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    Hilfe! Frage zu Mietkaution - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.02 10:41:32 von
    neuester Beitrag 12.12.02 13:07:40 von
    Beiträge: 8
    ID: 672.162
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      schrieb am 12.12.02 10:41:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      ich habe ein Problem mit meinem ehemaligen Vermieter, vielleicht kann mir jemand helfen ? Es geht um folgendes :

      Wir hatten ein kleines Häuschen mit Garten gemietet die letzten 5 Jahre. Nun sind wir ausgezogen und haben uns was Eigenes gekauft. Wir hatten vor 5 Jahren ca 3000 DM als Mietkaution hinterlegt.

      Nach dem Auszug macht mir der Vermieter folgende Rechnung auf:
      (1) Wir hatten einen Heizungskeller im Haus, in dem sich der einzige Waschmaschinenanschluß befindet. Dieser Heizungskeller muß aus Brandschutzgründen mit einem feuerfesten Bodenanstrich versehen sein. Nun hatten wir aber gleichzeitig eine Waschmaschine in diesem Keller stehen und haben als Schutz für die Wäsche vor dieser Waschmaschine ein 2x2m großes Stück PVC-Boden verklebt. Beim Auszug habe ich dieses wieder entfernt, dabei blätterte die darunter liegende Farbe ab. Alles in allem war der Anstrich auf dem Boden durch häufige Benutzung etwas abgeschabt. Der Vermieter meint nun, ich muß den Neuanstrich mit feuerfester Farbe (muß 3x überstrichen werden lt. seiner Aussage) bezahlen, Kosten rund 500-600 EUR.

      (2) Die Toilettenschüssel (normales Porzellan/Emaille) hat Ablagerungen unter dem Rand und unten im Knick (wie nennt man das ?). Diese haben sich im Laufe der Zeit verfärbt und gehen nicht mehr weg, das war aber auch schon so, während wir drin gewohnt haben, hat mich schon seit Jahren gestört. Ich habe aber regelmäßig geputzt ! Der Vermieter behauptet nun, in unserem Übergabeprotokoll vor 5 Jahren war dieser Schaden nicht vermerkt, demzufolge war das damals nicht so und ich muß eine neue Kloschüssel bezahlen ?! Frage: Kann ein Gutachter feststellen, seit wann die Ablagerungen bestehen bzw. fällt das nicht unter normalen Verschleiß, wenn das Haus inkl. Einrichtung schon 25-30 Jahre alt ist ?

      Ich bin der Meinung, daß beide Punkte verschleißbedingt sind und vom Vermieter gezahlt werden müssen, er will aber, daß ich das zahle.

      Für die Mietkaution gibt es doch auch Zinsen, weiß jemand , wie der durchschnittliche Zinssatz für 3monatige Sparguthaben der letzten 5 Jahre war ?

      Danke für jeden Tip,
      spacey
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 10:48:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schau mal hier!
      http://www.wdr.de/tv/recht/index/is00798.html
      Ich würde sagen, dass du den Anstrich bezahlen musst
      aber die Kloschüssel unter normalen Verschleiss (eigentlich
      eher Verscheiss:D) fällt.
      Ist aber nur mein persönliches Rechtsempfinden.
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 10:50:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt einen klaren Unterschied zwischen Beschädigung und Verschleiss. Nach 5 Jahren gehören auch kleinere Beschädigungen zum Verschleiss dazu. Das betrifft auf jeden Fall die Kloschüssel.

      Im Heizungskeller ist eine Kombination aus beidem. Ein Gericht wird sicherlich feststellen, dass ein Brandschutzlack auch nach 5 Jahren erneuert bzw ausgebessert werden muss. Vielleicht könnt Ihr Euch da die Kosten teilen.

      So weit ich weiss, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen, und zwar zu dem Zinssatz, den es auf Sparbüchern gibt.

      Ich würde in Deiner Stelle nicht zögern, zum Rechtsanwalt zu gehen wenn sich der Vermieter weiter querstellt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 11:00:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Boden

      Vermieter hat Schadensersatzanspruch, muß sich aber einen sog. "Neu-für-alt"-Abzug gefallen lassen, denn einerseits läßt sich der Schaden nicht vernünftig beseitigen als durch einen kompletten Anstrich, andererseits ist der Vermieter damit etwas besser gestellt als vor der Schadensbeseitigung. Wie hoch ist der Abzug? Letztlich Schätzfrage. Daher: Einigt Euch auf hälftige Kostenteilung und dann sollte die Sache gegessen sein.

      2. Toilettenschüssel

      Eher normaler Verschleiß und daher durch die gezahlte Miete abgedeckt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 11:11:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ganz wichtig: :look:

      Der Vermieter darf die Kaution NICHT (!!!!!) einbehalten !

      Er muß sie nach Auszug unmittelbar überweisen,
      und zwar zu einer solchen Verzinsung, wie sie ein normales Sparbuch (1-1.5 %) gebracht hätte. :cool:

      Zu Deinen 2 Sachen:

      - Anstrich: Hälfte/Hälfte-Teilung: Du mußt den Anstrich zahlen, darfst aber dafür die Wertminderung des Alters abziehen. Also 30-60 %, je nach Zustand.

      -Toi-Schüssel: Hat er keine Chance. Kalkstein gehört zum Verschleiß, wird mit der Miete abgedeckt. :D


      :D MTT :D

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      schrieb am 12.12.02 11:30:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Kaution ist innerhalb von 3 Monaten nach Mietende zurückzuzahlen.
      Die Kosten für den Bodenanstrich sind vom Mieter zu tragen.
      Die Kloschüssel ist Vermietersache.
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 12:24:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Kosten für den Bodenanstrich sind Mietersache.
      Dieser hat jedoch das Recht, den Anstrich ´fachmännisch` durchzuführen oder durchführen zu lassen.
      (Maler im Bekanntenkreis ?)

      Kloschüssel ist normaler Verschleiss, also Vermietersache.

      Verzinsung :
      Ich würde sagen , Sparkassen-Sparbuchsatz. ?

      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 13:07:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für alle Antworten, hat mir schon geholfen.
      Habe im Internet auch noch ein paar Paragraphen zu dem Thema gefunden.

      Jetzt gibts einen deftigen Brief an den Vermieter :D

      Danke spacey


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