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    Werbungs- oder Anschaffungskosten bei Aktienkauf? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.02 07:58:55 von
    neuester Beitrag 30.06.03 16:35:08 von
    Beiträge: 7
    ID: 632.417
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      Avatar
      schrieb am 13.09.02 07:58:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen.

      Kurze Frage, bin noch nicht richtig wach. Einkommensteuererklärung 2001 ist bei mir fällig.

      Ich habe in 2001 dividendenbringende Aktien gekauft, nicht mit ihnen spekuliert, und bin mir jetzt nicht klar, ob die Spesen und Gebühren des Aktienkaufes WK oder AK sind.

      Ohne Spekulationsabsicht sind es meiner Meinung nach WK aus Kap.

      Agree?

      Gruss
      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 08:17:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Sprengli

      Die reinen Anschaffungskosten für Wertpapiere gehören zu Vermögensebene und sind nicht als Werbungskosten ansetzbar
      (Ausnahme: bei Geschäften innerhalb der sog. Spekulationsfrist mindern sie den Gewinn oder erhöhen den Verlust).

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 13:13:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du musst die Dividenden auf der Anlage KAP erklären und kannst die Spesen und Gebühren dabei nicht geltend machen. Siehe hierzu die amtlichen "Anleitung zur Anlage KAP 2001" zu Zeilen 54 bis 61:
      "Aufwendungen, die mit dem Erwerb eines Wertpapiers zusammenhängen (z.B. Bankspesen, Maklergebühren) gehören zu den Nebenkosten der Anschaffung und sind deshalb hier nicht einzutragen."

      (Anders wäre es bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, die auf Seite 2 der Anlage SO zu erklären sind.)
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 13:14:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nachtrag: Die Depotgebühren sind aber WK, wie aus der Anleitung zur Anlage KAP 2001 hervorgeht.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:23:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke zusammen,

      das wollte ich wissen.

      Schönes WE.

      Sprengli

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      Avatar
      schrieb am 30.06.03 15:25:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie oder wo macht man denn die Anschaffungskosten dann geltend?

      Mein Problem_ ich habe Gebühren und Courtagen von ca.200 EUR für Anleihekäufe/-verkäufe gehabt, wo trage ich das in der KAP oder auch in der AUS ein?


      Und wenn Ihr schon so nett seid und helft, wie ist das denn bei Aktien und in der Verlustsituation (SO)?

      ich danke ganz herzlich
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 16:35:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      @waldfee

      wie in #3 schon steht kannst Du die Anschaffungskosten nicht geltend machen. Ausnahme: bei Verkäufen innerhalb eines Jahres, wenn Spekulationsgewinne/verluste angefallen sind. Dann in der Anlage SO.


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