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    Vorschlag einer Gesundheitsreform - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.02 09:44:42 von
    neuester Beitrag 29.11.02 23:26:17 von
    Beiträge: 15
    ID: 666.868
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      schrieb am 29.11.02 09:44:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die anhaltende Diskussion über die Reformnotwendigkeit bereitet mir schon seit langem Kopfzerbrechen.

      Nachstehend möchte ich dem gesamten Forum eine eigene Idee präsentieren, Verbesserungsvorschläge sind gerne willkommen:

      Zur Krankheitskostenbewertung schlage ich eine Diffenzierung der Krankheitsarten vor nach:

      a) medikamentös, ambulant und stationär behandelbaren Krankheiten
      b) chronischen Krankheiten

      Die Segmentierung erfolgt wegen der unterschiedlich starken Kostenbelastung.

      Deckung der Krankheitskosten nach b):

      1.) Umlage auf alle steuerpflichtigen Betriebe und Arbeitnehmer in Form einer speziell ausgewiesenen Steuer (ähnlich der Pflegeversicherung). Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß die größten Kosten auf alle Teilnehmer unserer Sozialgemeinschaft gerecht verteilt werden.
      2.) Es muß eine jährliche Anpassung durchgeführt werden.
      3.) Die Kosten werden von einem unabhängigen Kontrollgremium festgelegt. Dieses könnte wie folgt zusammengestellt sein:
      -----8 Bundestagsabgeordntete
      -----8 Vertreter der Bundesländer
      -----8 Ärzte / Apotheker / andere Spezialisten
      -----8 chronisch kranke Patienten
      -----8 Arbeitgebervertreter

      -----um das Organ nicht verfilzen zu lassen, müssen alle 6 Monate 10 Mitglieder ausgetauscht werden.

      Deckung der Krankheitskosten nach a):

      1.) Beibehaltung der Pflichtversicherung für Arbeitnehmer
      2.) Beitragsaufwand 2/3 AN, 1/3 AG (verbilligt die Arbeitskosten für AG)
      3.) Beitragsteilrückvergütungen an AN bei Nichtinanspruchnahme von Kassenleistungen
      4.) Auswahlmöglichkeit des Patienten bezüglich billiger / teurer Medikamente mit gleichen Wirkstoffen in der Apotheke
      5.) Teilbarkeit der Medikation (wieviele unbenötigte Medikamente liegen in den Hausapotheken?) nach Absprache ziwschen Patienten und Apotheker (55 % Kosten für 50 % Pillen z. B.)
      6.) nur Privatabrechnungen Arzt / Krankenhaus an den Patienten (Leistungskontrollmöglichkteit), Rückerstattung über die Krankenkasse (wie jetzt bei Privat), Rechnugen müssen so formuliert sein, daß sie auch der medizinische Laie verstehen kann.
      7.) generelle Selbstbeteiligung von € 50,00 pro Jahr

      Generell:

      Versicherungsträger:

      a) chronisch Kranke über eine gesetzliche Kasse;
      b) alle anderen nur noch über private Krankenkassen;


      Ich sehe folgende Vorteile:

      1.) Durch die Ausgliederung der teuren chronisch Kranken aus dem GKV-System werden die anderen Krankheitskosten erheblich abgesenkt.
      1a) trotz Anhebung des AN-Anteils auf 2/3 bleibt der AN-Anteil bei jetzt maximal 7 % aus Brutto
      2.) erhebliche Senkung der Lohnnebenkosten
      3.) transparente Kosten
      4.) Anreiz für Patienten zur Kostensenkung
      5.) Mißbrauch von Leistungen erheblich eingeschränkt
      6.) Arzt-, KH-, und Apothekerkosten ersichtlich für Patienten
      7.) Kostendämpfung durch Rückvergütungssystem



      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 09:57:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Träumer!!!!!!!!! das ist mit unseren gewerkschaften, kassenlobby, sozialpolitikern,.... etc nicht zu machen.
      man müßte macht und einfluß abgeben!

      frustrierte grüße

      maddent:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 10:01:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ maddent, # 2:

      Was sollten denn die Gewerkschaften dagegen haben, wenn die AN ein KV-System erhalten, daß für sie keine höheren Kosten verursacht würden und sie Einflußmöglichkeiten auf ihre ganz eigenen Gesundheitskosten bekämen ?

