Immo-Fin. ohne Gehalts/ Steuernachweis? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.02.03 15:26:25 von
neuester Beitrag 16.02.03 17:31:10 von
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Hallo,
gibt es sowas wo man eine Immobilie finanziert bekommt
ohne privat die Hosen runterlassen zu müssen?
-ist ja eigentlich die klassische Immo-Fin. gewesen,
bis es jetzt den Banken so schlecht geht...
greets ALCALDE
gibt es sowas wo man eine Immobilie finanziert bekommt
ohne privat die Hosen runterlassen zu müssen?
-ist ja eigentlich die klassische Immo-Fin. gewesen,
bis es jetzt den Banken so schlecht geht...
greets ALCALDE
- lol -
KWG §18 - Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und Prüfungspflicht des Kreditgebers.
Welche Bank wendet Mafiamethoden an und umgeht geltendes Recht? (ähm, in dem Fall wenn es der Bank selbst an den Kragen ginge, umgekehrt machen es die Banken täglich)
So long
KWG §18 - Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und Prüfungspflicht des Kreditgebers.
Welche Bank wendet Mafiamethoden an und umgeht geltendes Recht? (ähm, in dem Fall wenn es der Bank selbst an den Kragen ginge, umgekehrt machen es die Banken täglich)
So long
wenn du in bar bezahlst ist dein Gehaltsnachweis überflüssig
Das Darlehen dann aber auch, ergo ist auch die Bank überflüssig. Somit ist das Problem bestens gelöst.
So long
So long
Hallo,
thx für die Antworten. Aber das Prob stellt sich
wie folgt dar:
mein Bekannter hat 2 GmbH`s mit Immo-Besitz.
im einen Fall teilfinanziert, im anderen ohne Fin.
(freies Grundbuch)
Nun, klar dem KWG ist Genüge getan wenn die Bilanzen
der GmbH`s vorliegen.
Früher funzte das auch.
Heute aber wollen die Banker noch den GF persönlich
mitchecken und auch in die Haftung nehmen.
Dabei ist es doch eigentlich so:
Immobilie Wert x
Kredit 1/2 von x oder auch 2/10
Warum dann noch Gehalts- und Steuerunterlagen des GF?
Müßte doch auch ohne gehen (war früher so)
greets ALCALDE
thx für die Antworten. Aber das Prob stellt sich
wie folgt dar:
mein Bekannter hat 2 GmbH`s mit Immo-Besitz.
im einen Fall teilfinanziert, im anderen ohne Fin.
(freies Grundbuch)
Nun, klar dem KWG ist Genüge getan wenn die Bilanzen
der GmbH`s vorliegen.
Früher funzte das auch.
Heute aber wollen die Banker noch den GF persönlich
mitchecken und auch in die Haftung nehmen.
Dabei ist es doch eigentlich so:
Immobilie Wert x
Kredit 1/2 von x oder auch 2/10
Warum dann noch Gehalts- und Steuerunterlagen des GF?
Müßte doch auch ohne gehen (war früher so)
greets ALCALDE
KWG § 18 Kreditunterlagen
1 Ein Kreditinstitut darf einen Kredit von insgesamt mehr als 250 000 Euro nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen läßt.
2 Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre.
3 Das Kreditinstitut kann von der LAUFENDEN Offenlegung absehen, wenn
der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,
der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 des Hypothekenbankgesetzes nicht übersteigt
und
der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.
1 Ein Kreditinstitut darf einen Kredit von insgesamt mehr als 250 000 Euro nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen läßt.
2 Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre.
3 Das Kreditinstitut kann von der LAUFENDEN Offenlegung absehen, wenn
der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,
der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 des Hypothekenbankgesetzes nicht übersteigt
und
der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.
es ist nun einmal so: die Zeiten haben sich geändert. Und wenn im Gesetz steht, die Bank "kann" von einer weiterreichenden Bonitätsprüfung absehen, dann wird sie das heutzutage nicht mehr tun. Sie wird eher auf den Kunden verzichten, der nicht bereit ist, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen.
Und wenn er alles offenlegt, lassen sich doch aus und in den Bilanzen bzw. privaten Finanzen Zusammenhänge zusammenreimen, die eine Darlehensgewährung, insbesondere bei schon bestehenden Verpflichtungen, nicht zulassen.
Und wenn er alles offenlegt, lassen sich doch aus und in den Bilanzen bzw. privaten Finanzen Zusammenhänge zusammenreimen, die eine Darlehensgewährung, insbesondere bei schon bestehenden Verpflichtungen, nicht zulassen.
Wenn es deinem Kumpel nicht gefällt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, braucht er ja keinen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Kredit kommt -soweit mir bekannt ist- von credere, was soviel wie glauben/vertrauen bedeutet.
Wenn er die Hosen nicht runterläßt, ist kein Vertrauen gegeben.
Ich muß auch ohne neue Darlehen jedes Jahr die Hosen runterlassen:
Bilanzen, BWA`s, Steuerunterlagen, Mietaufstellungen, Vermögensübersicht, usw....
Ich hatte nie ein Problem damit.
Kredit kommt -soweit mir bekannt ist- von credere, was soviel wie glauben/vertrauen bedeutet.
Wenn er die Hosen nicht runterläßt, ist kein Vertrauen gegeben.
Ich muß auch ohne neue Darlehen jedes Jahr die Hosen runterlassen:
Bilanzen, BWA`s, Steuerunterlagen, Mietaufstellungen, Vermögensübersicht, usw....
Ich hatte nie ein Problem damit.
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