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    Verlust mit Eigentumswohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.02 16:08:52 von
    neuester Beitrag 28.04.02 17:23:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 581.573
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      Avatar
      schrieb am 28.04.02 16:08:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe 2 kleine vermietete Eigentumswohnungen, wovon sich eine in der letzten Zeit überhaupt nicht rechnet (zu hohe Nebenkosten, sowie Hausrenovierungskosten - Mieterhöhung leider nicht durchsetzbar). Ich würde deshalb diese Wohnung gerne verkaufen, jedoch sind die Wohnungspreise ziemlich gesunken, was für mich einen Verlust von ca. 20.000 Euro gegenüber dem Kaufpreis (vor 9 Jahren gekauft) bedeuten würde. Da ich mit einer Wohnung Verluste mache, die andere Gewinne abwirft, frage ich mich ob es unter Steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist die Wohnung zu behalten, oder zu verkaufen.
      Wie ist Eure Meinung hierzu?
      mfg
      Avatar
      schrieb am 28.04.02 16:37:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      2.Eigentumswohnung beleihen und mit dem Geld an die Börse.
      Mit Spekulationsgewinnen aus Börsengeschäfte könnte man sich eine 3. Eigentumswohnung anschaffen.
      Avatar
      schrieb am 28.04.02 16:49:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      @2
      Toller Tip!
      Wir schreiben das Jahr 2002 und nicht 1999.
      Welche potentiellen Speku-Gewinne meinst Du?

      @1
      Bei derartigen Problemen kommt es immer auf den Einzelfall an.
      Wenn es keinen Sinn macht die eine Wohnung zu renovieren, sollte man sicher einen Verkauf in Betracht ziehen. Veräußerungsverluste schmerzen und können steuerlich nur mit Speku-Gewinnen verrechnet werden.
      Veräußerungsverluste bei Wohnungen können nur innerhalb einer Frist von 10 Jahren (zwischen Kauf und Verkauf) steuerlich eine Rolle spielen.
      Also, wenn schon Verkauf als mögliche Reaktion auf die schlechte Vermietung etc in Betracht gezogen wird, dann sollte dies bald erfolgen.
      Aber wie gesagt, es kommt immer auf den Einzelfall drauf an.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.04.02 17:18:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @dampeil: Es ist keineswegs sicher, ob steuerlich ein Speku-verlust in Höhe von EUR 20.000 rauskommt. Die Berechnung ist bei Immobilien etwas kompliziert; hier ist z,B. § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG zu beachten. Du musst die Anschaffungskosten um AfA, ergöhte AfA und Sonderabschreibungen kürzen, soweit solche bei der Ermitlung der Einkünfte (in deinem Fall) aus Vermietung und Verpachtung abgezogen wurden. Ich gehe davon aus, dass dies erfolgt ist und nehme an, dass sich steuerlich ein Speku-Gewinn ergibt, den du versteuern musst.
      Avatar
      schrieb am 28.04.02 17:23:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du mit einer Wohnung positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst und mit der anderen negative, dann mindern die negativen Einkünfte der einen Wohnung die positiven Einkünfte aus der anderen Wohnung. Falls insgesamt aus Vermietung beider Wohnungen ein negativer Überschuss resultiert, kannst du die negativen Einkünfte aus Vermietung von anderen Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) abziehen.


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