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    Hilfe!!! Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Grundlagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.02 00:26:24 von
    neuester Beitrag 01.08.02 14:16:32 von
    Beiträge: 16
    ID: 613.579
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      schrieb am 31.07.02 00:26:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Freund von mir hat sich in 2000 an drei verschiedenen Aktienkäufen von BII beteiligt - jeweils mit unterschiedlichem Anteil. Die Spekulation ging leider daneben. In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich die Spekulationsverluste angegeben. Blöd wie ich wohl bin, habe ich ehrlicherweise aber nur die auf meinen Anteil angefallenden Verluste geltend gemacht. Belege und Erläuterungen habe ich meiner Erklärung beigefügt.

      Nun verlangt das Finanzamt von mir diverse Formulare „zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ auszufüllen. Das wäre ein Riesenaufwand und auch ziemlich schwierig, da der Freund sich mit variablen Anteilen beteiligt hat und es zig Teilausführungen bei der Veräußerung der Aktien gab.

      Ist das Finanzamt überhaupt in meinem Fall berechtigt diese Erklärung zu verlangen? Habe ich Chancen, es dem FA auf dem Kulanzwege auszutreiben? Der Freund würde übrigens auf seinen steuerlichen Verlustanteil verzichten.
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 08:51:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Prinzip hat das FA schon recht, da ihr eine Personengesellschaft (GbR) gegründet habt. Die Gewinne oder Verluste von Personengesellschaften werden immer über diese Feststellungen ermittelt, bzw. fürs FA aufgearbeitet (halt eine Steuererklärung für PG). Geh mit Deinem Unterlagen einfach zum FA und lass Dir beim Ausfüllen der Formulare helfen. Sofern die Verlustanteile nachweislich feststehen, sollte das nicht so schwierig sein. Dein Kumpel ist damit zwangsweise immer dabei.
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 10:43:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was ist BII für eine Aktie? Wenn es nur drei Käufe waren, müsste eine Aufteilung des Verlustes mit vertretbarem Aufwand machbar sein. Die Teilausführungen bei der Veräußerung verändern die Anteile nicht, da sich die Anteile danach richten, in welchem Verhältnis die Käufe getätigt wurden. Beispiel: Wenn sich dein Kumpel am Kauf einer Aktie zu einem Drittel beteiligt hat, dann rechnet ihr einfach für diese Aktie den Veräußerungsverlust aus und dein Kumpel erhält ein Drittel des Verlustes. Auch wenn 20 Teilausführungen stattgefunden haben sollten, ändert dies doch nichts am Anteil von 1/3.
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 10:47:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du hast im Übrigen geschrieben, du hättest deinen Anteil am Verlust bereits ausgerechnet. Dann errechnet sich der Anteil deines Kumpels am Verlust ganz einfach:
      100 % - Dein Anteil am Verlust = Anteil des Kumpels am Verlust.
      Wenn der Kumpel den Verlust nicht geltend machen will, kann er dies ganz einfach dadurch tun, dass er den festgestellten Verlust in seiner ESt-Erklärung nicht geltend macht. Dies steht ihm frei.
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 16:04:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      ich schließe mich mal den Ausführungen von Steuertip und Nataly an.
      Wieso will eigentlich Dein Kumpel (oder wer auch immer) die Verluste steuerlich gar nicht geltend machen?
      Vielleicht kann man diese später mal gebrauchen.

      Hatte er etwa in dem oder den letzten Jahr/e Speku-Gewinne, die er nicht deklariert hatte?
      Befürchtet er dann, dass das FA vielleicht nachfragt, was früher mit Speku-Geschäften los war?

      Es wäre nicht ganz unwahrscheinlich, dass ein FA bei der erstmaligen Kenntnis von Speku-Verlusten nachfrägt, was in früheren Jahren mit Speku-Gewinnen los war.
      Noch dazu soll es ja in 1999 und früher nahezu unmöglich gewesen sein soll Speku-Verluste zu erzielen.

