstellt ist, daß beide Steuererklärungen schon rechtskräftig sind.
      Oder habe ich hier etwas übersehen?


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