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 10:17:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dazu habe ich noch einige Anmerkungen.
      Zum einen entfällt die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern. Ich möchte das nicht abschaffen, aber um die Transparenz zu erhöhen, sollten alle einen entsprechenden Beitrag leisten. Dieser Beitrag orientiert sich an dem eines freiwillig Versicherten bei Erwachsenen, bei Kindern in Höhe des Beitrages eines Studenten. Das sind derzeit ca. 120 Euro im Monat, bzw. ca. 60 Euro bei Studenten. Familien erhalten natürlich einen entsprechenden Ausgleich über das Kindergeld.
      Die studentische KV/PV beginnt mit Aufnahme des Studiums. Eine beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern ist nicht mehr möglich.
      Der Zuschuß zur Krankenversicherung/PV der Rentner durch die BfA (derzeit 50%) wird nach Rentenhöhe gestaffelt und sinkt bei Höchstrenten auf 10%.
      Generell ist pro Arztbesuch eine Selbstbeteiligung von Eur 7,50 fällig.
      Der Versicherte hat die Möglichkeit seine Arztwahl zu beschränken und nur Ärzte aufzusuchen, mit denen seine Krankenkasse "Verträge ausgehandelt hat". Dies führt zur Kostenersparnis. Grundsätzlich sind sämtliche Informationen inkl. Behandlungen und Medikamente auf der Chip-Karte zu speichern. Mehrfachuntersuchungen bzw. das Einholen meherer Meinungen sind so nicht mehr möglich, bzw. müssen privat bezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 10:17:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Vorschlag ist auf den ersten Blick nicht schlecht. Problematisch könnte sein, festzustellen, wer denn nun als chronisch Kranker gilt. Das wird man oft erst mit zunehmendem Alter; das heißt, hier könnten private Kassen legal alte Menschen rausschmeißen. Außerdem müßte man in so einem System Privatkassen verpflichten, alle Antragsteller, die nicht chronisch krank sind, aufzunehmen. Außerdem sehe ich Probleme, wenn die Versicherungsbeiträge nicht nach den Versicherungsrisiken, sondern nach Einkommen berechnet werden.

      Ich denke, wie auch bei den Regierungsvorschlägen, sind die Details das wichtige, und das, was den Vorschlag dnn doch schlecht aussehen läßt.

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      Avatar
      schrieb am 29.11.02 10:25:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ odlo, # 4:

      Odlo, das habe ich nicht erwähnt.
      Auch ich möchte die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern nicht abgeschafft haben.

      Die Chipkarte ist nach meinem Modell nicht erforderlich, da die Leistungsgeber direkt mit dem Patienten abrechnen.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 10:28:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ for4zim, # 5:

      für die PKVs gäbe es eine Aufnahmepflicht, die Definition eines chronisch Kranken sehe ich nicht als problematisch.
      Die einfachste Lösung dürfte die Festlegung der jährlichen Gesamtkosten in einer Höhe x Euro darstellen. Andere Möglichkeiten sind ebenfalls darstellbar.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 10:54:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      SFK, nach Deinem Vorschlag treten ja alle praktisch mit der eigenen Berufstätigkeit in die PKV ein. Die meisten werden aber erst mit zunehmendem Alter chronisch krank. Wenn schon, dann wäre es doch besser, wenn bestimmte Indikationen (chronische Erkrankungen, Behinderungen) aus Steuermitteln bezuschußt werden, der Rest vom PKV-Beitrag abgedeckt wird, der für ärmere Versicherte und Kinder zusätzlich staatlich bezuschußt wird. Die beitragsfreie Mitversicherung für Familienangehörige und der niedrigere Rentenr- und Arbeitslosenbeitrag fällt dann aber weg und kann höchstens über staatlichen Zuschuß erzielt werden.

