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    **Ach, hier ist also das Geld der Anleger geblieben!** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.02 19:19:30 von
    neuester Beitrag 16.08.02 19:37:26 von
    Beiträge: 3
    ID: 621.369
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      schrieb am 16.08.02 19:19:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sollte man sich durchlesen!

      Ich glaube es wird der Tag kommen, da irgendwo auf dieser Welt ein geprellter Anleger durchdreht und .....

      Nun ich möchte hier keinen dazu Ermutigen aber...


      JUSTIZ - Wieder freie Fahrt für Haffa? (EurAmS)
      04.08.2002 12:18:00



      Wegen Kursbetrugs und Veröffentlichung falscher Zahlen hat die Staatsanwaltschaft den einstigen EM.TV-Chef Thomas Haffa im Visier. Doch neue Gesetze machen den Ermittlern zu schaffen. Die Chance, dass er ohne Verurteilung davonkommt, steigt.
      von Joachim Spiering – Euro am Sonntag 31/02

      Obwohl er als Retter und Sanierer kam, musste sich der neue EM.TV-Chef Werner E. Klatten harsche Kritik anhören. Die Aktionäre hatten auf der Hauptversammlung am vergangenen Mittwoch klare Aussagen über die Zukunft der Medienfirma erwartet. Klatten musste sie enttäuschen.

      Der Mann, der das EM.TV-Desaster zu verantworten hat, fehlte. Thomas Haffa, mit 17,4 Prozent nach Werner Klatten (24,8 Prozent) noch immer größter Einzelaktionär, hatte womöglich Besseres zu tun. Zumindest weilte er die vergangenen vier Wochen auf Mallorca.

      n das einstige Wunderkind der New Economy hat ein neues Spielzeug - ganz für sich allein: Für vier Millionen Euro, so berichtete die "Bild"-Zeitung, kaufte Haffa kürzlich den 27-Meter-Segler "Tiketitoo". Ein Investment, das in Jetset-Kreisen für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Die so genannte Wally-Yacht aus einer monegassischen Werft gehört derzeit zum Angesagtesten, was in der maritimen Szene zwischen St. Tropez und Portofino zu haben ist. EM.TV-Aktionäre können übrigens im Internet unter www.wally.com besichtigen, was aus ihrem Geld geworden ist.
      Seit kurzem dürfte Haffa sein Luxus-leben sogar doppelt genießen. Denn die Gefahr, dass er zusammen mit Bruder Florian wegen Kursbetrugs und bewusster Bekanntgabe falscher Halbjahreszahlen für maximal drei Jahre hinter Gittern muss, ist stark gesunken. Der Grund liegt ausgerechnet im so genannten 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das seit Anfang Juli in Kraft ist. Das Gesetz sollte eigentlich für schärfere Regeln bei solchen Dingen wie Kursbetrug sorgen. Doch ausgerechnet im Aufsehen erregenden Fall Haffa scheint nach EURO-Informationen die neue Norm das Gegenteil zu bewirken.

      Es geht um Ad-hoc Mitteilungen. Bislang mussten die ermittelnden Beamten nachweisen, dass falsche Meldungen "geeignet" waren, den Aktienkurs zu beeinflussen. Seit 1. Juli gilt: Um eine Straftat zu beweisen, muss die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 38 Wertpapierhandelsgesetz (WphG) stichhaltig darlegen, dass die Ad-hoc tatsächlich den Kurs beeinflusst hat - und das ist nach Ansicht der Beamten im Fall Haffa äußerst schwierig. Laut Strafgesetzbuch ist bei einer Änderung des Gesetzeslage zudem das mildere Gesetz anzuwenden. Der alte Straftatbestand - also die Formulierung einer falschen Ad-hoc, die "geeignet" ist den Kurs zu beeinflussen - wird nun aber nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Und darauf steht lediglich eine Geldbuße, die sich mit maximal 2,5 Millionen Euro allerdings gewaschen hat.

      Haffa dürfte eine solche Summe kalt lassen. Für den Verkauf des 24,8-Prozent-Anteils an Werner Klatten soll er Branchengerüchten zufolge 100 Millionen Euro eingestrichen haben. Auch für klagende Privatanleger kann die Gesetzesänderung schwerwiegende Folgen haben: Wenn es der Justiz nicht gelingt, Haffa eine strafbare Handlung nachzuweisen, sinken ihre Chancen auf Schadenersatz.

      Wie aus Münchner Justizkreisen zu hören ist, hat Haffas Verteidiger Rainer Hamm bereits mehrfach auf Einstellung gedrängt. Im Gegenzug soll er die Zahlung einer Geldbuße seines Mandanten angeboten haben. Bislang hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Doch durch die Gesetzesänderung haben sich ihre Karten verschlechtert. "Es ist möglich, dass die Staatsanwaltschaft jetzt klein beigibt", wird spekuliert.

      Verteidiger Hamm zeigt sich gegenüber EURO zuversichtlich. Eine Verurteilung seines Mandanten nach der neuen Gesetzeslage schließt der Frankfurter Anwalt schon jetzt aus. "Dass die Voraussetzungen des Paragrafen 38 WphG erfüllt wären, hat die Staatsanwaltschaft nie behauptet und wird sie auch nicht behaupten", so Hamm. Auch Manfred Wick, leitender Oberstaatsanwalt in München, schlägt deutlich leisere Töne an. "Staatsanwaltschaft und Gericht werden sich in der Hauptverhandlung auf die durch die Gesetzesänderung geschaffene Situation einstellen", heißt es kurz und knapp.

      Prozessbeginn soll im Herbst sein. "Ich hoffe, die Hauptverhandlung im November eröffnen zu können", so die zuständige Richterin Huberta Knöring. Allerdings kommt auch ihr die Gesetzesänderung nicht zupass. "Dadurch wird es nicht leichter. Ich muss mich da auch erst einarbeiten." Das dürfte Thomas Haffa gerne hören.
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      schrieb am 16.08.02 19:31:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      seine terrasse

      Avatar
      schrieb am 16.08.02 19:37:26
      Beitrag Nr. 3 ()


      sein auto usw.


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