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    muss man eine gottverfluchte Versicherungsrechnung (Kfz)... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.03 15:23:49 von
    neuester Beitrag 07.01.03 16:40:10 von
    Beiträge: 5
    ID: 680.021
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      schrieb am 07.01.03 15:23:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...noch bezahlen, wenn die Beitragsrechnung für den Zeitraum 1.1.2002 bis 1.1.2003 erst am 15.12.2002 eintrifft:confused: :confused: :confused: :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 15:38:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      bei preiserhöhungen hast du ein sonderkündigungsrecht ;)
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 15:41:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar mußt du. Sei doch froh, dass es solange gedauert hat. Oder hattest du das Geld seit Dezember 2001 im Sparstrumpf am Kamin? ;)

      Wenn sie allerdings eine Preiserhöhung reingefuhrwerkt haben, die eigentlich erst im Laufe des Jahres 2002 wirksam wurde, solltest du noch mal genau hinschauen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 15:51:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1 uninformiertekreise

      bei was für einer Versicherung bist Du denn?

      Die HUK hat bei mir die Autoversicherung schom wieder am 02.01. für das kommende Jahr abgebucht. :( (hätten sich ruhig ein bißchen Zeit lassen können)

      P.S. Die Teilkasko wurde wieder billiger, weil ich im Schadensfreiheitsrabatt nach unten bin und die Haftpflicht wurde teurer, da mein Karren ein Jahr älter wurde. :cry: :cry: :cry: Die Welt ist ja so ungerecht.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 16:40:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      SCHLIEST JA NIE EIN VERSICHERUNG bei der BAYERISCHEN VERSICHERUNGSKAMMER AB, das sind die größten Krattler die ich kenne!!!

      Bürokratenverein sonders gleichen. Glaubt mir, ich weiß von was ich rede!!!!!!!!

      TUT DAS BITTE NIE, schlechtester Service, schlechteste Regulierung bei schäden, hohe Beiträge und lauter Bürokraten..........


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