      Ein solches System gäbe dem einzelnen volle Kostenkontrolle, wäre sehr transparent und könnte trotzdem sozial ausgestaltet werden. Ob es am Ende billiger wäre, ist schwer zu sagen, besser im Leistungsbereich wäre es sicher. Wie hoch der Arbeitgeberbeitrag ist, ist eigentlich egal, denn es ist ja nur ein Durchlaufposten. Zahlt der Arbeitgeber den Anteil aus und bezahlt der Arbeitnehmer die Krankenversicherung voll, dann hätte der Arbeitnehmer alleine das Risiko zukünftiger Kostenerhöhungen. Das wäre vielleicht auch auf Dauer gesehen besser, denn die Verwaltungskosten beim Arbeitgeber würden sinken, wenn er sich um die Krankenversicherungen nicht mehr zu kümmern hat. Und der Arbeitnehmer müßte für Kostenrisiken privat vorsorgen, hat dafür aber vielleicht auch einen sichereren Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber weniger Kosten hat.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 11:03:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warum nicht eine Pflichtversicherung für alle in einer Form wie bei der KFZ Versicherung?
      Die gesetzlichen Kassen werden privatwirtschaftlcih geführt und für die Themen, die derzeit noch so häufig ins Feld geführt werden wie "hohe Risiken", "soziale Härtefälle" oder "Mitversicherung der Kinder" sollten Regelungen findbar sein (z.B. jeder Versicherung wird ein Anteil an ihren Versicherten zugemutet, der in diese Gruppen fällt - kann dann durch Zuschüsse seitens des Staates ausgeglichen werden).
      Die Arbeitgeber zahlen ohne Abzüge aus und die Arbeitnehmer sind frei, zu wählen.
      Eine Versicherunsgaufsicht haben wir schon, die die Einhaltung z.B. der oben genannten Regelungen für Härtefälle, ... überwacht und die auch die Gebahren der Versicherungen überwacht.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 14:13:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #1

      Aus welchem Grund sollen die chronischen und die akuten Erkrankungen durch zwei verschiedene Versicherungssysteme abgedeckt werden? Unterschiedlich starke Kostenbelastunge ist kein Grund: eine Herzoperation ist auch teurer als die Behandlung eines Schnupfens, hier müßte man dann auch in weitere Versicherungen aufspalten.

      Was versprichst Du Dir von einem Kontrollgremium aus 8 Bundestagsabgeordneten (!), 8 Vertretern der Länder (!), etc. Warum sind 8 Arbeitsgebervertreter dabei, aber keine Arbeitnehmervertreter? Welchen Einfluß kann ein so zusammengesetztes Gremium auf die Gesundheitskosten der chronischen Erkrankungen haben? Wie legt es die Medikamentenpreise fest? Das Gremium wird nach 2,5 Jahren wg. Verfilzungsgefahr komplett ausgetauscht: d.h etwaig erlangte Erfahrungen zur Kostenkontrolle gehen laufend verloren, vielleicht schafft man so ein Inkompetenzgremium aus unerfahrenen Neulingen, die ihren Job als vorübergehende Beschäftigung ansehen.

      Durch die Ausgliederung der chronisch Erkrankungen werden die anderen Krankheitskosten erst einmal überhaupt nicht berührt.

      Daß der AN-Anteil auch bei einem 2/3 Beitragsanteil an der nichtchronischen Krankenversicherung max 7% ausmachen soll, ist eine Behauptung, die ich nicht nachvollziehen kann. Da der Arbeitnehmeranteil auch bei dem jetzigen System etwa 7% ausmacht, sehe ich für den AN keinen Vorteil aus einem solchen Systemwechsel, zumal er evt. noch eine Selbstbeteiligung von 50E/Jahr hat und die Kostenvorfinanzierung übernehmen soll
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 15:20:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ for4zim, # 8:

      Wenn Du Kinder separat versichern willst, wie sieht dann Dein Vorschlag aus, daß Familien mit Kindern keine sozialen Nachteile gerade aus der Bereitschaft zu Kindern erleiden?

      Das mit dem durchlaufenden Posten sehe ich nicht ganz so lässig wie Du! Ein grob überrissener Wert ergibt für den AG ca. 2,3 % von der gesamten Lohnsumme weniger Beihilfeaufwand zur Sozialversicherung.

      Laß uns doch das in #1 vorgeschlagene System weiterentwickeln. Kopier es einfach und schlage Deine Änderungen vor, kennzeichne Sie fett, daß man sie leichter unterscheiden kann.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 15:23:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ konns, # 9:

      An diese Lösung habe ich auch schon gedacht. Nicht unsympathisch. Hast Du in diesem Zusammenhang auch schon nachgedacht, in welcher Form die Leistung abgerechnet wird?

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 16:14:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ ulfur, # 10:

      Vielen Dank für Deinen kritischen Beitrag:

      "Aus welchem Grund sollen die chronischen und die akuten Erkrankungen durch zwei verschiedene Versicherungssysteme abgedeckt werden? Unterschiedlich starke Kostenbelastunge ist kein Grund: eine Herzoperation ist auch teurer als die Behandlung eines Schnupfens, hier müßte man dann auch in weitere Versicherungen aufspalten."


