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    Verlust aus dem Vorjahr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.02 15:29:26 von
    neuester Beitrag 17.02.02 12:54:13 von
    Beiträge: 14
    ID: 533.997
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      schrieb am 14.01.02 15:29:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich hatte im `99 Verlust 300 DM, was auch im Steuerbescheid eingetragen ist. Im Jahr 2000 habe ich 500 DM Verlust. Wo soll ich den Verlust aus dem 1999 eintragen? KAP? SO? oder woanders?

      Danke
      bopa
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 18:05:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei welchen Einkünften ist denn der Verlust 1999 entstanden?
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 19:25:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Private Veräußerungsgeschäfte...
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 20:59:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Verluste 1999 sind im Rahmen der ESt-Erklärung 2000 nicht geltend zu machen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 22:23:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und Verluste für 2000 in der ESt 2001?

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      schrieb am 15.01.02 11:07:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei der Einkommensteuer gilt das Kalenderjahrprinzip:
      § 2 Abs. 7 EStG:
      "Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln."
      Dies bedeutet: Die Verluste 1999 sind dem Kalenderjahr 1999 zuzuordnen, die Verluste 2000 dem Kalenderjahr 2000.
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 11:18:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mir ist nicht ganz klar, aus welchem Grund du Verluste aus vergangenen Kalenderjahren in den Einkommensteuererklärungen nachfolgender Kalenderjahre (nochmals) aufführen willst. Wozu soll das gut sein, bzw., was willst du damit erreichen?
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 21:21:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Frage ist wohl, ob Verluste aus den Vorjahren verfallen, wenn sie nicht aufgeführt werden, oder ob eine Angabe nicht notwendig ist.
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 23:19:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann man Verluste aus den Jahren 1999 und 2000 summieren und mit Gewinnen aus dem 2001 verrechnen und wenn ja, dann wo, in welchem Formular?

      Gruß
      bopa
      Avatar
      schrieb am 17.01.02 09:40:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da die Geringfügigkeitsgrenze von 1000 DM unterschritten wurde, kann man mit diesen Verlusten wohl gar nichts machen.

      Ansonsten muß man Verluste aus Veräußerungsgeschäften in dem Jahr, in dem sie anfallen angeben und beantragen, daß sie in das nächste Jahr vorgetragen werden (formloses Schreiben an das Finanzamt). Fällt im nächsten Jahr ein weiterer Verlust an, kann man dann den neuen Verlust aufaddieren lassen und dann weiter vortragen. Dies muß aber immer wieder neu beantragt werden.

      Wenn ich mich richtig erinnere, sind die Verluste in der Anlage SO einzutragen. Zusätzliches Schreiben ist aber für Vortrag oder Rücktrag der Verluste nötig.
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 11:52:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,
      mache gerade meine Steuererklärung für 2000. Habe in 2000 und 2001 einen Verlust gemacht. Um den Verlust nun von 2000 auf 2001 vortragen zu lassen (und dann von 2001 auf 2002), muss ich dann einen formlosen Antrag stellen ? Was muss ich dort alles angeben ? Die Summe der Verluste oder eine Einzelaufstellung der Verluste ? Wie muss die Einzelaufstellung aussehen ? Hat jemand ein Muster für sowas parat ?
      Danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 12:03:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Behauptung von for4zim, Verluste könnten nicht geltend gemacht werden, wenn der Verlust weniger als 1000 DM/Jahr beträgt, stimmt nicht. Zutreffend ist, dass Gewinne, wenn sie unter DM 1000 liegen, nicht versteuert werden müssen. Dies verwechselt for4zim.
      @petranemax: Einzelaufstellung wird verlangt auf gesondertem Blatt (siehe Zeilen 50 und 58 der Anlage SO 2001). Amtliche Muster gibt es nicht. Welche Angaben verlangt werden, ergibt sich aus Anlage SO.
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 12:15:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo NATALY,
      laut Anlage SO (Zeilen 50 und 58) muss ich dann nur den Differenzausgleich, die Werbungskosten, und die Einkünfte aus den Geschäften als Gesamtbetrag angeben ? Ist keine Einzelauflistung nach WKN, Kaufpreis, Verkausfpreis der einzelnen Trades (bestimmt > 2000) erforderlich, um den Verlustvortrag zu machen ?
      Oder muss ich z.B. mit einer Excel-Tabelle alle Aktionen einzeln auflisten ?
      Avatar
      schrieb am 17.02.02 12:54:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      @petranemax. Du täuschst dich. In der Anlage SO ist nur Platz für jeweils 1 (in Worten: EIN)Geschäft:
      a) das dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt
      b) das nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt,
      c) ein (1) Termingeschäft.
      Du kannst also in der Anlage SO maximal 3 (drei) Geschäfte unterbringen.
      Wenn du mehr Trades hast (das ist bei dir wohl der Fall), musst du
      ERLÄUTERUNGEN BITTE AUF EINEM BESONDEREN BLATT
      abgeben. Nachlesen kannst du das in Zeile 50 und Zeile 58 der Anlage SO.
      Eine Excel-Tabelle ist für die ERLÄUTERUNGEN AUF EINEM BESONDEREN BLATT gut geeignet.


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