LBC hat Berufung ... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.02 22:20:14 von
neuester Beitrag 30.01.02 09:05:38 von
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ID: 542.537
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gegen das Delisting eingelegt. Gerade auf der HP von Letsbuyit unter: Delisting-Regeln der deutschen Börse.
Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24.10.2001 festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung wurde erst auf den 28.11.2001 und dann auf den 19.12.2001 verschoben. Bei diesem Termin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat LetsBuyIt.com am 28.01.2002 Berufung eingelegt.
Strong Buy Freunde
Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24.10.2001 festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung wurde erst auf den 28.11.2001 und dann auf den 19.12.2001 verschoben. Bei diesem Termin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat LetsBuyIt.com am 28.01.2002 Berufung eingelegt.
Strong Buy Freunde
Die müssen sich schon sicher sein, wenn sie diesen Schritt gehen - oder was meint Ihr.
Sollte positiv sein. Von wegen freiwilliges Verlassen an den geregelten Markt. Jetzt dürfte es abgehen.
So long
Sollte positiv sein. Von wegen freiwilliges Verlassen an den geregelten Markt. Jetzt dürfte es abgehen.
So long
Was glaubt Ihr wohl, was das für ein Kursfeuerwerk gibt, wenn die sich gegen die deutsche Börse durchsetzen.
Vielleicht kommt dazu noch ne Adhoc? Müßte eigentlich kommen oder was meint Ihr?
Vielleicht kommt dazu noch ne Adhoc? Müßte eigentlich kommen oder was meint Ihr?
Ruhig bleiben...
LBC kommt noch, abwarten...
Gruss,
Chrossi
LBC kommt noch, abwarten...
Gruss,
Chrossi
Wann lernt ihr endlich euch Qualität zu kaufen?! Dann müsst ihr euch nicht immer selber Mut machen!
gesIndel! nur pornos und ABGänge imKOPf!!
Seit langem jetzt nachbörslich wieder im Plus:
LETSBUYIT COM EUR .03 .07 .01 50% 22:32:55
Streicht Eure Verkaufsorders und freut euch über Mega-Gewinne.
So long
LETSBUYIT COM EUR .03 .07 .01 50% 22:32:55
Streicht Eure Verkaufsorders und freut euch über Mega-Gewinne.
So long
@MCGabriel
Jetzt schrei doch nicht so rum,guck lieber mal auf die Uhr:
Börse ist schon lange zu...
küßchen
Jetzt schrei doch nicht so rum,guck lieber mal auf die Uhr:
Börse ist schon lange zu...
küßchen
Weiß ich Entchen, ist doch aber eine Mega-Neuigkeit
oder etwa nicht.
Ich Dich auch
oder etwa nicht.
Ich Dich auch
Landgericht weist Anträge von sechs Unternehmen gegen Penny-Stock-Regeln ab
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um die Penny-Stock-Regeln der Deutschen Börse sind sechs vom Rauswurf bedrohte Neuer-Markt-Unternehmen mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Die Anträge seien als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte der Pressesprecher und Vorsitzende Richter, Thomas Kehren am Donnerstag in Frankfurt. Damit bestätigte er eine entsprechende Meldung der NSE Software vom Vortag. Neben der NSE Software AG wurden die Anträge von Brokat Technologies , Letsbuyit.com , WizCom Technology , GfN Gesellschaft für Network Training und InfoGenie Europe abgewiesen. Die Unternehmen hatten versucht, mit ihren Anträgen dem drohenden Rauswurf aus dem Börsensegment Neuer Markt zu entkommen.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt jedoch in 23 Fällen im Sinne der Unternehmen und gegen die Deutschen Börse entschieden. Ein Antrag wurde den Angaben des Landgerichts zufolge als unzulässig abgelehnt.
"Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig", sagte der Gerichtssprecher. Jeder Richter habe für sich selbst den jeweiligen Fall abzuschätzen und zu entscheiden.
Die Deutsche Börse will mit den verschärften Regeln wieder Vertrauen in das ramponierte Image des Neuen Marktes bringen. Auf dem Prüfstand stehen Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von 1 Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Millionen Euro sinkt./tv/ar
5. Wie ist die Anhörung des Frankfurter Landgerichts im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Deutsche Börse AG verlaufen?
Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat am 19. Dezember 2001 den Antrag auf Einstweilige Verfügung der LetsBuyIt.com, wonach die sogenannten Penny Stock-Regelungen erst ab 1. April 2002 auf die Gesellschaft anwendbar sein sollen, als unbegründet abgelehnt. Zugleich wurden gleichlautende Anträge von 5 weiteren Neue Markt-Gesellschaften auf Einstweilige Verfügung ebenfalls als unbegründet abgelehnt (GfN, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media). Damit hat die 3. Kammer für Handelssachen entgegen den bisherigen 22 Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt entschieden. Das Gericht hatte die 6 Verfahren zusammengefasst entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist eingegangen. Derzeit prüft LetsBuyIt.com mögliche Handlungsalternativen.
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um die Penny-Stock-Regeln der Deutschen Börse sind sechs vom Rauswurf bedrohte Neuer-Markt-Unternehmen mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Die Anträge seien als unbegründet zurückgewiesen worden, sagte der Pressesprecher und Vorsitzende Richter, Thomas Kehren am Donnerstag in Frankfurt. Damit bestätigte er eine entsprechende Meldung der NSE Software vom Vortag. Neben der NSE Software AG wurden die Anträge von Brokat Technologies , Letsbuyit.com , WizCom Technology , GfN Gesellschaft für Network Training und InfoGenie Europe abgewiesen. Die Unternehmen hatten versucht, mit ihren Anträgen dem drohenden Rauswurf aus dem Börsensegment Neuer Markt zu entkommen.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt jedoch in 23 Fällen im Sinne der Unternehmen und gegen die Deutschen Börse entschieden. Ein Antrag wurde den Angaben des Landgerichts zufolge als unzulässig abgelehnt.
"Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig", sagte der Gerichtssprecher. Jeder Richter habe für sich selbst den jeweiligen Fall abzuschätzen und zu entscheiden.
Die Deutsche Börse will mit den verschärften Regeln wieder Vertrauen in das ramponierte Image des Neuen Marktes bringen. Auf dem Prüfstand stehen Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von 1 Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Millionen Euro sinkt./tv/ar
5. Wie ist die Anhörung des Frankfurter Landgerichts im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Deutsche Börse AG verlaufen?
Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat am 19. Dezember 2001 den Antrag auf Einstweilige Verfügung der LetsBuyIt.com, wonach die sogenannten Penny Stock-Regelungen erst ab 1. April 2002 auf die Gesellschaft anwendbar sein sollen, als unbegründet abgelehnt. Zugleich wurden gleichlautende Anträge von 5 weiteren Neue Markt-Gesellschaften auf Einstweilige Verfügung ebenfalls als unbegründet abgelehnt (GfN, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media). Damit hat die 3. Kammer für Handelssachen entgegen den bisherigen 22 Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt entschieden. Das Gericht hatte die 6 Verfahren zusammengefasst entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist eingegangen. Derzeit prüft LetsBuyIt.com mögliche Handlungsalternativen.
Anita das ist doch ein alter Hut, was du da schreibst.
Fakt ist, daß LBC gestern Berufung gegen das Urteil eingelegt hat - basta. Und das ist auch gut so.
Schau lieber in die Sarah-Threads.
So long
Fakt ist, daß LBC gestern Berufung gegen das Urteil eingelegt hat - basta. Und das ist auch gut so.
Schau lieber in die Sarah-Threads.
So long
@MC
Jetzt sei uns mal ein bischen dankbar,das wir das hier nicht in einem Selbstgespräch haben enden lassen
küßchen
Jetzt sei uns mal ein bischen dankbar,das wir das hier nicht in einem Selbstgespräch haben enden lassen
küßchen
MC.Ein bischen Spaß muß auch mal sein (Sarah-Thread)
Pedder ich hab bestimmt nichts gegen Spaß, ganz im Gegenteil.
Sind ja auch schöne Bilder dabei. Nur wenn ich mich um LBC kümmere und die Thread aufrufe und lesen möchte, habe ich keinen Bock ewig auf das Öffnen zu warten, um dann die Bilder zu sehen.
Wir können Spaß machen, wenn sich endlich die Aktie mal nennenswert erholt.
Und die ist meines Erachtens auf dem besten Wege dazu.
Sind ja auch schöne Bilder dabei. Nur wenn ich mich um LBC kümmere und die Thread aufrufe und lesen möchte, habe ich keinen Bock ewig auf das Öffnen zu warten, um dann die Bilder zu sehen.
Wir können Spaß machen, wenn sich endlich die Aktie mal nennenswert erholt.
Und die ist meines Erachtens auf dem besten Wege dazu.
Also würde LBC keine Chance sehen, würden die doch keinen Einspruch erheben. LBC wird seinen Weg machen und da gibts nur eine Richtung....
STRONG BUY
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