      (Kleine Anmerkung am Rande: Ich bin erst seit März 2000 dabei. Ihr könnt euch sicher denken, wo meine paar Aktien stehen :cry:.

      cu
      pegru

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      schrieb am 31.07.02 16:22:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      @pegru: Willst du damit andeuten, dass du dein Depot immer noch nicht geräumt hast?
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 16:33:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Seit 19.3.2000 bist du ja bei WO. Und da hast du eingekauft? Das tut echt weh.
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 16:41:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #5: In 1999 konnten auch schon Speku-Verluste erzielt werden ...
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 17:03:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Man konnte z.B. die gut laufenden Aktien behalten ("Gewinne laufen lassen") und die schlecht laufenden verkaufen ("Verluste begrenzen"). Bernd Förtsch -Friede seiner Asche- hat das doch immer empfohlen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 18:02:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Nataly,

      vielen Dank für Dein Mitleid. Ich geb Dir Recht, manchmal tur es wirklich weh.

      Aber meine Frage an Dich hast Du nich nicht beantwortet.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 18:07:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Welche Frage soll ich nicht beantwortet haben?
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 18:07:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Nataly,

      Meine Frage hast Du in einem anderen Thread beantwortet.
      Hab auch dort meine Frage gestellt.
      Sorry

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 31.07.02 18:09:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      @pegru: Hast du die Adresse auch schon getestet?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 01:20:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi!

      BII steht für Bank internasional of Indonesia!

      @Nataly:
      mit den Anteilen ist es leider nicht so einfach. Stell Dir einfach ein paar Käufe mit jeweils unterschiedlichen Anteilen und dann noch ein paar Käufe ohne Beteiligung vor. Dazwischen gehen (wegen der Marktenge) immer nur ein paar Aktien raus (Verkauf). Während diesem Prozeß variiert der Anteil des Kumpels also ständig. Das Steuerformular will aber für jede Person einen Prozentsatz als Anteil wissen. Wenn ich für jeden Teilverkauf ein eigenes Formular ausfüllen müßte, hätte ich weit über 100St. auszufüllen.

      Die absolute Höhe der Verluste für jeden läßt sich natürlich ermitteln. Eine Tabelle mit meinem Verlust je Teilverkauf habe ich dem FA auch mit meiner Steuererklärung überreicht. Belegkopien habe ich auch beigefügt. Das scheint denen aber wohl nicht zu reichen. Müßten die sich nicht mit einer nachvollziehen Tabelle (mitsamt Belegen) zufriedengeben?

      Neben den Steuerformularen wollen die wohl auch noch eine Aufstellung der Veräußerungsgewinne (die hätten eigentlich -verluste schreiben müssen) durch meine Bank. D. h. die Kauf- und Verkaufsabrechnungen sind wohl auch nicht genug.

      Danke für Eure Beteiligung!
      Grüße
      Sunny
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 10:01:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      @sunny:
      (1) Sind sämtliche BII-Aktien innerhalb der Speku-Frist verkauft worden oder sind noch welche übrig?
      (2)Nach meinem Kenntnisstand stellen Banken idR keine Bescheinigungen über Speku-Gewinne für die Anlage SO aus. Lediglich eine "Erträgnisaufstellung" für die Anlage KAP bekommt man. Es soll allerdings mindestens einen Online-Broker geben, der (wenn auch gebührenpflichtig) eine Berechnung der Speku-Gewinne erstellt.
      (3) Falls eure Bank eine Bescheinigung ausstellt, würde ich davon Gebrauch machen. Fragt mal nach.
      (4)Das Finanzamt muss sich mM mit einer nachvollziehbaren Tabelle und den Belegen zufrieden geben.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 14:16:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Nataly
      die letzten BII sind kurz nach Ende der Spekufrist raus. Die gemeinsame Spekulation ist damit beendet und für die Zukunft sind auch keine gemeinsamen Aktivitäten mehr geplant.

      Ich würde auch meinen, daß der ganze Formularwulst nicht notwendig ist.

      Mal eine andere Frage: ist beim Verfassungsgericht neben der Frage, ob Spekusteuern wg. fehlender Nachprüfbarkeit überhautpt zulässig sind auch ein Verfahren anhängig, ob die Einschränkung der Verrechnung von Spekuverlusten nur mit Spekugewinnen und nicht mit anderen Einkunftsarten zulässig ist?

      Danke nochmal
      Sunny


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