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    Frage i.s. " Anspruch auf Maklerprovision ? " - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.02 14:20:47 von
    neuester Beitrag 09.01.02 08:06:03 von
    Beiträge: 4
    ID: 530.285
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      schrieb am 07.01.02 14:20:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie beurteilt ihr folgenden Fall zum Thema "Maklerprovision":

      A erkundigt sich telefonisch auf Grund eines Zeitungsinserats bei Maklerbüro XY über ein Immobileinobjekt. Leider entspricht das Objekt aber nicht den Erwartungen.
      Während des Telefongesprächs wird A von Makler B nach seinen Immobilienwünschen gefragt.
      Unter anderem hört A von Makler B, daß Ingenieurbüro C demnächst im Ort des A ein kleines Baugebiet erschließt, dass Makler B wie er sagt "mit abwickelt" - allerdings erfährt A ansonsten keine weiteren Angaben, nur daß Makler B Herrn A auf dem Laufenden halten wolle..
      A weiß allerdings bereits von seiner Frau (Arbeitet auf der örtlichen Stadtverwaltung), dass das Baugebiet von Ingenieurbüro C erschlossen werden soll - sagt dies aber Makler B nicht - schließlich weiß A nicht, ob Information über Erschließung bereits spruchreif bzw. öffentlich ist.
      Da kein anderes passendes Objekt zu kaufen ist, setzt sich Herr A nach 4 Wochen mit Ingenieurbüro C (Adresse und Tel.Nr. von C bekommt er von seiner Frau / Stadtverwaltung) direkt in Verbindung und lässt sich ein Grundstück lt. vorläufigen Lageplan reservieren um dieses nach der kompletten Erschließungsmaßnahme / Parzellierung zu kaufen.

      Nun kommen Herrn A seine Zweifel, ob Makler B eventuell Ansprüche in Sachen Provision geltend machen kann, schließlich wickelt er das Baugebiet mit ab.

      Wie beurteilt Ihr diesen Fall?

      Frage hat zwar nichts mit Thema Börse zu tun, aber vielleicht hat ja jemand eine Meinung bzw. Tipp für meinen Bekannten - Besten Dank für Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 14:30:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meinen Erfahrungen ist Makler B (leider) beteiligt.
      Gruß
      Striker
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 14:33:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,
      so lange Du nichts beim Makler unterschrieben hast, bzw. eine schriftl. Bestätigung von ihm bekommen hast (Maklerauftrag) besteht m.M. nach auch keine Verpflichtung gegenüber dem Makler. Wenn er sonstwas noch erzählt hat ist das seine Sache, hätte ja auch seinen Mund halten können. Wenn Du problemlos vom Verkäufer direkt kaufen konntest, kann der Makler ja ohnehin keinen Alleinauftrag haben, vielleicht teilen sich der Makler/ Verkäufer ja die Aufgaben.

      Ich würde allerdings hier auch kein Wort von dem "Insiderwissen" der Ehefrau erwähnen, hast es halt einfach durch Zufall erfahren.

      Im übrigen sind 95% der Makler Halsabschneider.

      Gruß

      d.
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 08:06:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn es zu keinem vertrag zwischen A und Makler gekommen ist, gibt es auch keinen einseitigen anspruch auf leistungen


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