Schröder zieht Einstweilige Verfügung gegen MOZ zurück!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.03 14:42:44 von
neuester Beitrag 21.01.03 15:15:29 von
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Der Lügenkanzler macht seinem Ruf Ehre!!!
oo,wie peinlich
14:37
rtr REU4118 3 pl 118 ( GEA GERT OE SWI DNP GEG DE EUROPE WEU POL ODD ) L21181105
DEUTSCHLAND/PROZESSE/SCHROEDER/ENTSCHEIDUNG
»Gericht gibt Schröder im Streit um Ehegerüchte Recht=
Berlin, 21. Jan (Reuters) - Bundeskanzler Gerhard Schröder
(SPD) hat im Streit um Veröffentlichungen über sein Eheleben vor
dem Berliner Landgericht im Prinzip Recht bekommen. Die 27.
Zivilkammer bestätigte am Dienstag eine einstweilige Verfügung
gegen einen Journalisten, der über eine angebliche Ehekrise
berichtet hatte. Damit darf der Autor seine Darstellung nicht
wiederholen. Die Veröffentlichung betreffe die Privatsphäre des
Kanzlers, befanden die Richter. An der Verbreitung von Gerüchten
bestehe kein öffentliches Interesse.
Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wegen der
Verbreitung von Gerüchten über seine Ehe gegen die "Märkische
Oderzeitung" (MOZ) scheiterte der Kanzler dagegen aus formalen
Gründen. In der mündlichen Verhandlung hatte es Schröder-Anwalt
Michael Nesselhauf abgelehnt, alle rechtlichen Schritte wegen
Veröffentlichungen über das Eheleben des Kanzlers
zurück zu nehmen.
ien/tin
REUTERS
rtr REU4118 3 pl 118 ( GEA GERT OE SWI DNP GEG DE EUROPE WEU POL ODD ) L21181105
DEUTSCHLAND/PROZESSE/SCHROEDER/ENTSCHEIDUNG
»Gericht gibt Schröder im Streit um Ehegerüchte Recht=
Berlin, 21. Jan (Reuters) - Bundeskanzler Gerhard Schröder
(SPD) hat im Streit um Veröffentlichungen über sein Eheleben vor
dem Berliner Landgericht im Prinzip Recht bekommen. Die 27.
Zivilkammer bestätigte am Dienstag eine einstweilige Verfügung
gegen einen Journalisten, der über eine angebliche Ehekrise
berichtet hatte. Damit darf der Autor seine Darstellung nicht
wiederholen. Die Veröffentlichung betreffe die Privatsphäre des
Kanzlers, befanden die Richter. An der Verbreitung von Gerüchten
bestehe kein öffentliches Interesse.
Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wegen der
Verbreitung von Gerüchten über seine Ehe gegen die "Märkische
Oderzeitung" (MOZ) scheiterte der Kanzler dagegen aus formalen
Gründen. In der mündlichen Verhandlung hatte es Schröder-Anwalt
Michael Nesselhauf abgelehnt, alle rechtlichen Schritte wegen
Veröffentlichungen über das Eheleben des Kanzlers
zurück zu nehmen.
ien/tin
REUTERS
#3 von wuchtintueten
"Die Veröffentlichung betreffe die Privatsphäre des
Kanzlers, befanden die Richter. An der Verbreitung von Gerüchten bestehe kein öffentliches Interesse."
Entscheiden jetzt die Richter, ob am Leben einer in der Öffentlichkeit stehenden Person öffentliches Interesse besteht?
Ich denke das gerade bei diesem Kanzler ein öffentliches Interesse besteht. Ein Kanzler der sich schämt, wenn man ihm Haarfärbung etc. unterstellt, ein solcher Kanzler ist ja wohl erpressbar, sollte eine dritte Person etwas von einer Geliebten oder sonstiges Wissen. Also müssen die Medien alles aufdecken, damit es keine Möglichkeiten für Erpressungen mehr gibt. Es geht hier nicht mehr um die Eitelkeit eines Heiratsgeilen, sondern um die nationale Sicherheit.
"Die Veröffentlichung betreffe die Privatsphäre des
Kanzlers, befanden die Richter. An der Verbreitung von Gerüchten bestehe kein öffentliches Interesse."
Entscheiden jetzt die Richter, ob am Leben einer in der Öffentlichkeit stehenden Person öffentliches Interesse besteht?
Ich denke das gerade bei diesem Kanzler ein öffentliches Interesse besteht. Ein Kanzler der sich schämt, wenn man ihm Haarfärbung etc. unterstellt, ein solcher Kanzler ist ja wohl erpressbar, sollte eine dritte Person etwas von einer Geliebten oder sonstiges Wissen. Also müssen die Medien alles aufdecken, damit es keine Möglichkeiten für Erpressungen mehr gibt. Es geht hier nicht mehr um die Eitelkeit eines Heiratsgeilen, sondern um die nationale Sicherheit.
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