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    kfz als zweitwagen - frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.02 19:38:37 von
    neuester Beitrag 12.11.02 22:42:33 von
    Beiträge: 12
    ID: 658.556
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      Avatar
      schrieb am 11.11.02 19:38:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      wer kann helfen?
      ich fahre auf 30% bei der HUK-Coburg
      meine freundin (fährt erst 2 Jahre) - wohnt in einem and. bundesland -
      fährt - durch einen blöden unfall - auf sage und schreibe
      270%

      meine frage:
      macht eine anmeldung als zweitwagen sinn?
      - auf wieviel % würde der zweitwagen (corsa) ungefähr fahren?
      - anderes bundesland - geht das überhaupt?
      muss ich den dann hier bei mir anmelden?
      - was passiert mit meinem schadenfreiheitsrabatt, wenn
      sie einen unfall macht?
      geht der dann auch hoch?

      danke paulmc
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 19:44:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      85 %
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 19:47:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      es gibt anbieter, da fährt der zweitwagen mit dem gleichen prozentsatz wie der erste ;)
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 19:52:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      hier noch antworten auf die gestellten zusatzfragen:

      anderes bundesland - sehe ich kein problem (andere regionalklasse)

      wenn es dein zweitwagen ist, dann mußt du ihn auch selbst, sicherlich an deinem wohnort anmelden - aber wo siehst du da das problem ?

      wenn ein schaden anfällt geht der sfr hoch - logisch oder ?


      bin leider kein experte. vielleicht kann som.you meine antworten noch bestätigen oder ergänzen.

      gruß kreuzas
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 19:57:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @kreuzas
      @paulmc

      sehe das so wie kreuzas.


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      Avatar
      schrieb am 11.11.02 20:05:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      1.)Firmen können Kfz-Vers.-Rabatte an Angestellte prämienunschädlich weitergeben (behalten ihn also).

      2. Jeder bessere Vers-Vertreter hat Rabatt-"Leichen" im Keller, die er z. B. bei Abschluss einer weiteren Versicherung (am liebsten natürlich KLV) weitergibt.
      Die Bestätigung, dass man das Auto des Verstorbenen ebenfalls über Jahre bewegt hat, ist reine Formsache (Achtung: Rabatthöhe entspricht dabei höchstens der Führerscheindauer).
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 20:15:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nur um Mißverständnisse zu vermeiden. Bei einem Schaden wird natürlich nur der SFR des Zweitwagens hochgestuft, nicht der deines ersten Kfz. Die 85 % sind o.k., die kannst du später dann deiner Freundin auch ganz legal übertragen. Z.B. beim nächsten Fahrzeugwechsel.
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 22:58:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      @cheerdance
      bist du sicher mit dem SFR ?

      kann man das auch hier von hamburg aus machen, wenn der "zweitwagen" bisher
      in aachen angemeldet ist?

      kann man darüber "offen" mit der HUK reden?

      vielleicht doofe fragen, aber ich habe keine ahnung davon

      wie ist der beste ablauf?

      vielen dank

      paulmc
      Avatar
      schrieb am 11.11.02 23:13:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi,
      Erstens um die Zweitwagenregelung in Anspruch zu nehmen
      muß der Wagen auf Dich zugelassen sein, d.h. Du must Halter und VN sein.
      Wagen muß dann ja logischerweise auch in Hamburg zugelassen werden.
      Such Dir bei Euch nen vernünftigen Makler, der kann Dir dann die richtige Gesellschaft dazu vermitteln.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:33:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      @paulmc: jetzt stell Dich nicht so dumm an.

      Ruf die Allianz an und lass er Dir erklären.

      Danach gehst Du zu "Deiner" HuK und läßt es Dir dann bestätigen.....

      Ruf doch einfach bei irgendeiner Versicherung an, bei der DU NICHT abschliessen willst :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 17:42:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hey

      @Paulmc

      ====================================================

      meine freundin (fährt erst 2 Jahre) - wohnt in einem and. bundesland -
      fährt - durch einen blöden unfall - auf sage und schreibe
      270%

      ======================================================

      - sie fährt 2 Jahre - wie lange hat sie einen Führerschein für ein zulassungspflichtiges KfZ ?

      ======================================================

      macht eine anmeldung als zweitwagen sinn?
      - auf wieviel % würde der zweitwagen (corsa) ungefähr fahren?
      - anderes bundesland - geht das überhaupt?
      muss ich den dann hier bei mir anmelden?

      =======================================================

      - Zweitwagenregelungen gibt es verschiedene / Einstufung mit SF 0,5 oder SF 2 oder Angleichung an SF-Klasse des Erstfahrzeuges / das sind die gängigsten Formen. Aber die Bedinungen unter welchen du so etwas bekommst, sind von VS zu VS verschieden. In der Regel muß der VN und Halter identische Personen sein, somit würde es vom augenblicklichen Stand her nicht funktionieren.

      - Danach mußt du ihn in der Regel auf dich zulassen und damit auf den Wohnitz in deinem Bundesland.

      =======================================================

      - was passiert mit meinem schadenfreiheitsrabatt, wenn
      sie einen unfall macht?
      geht der dann auch hoch?

      ========================================================

      - Nein der geht nicht nach oben, da der dein SF-Rabatt ein eigenständiger Vertrag ist und der Zweitwagen ebenfalls. Haben beide miteinander nichts zu tun.

      - Rabattübertragung (zurück zur Freundin) geht, aber in der Regel unter der Voraussetzung der häuslichen Gemeinschaft. Das wiederum findest du unter den Tarifbestimmungen der VS und bei der HUK müßte es unter Nr. 28 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 5 stehen (wenn es sich inder letzten Zeit nicht gravierend verändert hat)

      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 22:42:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      vielen dank


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