++++++++++LBC. ZAHLEN!!!!!!!!!!!!!++++++++++++ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.08.01 10:37:12 von
neuester Beitrag 29.08.01 11:18:30 von
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ID: 463.207
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heute oder morgen laut IR
mal schauen!
mal schauen!
Na dann mal lieber schnell verkaufen.
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
nein, am 33.08.2001
?
der august hat doch nur 31 tage!
dödel!
der august hat doch nur 31 tage!
dödel!
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
MUAHAHAHA, bei LBClern gibts sogar schon den 33.8.! Da muss man sich wohl an jeden Strohhalm klammern.
400% sind möglich
zahlen und neuer investor ---super,super----
happy trade
gambi
zahlen und neuer investor ---super,super----
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gambi
So mancher, der an sich gescheit,
hält einen Wahn für Wirklichkeit.
Erich Limpach (1899 - 1965), deutscher Dichter, Schriftsteller und Aphoristiker
hält einen Wahn für Wirklichkeit.
Erich Limpach (1899 - 1965), deutscher Dichter, Schriftsteller und Aphoristiker
bei lbs werden 3ad-hocs kommen, und der kurs wird richtung 1 Euro explodieren.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Wir geben Ihrer Zukunft ein zuhause ...
17.08.2001
Amsterdamer Gericht spricht LetsBuyIt.com N.V. EUR 14,5 Mio. zu
Amsterdam/München, 17. August 2001 - LetsBuyIt.com N.V. (im Folgenden “LetsBuyIt.com” oder “die Gesellschaft”), Europas führender CoShopping-Anbieter, gibt bekannt, dass die Gesellschaft gestern eine einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investments Ltd. („Shmulik Stein“ oder „SSII“) vor dem Amsterdamer Gericht erwirken konnte. Das Gericht verpflichtete SSII, insgesamt ca. EUR 14,5 Mio. an LetsBuyIt.com zu zahlen.
Am 3. Februar 2001 hatten Shmulik Stein und LetsBuyIt.com eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet, in der sich SSII verpflichtete, für den Erhalt von 70.000.000 Aktien einen Betrag von EUR 30 Mio. in LetsBuyIt.com zu investieren. Laut dieser Vereinbarung ist Shmulik Stein verpflichtet, die Summe von EUR 30 Mio. in drei Tranchen zu zahlen.
Ohne rechtliche Grundlage und trotz mehrerer Aufforderungen unterließ es Shmulik Stein, den vollen Betrag der ersten Tranche zu zahlen und deutete an, dass SSII nicht vorhätte, den verbleibenden Verpflichtungen gegenüber LetsBuyIt.com nachzukommen.
Die Investitionen, zu denen sich Shmulik Stein verpflichtet hatte, waren grundlegend für den Business Plan von LetsBuyIt.com, aus welchem Grund die Gesellschaft rechtliche Schritte gegen Shmulik Stein eingeleitet hat. Die erste Anhörung fand am 14. August 2001 in Amsterdam statt; am 16. August entschied der Richter zu Gunsten von LetsBuyIt.com.
In dem sofort vollstreckbaren Urteil wird SSII verpflichtet, an LetsBuyIt.com N.V. einen Betrag in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio. zu zahlen. Dieser Betrag beinhaltet einen Schadensersatzvorschuss in Höhe von ca. EUR 6,8 Mio. Außerdem hat SSII der Gesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von EUR 7 Mio. zu gewähren. Die Kosten des Rechtsstreits sind von SSII zu tragen.
SSII kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils anfechten.
John Palmer, CEO und Gründer von LetsBuyIt.com kommentierte die Entscheidung:
„Dies sind großartige Neuigkeiten für LetsBuyIt.com. Seit unserer erfolgreichen Finanzierungsrunde Anfang des Jahres haben wir hart daran gearbeitet, unser Geschäft zu restrukturieren und eine realistische und durchführbare Strategie zu entwickeln, mit der wir den Break-Even erreichen wollen. Dies beinhaltete die breitangelegte Kooperation mit KarstadtQuelle. Wir waren kurz davor, erste Resultate präsentieren zu können, als uns der Rückzug von Shmulik Stein davon abhielt, unser Produkt- und Service-Angebot auszuweiten. Die gestrige Entscheidung gibt uns recht und bedeutet, dass wir nun dort weitermachen können, wo wir zwischenzeitlich aufhören mussten.“
Amsterdamer Gericht spricht LetsBuyIt.com N.V. EUR 14,5 Mio. zu
Amsterdam/München, 17. August 2001 - LetsBuyIt.com N.V. (im Folgenden “LetsBuyIt.com” oder “die Gesellschaft”), Europas führender CoShopping-Anbieter, gibt bekannt, dass die Gesellschaft gestern eine einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investments Ltd. („Shmulik Stein“ oder „SSII“) vor dem Amsterdamer Gericht erwirken konnte. Das Gericht verpflichtete SSII, insgesamt ca. EUR 14,5 Mio. an LetsBuyIt.com zu zahlen.
Am 3. Februar 2001 hatten Shmulik Stein und LetsBuyIt.com eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet, in der sich SSII verpflichtete, für den Erhalt von 70.000.000 Aktien einen Betrag von EUR 30 Mio. in LetsBuyIt.com zu investieren. Laut dieser Vereinbarung ist Shmulik Stein verpflichtet, die Summe von EUR 30 Mio. in drei Tranchen zu zahlen.
Ohne rechtliche Grundlage und trotz mehrerer Aufforderungen unterließ es Shmulik Stein, den vollen Betrag der ersten Tranche zu zahlen und deutete an, dass SSII nicht vorhätte, den verbleibenden Verpflichtungen gegenüber LetsBuyIt.com nachzukommen.
Die Investitionen, zu denen sich Shmulik Stein verpflichtet hatte, waren grundlegend für den Business Plan von LetsBuyIt.com, aus welchem Grund die Gesellschaft rechtliche Schritte gegen Shmulik Stein eingeleitet hat. Die erste Anhörung fand am 14. August 2001 in Amsterdam statt; am 16. August entschied der Richter zu Gunsten von LetsBuyIt.com.
In dem sofort vollstreckbaren Urteil wird SSII verpflichtet, an LetsBuyIt.com N.V. einen Betrag in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio. zu zahlen. Dieser Betrag beinhaltet einen Schadensersatzvorschuss in Höhe von ca. EUR 6,8 Mio. Außerdem hat SSII der Gesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von EUR 7 Mio. zu gewähren. Die Kosten des Rechtsstreits sind von SSII zu tragen.
SSII kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils anfechten.
John Palmer, CEO und Gründer von LetsBuyIt.com kommentierte die Entscheidung:
„Dies sind großartige Neuigkeiten für LetsBuyIt.com. Seit unserer erfolgreichen Finanzierungsrunde Anfang des Jahres haben wir hart daran gearbeitet, unser Geschäft zu restrukturieren und eine realistische und durchführbare Strategie zu entwickeln, mit der wir den Break-Even erreichen wollen. Dies beinhaltete die breitangelegte Kooperation mit KarstadtQuelle. Wir waren kurz davor, erste Resultate präsentieren zu können, als uns der Rückzug von Shmulik Stein davon abhielt, unser Produkt- und Service-Angebot auszuweiten. Die gestrige Entscheidung gibt uns recht und bedeutet, dass wir nun dort weitermachen können, wo wir zwischenzeitlich aufhören mussten.“
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