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    Betriebsrat versucht Mitarbeiter zum Gewerkschaftsbeitritt zu zwingen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.02 12:18:19 von
    neuester Beitrag 30.10.02 11:41:55 von
    Beiträge: 11
    ID: 652.239
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      schrieb am 28.10.02 12:18:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      stellt euch vor, da gibt es einen großen, norddeutschen Automobilkonzern. Der hat Betriebsräte, und die sollen doch, so jedenfalls mein Verständniss, die ihnen anvertrauten Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber vertreten. Die Betriebsräte sind als Mitglieder einer namhaften Gewerkschaft daran interessiert, alle ihre Kollegen ebenfalls zu Gewerkschaftskollegen zu machen. Nun mag es aber vorkommen, dass der eine oder andere Kollege NICHT in die Gewerkschaft eintreten möchte, weil er sich nicht mit deren Zielen identifiziert. Dann wird der nicht-organisierte Kollege zu einem, oder auch mehreren sogenannten 4Augengesprächen von seinem Betriebsrat eingeladen. Kann der Kollege dann - und sowas soll vorkommen - nicht zu einem Beitritt überzeugt werden, ist die Geschichte nicht etwa vorbei, nein, nein. Irgendwann soll der Kollege ja vielleicht eine Gehaltserhöhung bekommen, und dann schlägt die Stunde des Betriebsrates: Der ist nämlich zustimmungspflichtig und nutzt die anstehende Gehaltserhöhung als erneuten Einladungsgrund. Leider ist der Kollege immernoch nicht überzeugungswillig, und jetzt werden die Daumenschrauben mal ein bischen härter angedreht: Gehaltserhöhung abgelehnt wegen mangelnder persönlicher Reife. Ein Widerspruchsversuch wird mit Androhung einer Kündigung aus Gründen der Störung des betrieblichen Friedens vorausschauend begleitet.

      Und spätestens da verstehe ich die Welt nicht mehr so ganz:
      1. ein Betriebsrat, der seine Stellung nutzt, um Gewerkschaftsbetritte zu "werben" (Seine Position als Betriebsrat hat er ja vom Arbeitgeber aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes bekommen und nicht von der Gewerkschaft...)
      2. ein Betriebsrat, der die ihm anvertrauten Kollegen in ihrem beruflichen Fortkommen BEHINDERT, solange sie nicht Gewerkschaftsmitglied sind.
      3. ein Betriebsrat, der sich auch nicht scheut, massivste, existentiell bedrohenden Maßnahmen anzukündigen.

      Wieweit muss es eigentlich noch gehen?
      Meinungen??

      Gruß, Bernimaus
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:27:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wunderbar..

      Das ist noch garnichts...

      Ich bin selbstständig und habe mit einem Betriebsrat einer angesehen Firma so einiges mitgemacht.

      Was der Betriebsratsvorsitzende sich herausgenommen hat, war schlicht gesagt diktatorisch.

      Der gebräuchlichste Satz... Dann brauchen Sie morgen nicht mehr zu kommen....

      Klasse was , und das in einer semokratischen Gesellschaft.

      Ps: Ich habe das 9 Jahre mitgemacht, nie wieder mache ich sowas mit.

      Gruß Odin
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:34:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also alles nur Machtspiele - im Namen des Guten? Und willst Du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein. Das hatten wir doch schon zigmal...

      Mich ekeln solche Machenschaften an!

      Bernimaus
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:37:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dem erpesserischen Gewerkschaftler kündigen und die ganze
      Misere mit Zeugen vor dem Arbeitsgericht darlegen.
      Das verlangt vom Mitarbeiter und Zeugen zwar viel Kraft, aber
      beim zweiten Fall wird der Gewerkschaftler entlassen werden.
      Ausserdem kein 4-Augengespräch mehr führen, nur noch im
      Beisein eines Kollegen.
      Ausserdem muss der Vorgesetzte oder Arbeitgeber mitmachen,
      sonst ist der Mitarbeiter verloren. Ist eine schwere Prozedur,
      aber viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:42:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...erwähnte ich, dass sowohl Vorgesetzte und Arbeitgeber selbst, zu sämtlichen betrieblichen Dingen, die Zustimmung des Betriebsrates benötigen?? Zum Beispiel, wenn der Abteilungsleiter die Zustimmung für Überstunden braucht? Der hat dann kein wirklich gesteigertes Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem Herrn vom BR...

      Bernimaus

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      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:52:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist bei Daimler schon immer Gang und Gebe.Ohne Mitgliedschaft in der IGM Keine Einstellung.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:53:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine Einstellung ist nun mal leider bei Großbetrieben auch

      von der Zustimmung des BR abhängig.

      Allein für 3! Monate Praktikum musste ich der IGM beitreten,

      andererseits wäre mir die Zustimmung versagt worden - reine

      Erpressung!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:57:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kann es denn im sinne des Arbeitgebers sein, wenn er nur noch organisierte Angestellte hat?? Mal rein wirtschaftlich gesehen??
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:47:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jetzt mal langsam, der BR kann nur aus klar definierten Gründen (sind im Betriebsverfassungsgesetz)ablehnen. Willkürliche Ablehnung geht nicht.
      Auch der Arbeitgeber hat kein Interesse, 100% Organisierte im Betrieb zu haben und wird daher dem BR so etwas nicht durchgehen lassen!
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:54:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dessen Brot ich ess`, dessen Lied ich sing...

      Diese Personen, welche nicht absolut finanziell unabhängig sind, sollten sich überlegen, was sie tun. Einfach zugeben, dass man sich in einer Abhängigkeit befindet anstatt sich die Freiheit vorzulügen.

      Grüße, mpk
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 11:41:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Tja, wie sagte doch unser Kanzler so schön:

      Die Leute müssen begreifen, dass dies endgültig keine CDU-Republik mehr ist.

      DAS IST NÄMLICH JETZT EINE D G B - REPUBLIK !!!

      Wer sagte noch gleich "Alle Macht den Räten?"


      Für alle, die`s nicht wissen: Die Räte sind auf Russisch die Sowjets.


      Weiter so, Deutschland!


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