Werbungs- oder Anschaffungskosten bei Aktienkauf? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.09.02 07:58:55 von
neuester Beitrag 30.06.03 16:35:08 von
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Guten Morgen.
Kurze Frage, bin noch nicht richtig wach. Einkommensteuererklärung 2001 ist bei mir fällig.
Ich habe in 2001 dividendenbringende Aktien gekauft, nicht mit ihnen spekuliert, und bin mir jetzt nicht klar, ob die Spesen und Gebühren des Aktienkaufes WK oder AK sind.
Ohne Spekulationsabsicht sind es meiner Meinung nach WK aus Kap.
Agree?
Gruss
Sprengli
Kurze Frage, bin noch nicht richtig wach. Einkommensteuererklärung 2001 ist bei mir fällig.
Ich habe in 2001 dividendenbringende Aktien gekauft, nicht mit ihnen spekuliert, und bin mir jetzt nicht klar, ob die Spesen und Gebühren des Aktienkaufes WK oder AK sind.
Ohne Spekulationsabsicht sind es meiner Meinung nach WK aus Kap.
Agree?
Gruss
Sprengli
@Sprengli
Die reinen Anschaffungskosten für Wertpapiere gehören zu Vermögensebene und sind nicht als Werbungskosten ansetzbar
(Ausnahme: bei Geschäften innerhalb der sog. Spekulationsfrist mindern sie den Gewinn oder erhöhen den Verlust).
Gruss
NmA
Die reinen Anschaffungskosten für Wertpapiere gehören zu Vermögensebene und sind nicht als Werbungskosten ansetzbar
(Ausnahme: bei Geschäften innerhalb der sog. Spekulationsfrist mindern sie den Gewinn oder erhöhen den Verlust).
Gruss
NmA
Du musst die Dividenden auf der Anlage KAP erklären und kannst die Spesen und Gebühren dabei nicht geltend machen. Siehe hierzu die amtlichen "Anleitung zur Anlage KAP 2001" zu Zeilen 54 bis 61:
"Aufwendungen, die mit dem Erwerb eines Wertpapiers zusammenhängen (z.B. Bankspesen, Maklergebühren) gehören zu den Nebenkosten der Anschaffung und sind deshalb hier nicht einzutragen."
(Anders wäre es bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, die auf Seite 2 der Anlage SO zu erklären sind.)
"Aufwendungen, die mit dem Erwerb eines Wertpapiers zusammenhängen (z.B. Bankspesen, Maklergebühren) gehören zu den Nebenkosten der Anschaffung und sind deshalb hier nicht einzutragen."
(Anders wäre es bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, die auf Seite 2 der Anlage SO zu erklären sind.)
Nachtrag: Die Depotgebühren sind aber WK, wie aus der Anleitung zur Anlage KAP 2001 hervorgeht.
Danke zusammen,
das wollte ich wissen.
Schönes WE.
Sprengli
das wollte ich wissen.
Schönes WE.
Sprengli
Wie oder wo macht man denn die Anschaffungskosten dann geltend?
Mein Problem_ ich habe Gebühren und Courtagen von ca.200 EUR für Anleihekäufe/-verkäufe gehabt, wo trage ich das in der KAP oder auch in der AUS ein?
Und wenn Ihr schon so nett seid und helft, wie ist das denn bei Aktien und in der Verlustsituation (SO)?
ich danke ganz herzlich
Mein Problem_ ich habe Gebühren und Courtagen von ca.200 EUR für Anleihekäufe/-verkäufe gehabt, wo trage ich das in der KAP oder auch in der AUS ein?
Und wenn Ihr schon so nett seid und helft, wie ist das denn bei Aktien und in der Verlustsituation (SO)?
ich danke ganz herzlich
@waldfee
wie in #3 schon steht kannst Du die Anschaffungskosten nicht geltend machen. Ausnahme: bei Verkäufen innerhalb eines Jahres, wenn Spekulationsgewinne/verluste angefallen sind. Dann in der Anlage SO.
wie in #3 schon steht kannst Du die Anschaffungskosten nicht geltend machen. Ausnahme: bei Verkäufen innerhalb eines Jahres, wenn Spekulationsgewinne/verluste angefallen sind. Dann in der Anlage SO.
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