      Ulfur, mir geht es darum, die hohen Dauerkosten von den "ambulanten und stationären" Kleinkosten zu trennen, ich habe das auch schon im Anfangsposting dargelegt. Wo die Abgrenzung erfolgen kann, darüber kann man diskutieren.

      "Was versprichst Du Dir von einem Kontrollgremium aus 8 Bundestagsabgeordneten (!), 8 Vertretern der Länder (!), etc. Warum sind 8 Arbeitsgebervertreter dabei, aber keine Arbeitnehmervertreter? Welchen Einfluß kann ein so zusammengesetztes Gremium auf die Gesundheitskosten der chronischen Erkrankungen haben? Wie legt es die Medikamentenpreise fest? Das Gremium wird nach 2,5 Jahren wg. Verfilzungsgefahr komplett ausgetauscht: d.h etwaig erlangte Erfahrungen zur Kostenkontrolle gehen laufend verloren, vielleicht schafft man so ein Inkompetenzgremium aus unerfahrenen Neulingen, die ihren Job als vorübergehende Beschäftigung ansehen. "

      Eine Arbeitnehmervertretung fehlt zwar, aber ich habe diese ganz bewußt außen vor gelassen. Es geht hier um chronisch Kranke, die in der Regel nicht mehr arbeitsfähig sind. Darüberhinaus möchte ich in diesem Gremium keine Gewerkschaftsvertreter sitzen haben. Über die Gründe der Rotation habe ich ebenfalls in # 1 geschrieben. Wenn bei 40 Mitgliedern alle 6 Monate 10 ausgewechselt werden, dann beläuft sich die Verweildauer der jeweiligen "Gebührenräte" auf insgesamt 24 Monate. Gerade deshalb habe ich kontinuierliche und zeitlich verschobene Ersatzzeitpunkte gewählt, damit nicht immer das gesamte Gremium neu und unerfahren ist.

      " Daß der AN-Anteil auch bei einem 2/3 Beitragsanteil an der nichtchronischen Krankenversicherung max 7% ausmachen soll, ist eine Behauptung, die ich nicht nachvollziehen kann. Da der Arbeitnehmeranteil auch bei dem jetzigen System etwa 7% ausmacht, sehe ich für den AN keinen Vorteil aus einem solchen Systemwechsel, zumal er evt. noch eine Selbstbeteiligung von 50E/Jahr hat und die Kostenvorfinanzierung übernehmen soll"

      Aktuelle Zahlen liegen mir nicht vor, das ist eine Schätzung aus dem Bauch heraus. Ggf. müßte man es angleichen. Wie liegen denn die Zaglenwerte nach Deinen Erkenntnissen?


      Fazit: Einerseits hat mich dein Posting gefreut, weil es kritisch ist, andererseits auch enttäuscht, weil Du nur erklärt hast, was dir nicht gefällt. Teile uns doch bitte Deine Verbesserungs- oder Änderungswünsche mit.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 17:52:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      @SKF zu 12

      Das kann wirklich nach Leistung gehen (das bedeutet, das Pauschalieren, wie es jetzt im Kassenarztbereich passiert, entfällt) und da können die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, ..) mit den Zahlern (Versicherungen + Staat, wenn der Zuschüsse gibt) die Abrechnungsmodi vereinbaren. Vielleicht kommt dann sogar was raus, das man versteht (jeder sollte sich mal die aktuellen Abrechnungsanforderungen ansehen - das kann man in einem Leben nicht lernen).

      Sowohl auf Seiten der Leistungserbringer wird es mehr Wettbewerb geben und das würde ich begrüssen, da die derzeitige Pauschalverrechnung kein Anreiz sein kann, gute Leistung zu bringen.
      Und bei den Versicherungen entsteht mehr Wettbewerb, so dass da auch einmal über funktionierendere Strukturen nachgedacht werden kann, ebenso wie Anreizsysteme, wie Beitragserstattungen oder das Fördern von billigeren, aber genauso erfolgreichen Operationsmethoden.

      Und klappt das Zusammenspiel nicht, gibt es noch die Versicherungsaufsicht und Gutachter (wie im PKW-Bereich).

