Mietvertrag widerrufen bzw. Wohnung anderweitig vermietet, rechtens? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.05.02 19:51:58 von
neuester Beitrag 25.05.02 21:13:31 von
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Bräuchte mal juristische Hilfe. Ab dem 1.7. werde ich eine zweite Wohnung an meinem Arbeitsort benötigen, habe mir da auch einige Angebote durch einen lokalen Makler zukommen lassen. Ich habe hierdurch auch relativ schnell ein geeignetes Objekt gefunden und telefonisch mit dem Makler ausgemacht, "Nägel mit Köpfen` zu machen. Einige Tage später wurde mir auch der Mietvertrag als Word Dokument zugemailt, den ich unterschrieben an den Vermieter schicken und zudem an den Makler faxen sollte. Heute rief mich dann der Makler an und meinte lapidar, daß das mit der Wohnung doch nicht klappen würde, da der Vermieter die Wohnung anderweitig vermietet hätte und man würde mir einige andere Angebote zukommen lassen.
Meine Frage nun: Was kann man da machen? Kann ich mich auf den Vertrag berufen, obwohl der noch nicht vom Vermieter gegengezeichnet war? Habe mich natürlich auf den Mietvertrag verlassen und mich um keine weiteren Wohnungen gekümmert, weswegen mir jetzt wieder Kosten entstehen werden, da ich zur weiteren Wohnungssuche unbezahlten Urlaub nehmen muß etc.
Würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Meine Frage nun: Was kann man da machen? Kann ich mich auf den Vertrag berufen, obwohl der noch nicht vom Vermieter gegengezeichnet war? Habe mich natürlich auf den Mietvertrag verlassen und mich um keine weiteren Wohnungen gekümmert, weswegen mir jetzt wieder Kosten entstehen werden, da ich zur weiteren Wohnungssuche unbezahlten Urlaub nehmen muß etc.
Würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
keine chance!
Komische Abwicklung seitens des Maklers. Der schickt Dir einen Vertrag den Du unterzeichnest und dem Vermieter zukommen lassen sollst. Sachen gibt es. Ich würde sagen kein wirksamer Vertrag - nur ein Antrag auf Abschluß eines Mietvertrages - der Vermieter hat abgelehnt indem er mit jemanden anderes kontrahiert hat. Sonstige Ansprüche: Wenn Du einen Vertrag mit dem Makler hast, oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, gehen die natürlich vor. Was möchtest Du: irgendwelche Aufwendungen ersetzt, die Dir entstehen, weil die Sache nicht geklappt hat. Hat der Makler eine Pflicht die ihm gegenüber Dir obliegt verletzt ? Kommt auf den Einzelfall an. Bejaht man z.B. wenn Du umsonst eine Wohnung besichtigst, weil die schon längst vermietet ist und Du etwa Kosten für die An -und Abfahrt hast. In Deinem Fall würde ich sagen vergiß es einfach. Die Annahme des Mietvertrages durch den Vermieter (also Dein Antrag auf Abschluß) muß relativ schnell (ein paar Tage) vom Vermieter angenommen werden. Der kann sich nicht ewig Zeit nehmen. Allein daraus hätte man schließen müssen, dass das mit dem Mietvertrag nichts wird, ansonsten hättest Du eben nachfragen müssen. Ein Pflichtverletzung des Maklers sehe ich daher nicht. Ist aber trotzdem ein Idiot.
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