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    Schröder zieht Einstweilige Verfügung gegen MOZ zurück!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.03 14:42:44 von
    neuester Beitrag 21.01.03 15:15:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 685.578
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      Avatar
      schrieb am 21.01.03 14:42:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Lügenkanzler macht seinem Ruf Ehre!!!
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 14:45:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      oo,wie peinlich:confused: :confused: :confused:
      :cry: :cry: :p :p
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 14:48:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      14:37
      rtr REU4118 3 pl 118 ( GEA GERT OE SWI DNP GEG DE EUROPE WEU POL ODD ) L21181105
      DEUTSCHLAND/PROZESSE/SCHROEDER/ENTSCHEIDUNG
      »Gericht gibt Schröder im Streit um Ehegerüchte Recht=
      Berlin, 21. Jan (Reuters) - Bundeskanzler Gerhard Schröder
      (SPD) hat im Streit um Veröffentlichungen über sein Eheleben vor
      dem Berliner Landgericht im Prinzip Recht bekommen. Die 27.
      Zivilkammer bestätigte am Dienstag eine einstweilige Verfügung
      gegen einen Journalisten, der über eine angebliche Ehekrise
      berichtet hatte. Damit darf der Autor seine Darstellung nicht
      wiederholen. Die Veröffentlichung betreffe die Privatsphäre des
      Kanzlers, befanden die Richter. An der Verbreitung von Gerüchten
      bestehe kein öffentliches Interesse.
      Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wegen der
      Verbreitung von Gerüchten über seine Ehe gegen die "Märkische
      Oderzeitung" (MOZ) scheiterte der Kanzler dagegen aus formalen
      Gründen. In der mündlichen Verhandlung hatte es Schröder-Anwalt
      Michael Nesselhauf abgelehnt, alle rechtlichen Schritte wegen
      Veröffentlichungen über das Eheleben des Kanzlers
      zurück zu nehmen.
      ien/tin
      REUTERS
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 15:15:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 von wuchtintueten


      "Die Veröffentlichung betreffe die Privatsphäre des
      Kanzlers, befanden die Richter. An der Verbreitung von Gerüchten bestehe kein öffentliches Interesse."
      :eek: :eek: :eek: :eek:
      Entscheiden jetzt die Richter, ob am Leben einer in der Öffentlichkeit stehenden Person öffentliches Interesse besteht? :confused:

      Ich denke das gerade bei diesem Kanzler ein öffentliches Interesse besteht. Ein Kanzler der sich schämt, wenn man ihm Haarfärbung etc. unterstellt, ein solcher Kanzler ist ja wohl erpressbar, sollte eine dritte Person etwas von einer Geliebten oder sonstiges Wissen. Also müssen die Medien alles aufdecken, damit es keine Möglichkeiten für Erpressungen mehr gibt. Es geht hier nicht mehr um die Eitelkeit eines Heiratsgeilen, sondern um die nationale Sicherheit. ;)


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      Schröder zieht Einstweilige Verfügung gegen MOZ zurück!!