      Mein "Hausarzt" war noch nie für Kassenpatienten da und schmunzelt immer nur, wenn ich das Thema GKV erwähne.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 23:26:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      SKF
      Mich stört, daß ich die Grundgedanken Deiner Reformvorschläge nicht erkennen kann. Glaubst Du, mit der Unterscheidung von chronischen und nichtchronischen Erkrankungen einen wesentlichen reformbedürfigen Punkt unserer Krankenversicherung getroffen zu haben? Liegen hier die Ursache für die Misere der Kostenentwicklung?

      Wichtig wäre es, erst einmal herauszustellen, worin Du die Ursachen für den überproportionalen Anstieg der Gesundheitskosten siehst.
      Wie kann man das verhindern?. Und was hat das mit chronischen oder nichtchronischen Erkrankungen zu tun?.

      Aus Deinem Vorschlag könnte man herauslesen, das Du die Kosten der chronischen Erkrankungen für weitgehend unbeeinflussbar hältst. Hier gibt es von Dir außer dem fragwürdigen Gremium, das die Kosten festsetzen soll, keine weiteren Maßregeln zur Kostendämpfung. Aber warum sollen Beitragsrückvergütungen und Rechnungskontrolle durch die Versicherten bei den chronischen Erkrankungen nicht auch zur Kostendämpfung beitragen?

      Überflüssig ist m.Erachtens die Vorfinanzierung der Kosten durch den Versicherten. Eine Rechnungskopie reicht. Der Versicherte wird selbst die Rechnung genau prüfen, wenn er Beitragsrückvergütungen erwarten kann. Bei Vorfinanzierung müßte der Versicherte evt. sogar gegen das Krankenhaus/Arzt oder Krankenkasse klagen, wenn letztere die volle Kostenübernahme irgendwie bestreitet.

      Die Höhe der Selbstbeteiligung sollte dem Versicherten überlassen bleiben (wie in der KFZ-Vers).

      Der Vorschlag, die Arbeitnehmer sollten 2/3 der Kosten bei den nichtchronischen Erkrankungen tragen, ist nur eine Verschiebebahnhof zulasten der Arbeitnehmer, keine Kostenreduktion.

      Was meine Verbesserungswünsche anbetrifft, muß ich eigentlich passen. Ich gebe zu, daß ich bei dem komplexen Thema zu wenig Durchblick habe. Klar ist nur, daß irgendetwas schiefläuft: Man zahlt z..B. ein Schweinegeld von vieleicht 10.000 DM pro Jahr ein (inklu. AG-Anteil) bei jährlicher Gegenleistung von nur 100 – 200 DM. Und trotzdem soll es nicht reichen.

      Gleichwohl noch ein paar Anmerkungen bezügl. Änderungsvorschlägen:
      - Arzneimittel sind von der 16%igen Mehrwertsteuer zu befreien. Ausgaben für Arzneimittel sind Aufwendungen für Existenzerhaltung und kein Merkmal einer besonderen steuerlichen Leistungsfähigkeit.
      - Da die Arzneimittel in Deutschland besonders teuer sein sollen, sollten entweder Arzneimittel von den ausländischen Märkten importiert werden (s. Graumarktimporte bei KFZ) oder die Arzeimittelfirmen sollten verpflichtet werden, die Arzeimittel in Deutschland nicht teurer anzubieten wie im günstigsten EG-Land.
      - Versicherungsfremde Leistungen wie die beitragslose Mitversicherung von Kindern oder beschäftigungslosen Ehegatten soll der Staat übernehmen.
      - Den Leistungstransfer zwischen westdeutschen und ostdeutschen Kassen ist vom Staat zu übernehmen, oder zumindest zu bezuschussen. Die ostdeutschen Kassen sind wegen der hohen, durch die Wiedervereinigung bedingten Arbeitslosigkeit defizitär. Warum sollten sich nur die westdeutschen Zwangsversicherten an den Lasten der Einheit beteiligen
      - Leistungsmißbrauch konsequent bekämpfen (Stichwort Zahnarztskandal; Mißbrauch mit der Versichertencard etc)
      - Der Arbeitgeberanteil sollte nicht mehr an den Lohnkosten, sondern an der Wertschöpfung der Betriebe festgemacht werden. Dies soll bewirken, daß kapitalintensive Betriebe sich gleichfalls an den Gesundheitskosten beteiligen müssen und die AG-Anteile nicht mehr als Strafsteuer auf den Faktor Arbeit wirken.


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