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    Besuch einer HV - Was verlangt das Finanzamt als Nachweis? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.99 21:30:45 von
    neuester Beitrag 20.12.99 15:32:18 von
    Beiträge: 4
    ID: 44.907
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      Avatar
      schrieb am 18.12.99 21:30:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand sagen, was ich als Nachweis für den Besuch
      einer Hauptversammlung angeben muß? Muß ich dem Finazamt nur
      die Eintrittskarte vorlegen oder noch nicht einmal das ?
      Und welche Kosten können dann abgesetzt werden?

      Vielen Dank
      Longus
      Avatar
      schrieb am 19.12.99 15:34:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi longus,

      ich denke, es reicht aus, wenn Du eine schlüssige Aufstellung über Reiseantritt, gefahrene Kilometer etc. vorlegst, zusammen mit der Einladung oder Eintrittskarte oder was man da auch immer bekommt (war noch nie auf `ner HV). Wenn Du unterwegs tankst, würde ich evtl. die Tankquittung aufbewahren, kann nie verkehrt sein. Aber man kann auf jeden Fall anmerken, daß es immer auf den einzelnen Sachbearbeiter ankommt, der eine verlangt mehr, der andere weniger und natürlich kommt es auch auf die steuerliche Auswirkung an. Als Kosten kannst Du geltend machen (ohne Abspruch auf Vollständigkeit): Fahrtkosten (bei eigenem PKW derzeit pauschal 0,52 DM pro gefahrenen Kilometer, ansonsten die Bahn- Flug- oder was auch immer für Kosten), Mehraufwendungen für Verpflegung (Pauschbeträge) und evtl. Übernachtungskosten.
      Beste Grüße, lvg.
      Avatar
      schrieb am 19.12.99 21:14:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank Ivg,

      ich muß gestehen, ich habe auch noch keine besucht, werde das aber
      ernsthaft in Erwägung ziehen im nächsten Jahr, evtl. kann ich
      Dienstreisen an dem betreffenden Tag in die Nähe einer HV legen.
      Das nächste Problem wird sein, ob es überhaupt anerkannt wird,
      wenn man mit ein paar Aktien zu einer HV fährt. Ich kann mir nicht
      vorstellen, daß 1000 DM Spesen oder mehr anerkannt werden, wenn
      man gerade mal Aktien für 3000 DM hat, oder was meinst du?
      Gibt es da Grenzen?

      Freundliche Grüße
      Longus
      Avatar
      schrieb am 20.12.99 15:32:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi longus1,

      bei Werbungskosten ist die Angemessenheit etc. grundsätzlich nicht zu prüfen (natürlich gibt es Grenzen - z.B. mit dem Hubschrauber zur Arbeitsstelle jetten etc.), so daß das Finanzamt relativ schlechte Karten haben dürfte, solange Du aus den Aktien, die Du hältst, Einnahmen (Dividenden) erzielst. Du kannst ja immer noch argumentieren, daß Du evtl. beabsichtigt hattest, Deinen Bestand aufzustocken oder sowas.
      Beste Grüße,
      lvg.


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