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    Alte Eigenheimzulage bleibt - es jubeln die Häuslebauer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.03 17:42:29 von
    neuester Beitrag 27.03.03 13:39:11 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 18.02.03 17:42:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :)

      Jetzt also doch! Die alte Eigenheimzulage bleibt (vorerst) erhalten...

      ...die Wahlschlappen machen sich bemerkbar:


      Dienstag 18. Februar 2003, 15:52 Uhr

      Gute Nachricht für Häuslebauer

      Berlin (AP) Gute Nachricht für alle privaten Häuslebauer und Käufer von Wohneigentum: Die heute noch großzügigere Eigenheimzulage kann bis zum In-Kraft-Treten der neuen Regelung in Anspruch genommen werden. Eine rückwirkende Anwendung der geplanten Kürzungen ist nicht mehr vorgesehen. Darauf verständigten sich SPD und Grüne mit Bundesfinanzminister Hans Eichel, wie am Dienstag bekannt in Berlin wurde. Die Eigenheimzulage wird also vorerst weiterhin auch Kinderlosen gewährt, die künftig keinen Anspruch mehr haben sollen.

      Die Koalition hatte ursprünglich geplant, die Neuerungen rückwirkend zum 1. Januar 2003 wirksam werden zu lassen. Mit der Verschiebung wolle die Politik Vertrauen zurückgewinnen, sagte die Finanzsprecherin der Grünen, Christine Scheel. Die heutige Regelung habe Bestand, bis die Neugestaltung der Zulage klar sei, «wann auch immer das ist und was der Bundesrat beschließt». Das wird frühestens im Sommer sein. SPD-Finanzexperte Joachim Poß erklärte, Eichel habe der Änderung zugestimmt.

      Die drastischen Kürzungen bei der Eigenheimzulage sind Bestandteil des rot-grünen Gesetzes zum Abbau von Steuersubventionen und -vergünstigungen. Die Union will das Paket im Bundesrat komplett zu Fall bringen, so dass nicht sicher ist, ob die Eigenheimzulage überhaupt gekürzt wird. Die Bauwirtschaft läuft Sturm gegen das Vorhaben.

      Trotz aller Kritik hält die Koalition an dem Vorhaben grundsätzlich fest. Die staatliche Hilfe soll um etwa 3,5 Milliarden Euro gekürzt und nur noch Familien mit Kindern gewährt werden. Familien und Ledige mit Kindern sollen künftig acht Jahre lang einen Fördersockelbetrag von 1.000 Euro erhalten. Für jeden Sprössling kommen weitere 800 Euro hinzu, so dass mit einem Mindestbetrag von 1.800 Euro geplant werden kann. Auf Kinderlose entfiel bisher rund ein Drittel des Fördervolumens.

      Bislang gab es acht Jahre lang jeweils 2.556 Euro für Neu- und 1.278 für Altbauten und zusätzlich ein «Baukindergeld» von 764 Euro jährlich. Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubauten soll aufgehoben werden. Die Einkommenshöchstgrenzen sollen künftig 70.000 Euro für Alleinerziehende und 140.000 Euro für Paare betragen. Sie gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dazu kommen 20.000 Euro pro Kind. Bisher sind es 82.000 Euro für Alleinstehende und 164.000 Euro für Eheleute - ungeachtet der Frage, ob sie Kinder haben.

      Die Zulage soll künftig rückwirkend gewährt werden, wenn sich bei einem Paar vier Jahre nach Baubeginn oder einem Immobilienkauf Nachwuchs einstellt.

      Gruß roof
      :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 09:55:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Klingt doch sehr gut.Gilt denn nun der Zeitpunkt der Antragsstellung oder der Zeitpunkt des Kaufvertrages als Stichtag,also kann man auch kaufen mit datierter Bezahlung bis 2 Monate später und auch erst späterer Ummeldung?

      Volle Zulage für alle Bauherren
      Eigenheimförderung wird vorerst weiter nach altem Recht gezahlt / Koalition gibt Rückwirkung zum 1. Januar 2003 auf
      Ruprecht Hammerschmidt

      BERLIN, 18. Februar. Private Bauherren und Wohnungskäufer können die Eigenheimzulage in der bislang großzügigeren Form zunächst weiter in Anspruch nehmen. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD und Grüne geeinigt. Bisher war geplant, die beabsichtigte Kürzung der Eigenheimzulage rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Kinderlose bekommen danach keine Förderung mehr. Die von der Immobilienwirtschaft kritisierte Kürzung der Eigenheimzulage ist damit zwar nicht vom Tisch, jedoch haben Eigenheimkäufer mit dieser Vereinbarung eine weitere Frist bekommen, Anträge auf Förderung nach altem Recht zu stellen.
      Bundesrat muss zustimmen

      Eigenheimerwerber und Bauherren, die von der großzügigeren alten Regelung profitieren wollen, haben vermutlich noch mehr als einen Monat Zeit, ein Objekt zu kaufen. "Wir rechnen damit, dass das neue Gesetz frühestens im April veröffentlicht wird", sagte die baupolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Eichstädt-Bohlig, der Berliner Zeitung.

      In der Diskussion war zuvor, den Bundestagsbeschluss als Geltungszeitpunkt festzulegen. Nunmehr muss auch der Bundesrat noch der Neuregelung zustimmen, bevor das neue Gesetz gilt. Sicher ist diese Zustimmung jedoch nicht. In diesem Fall wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Es sei nicht auszuschließen, dass sich der Termin noch weiter nach hinten verschiebt, sagte Eichstädt-Bohlig.

      Die Expertin betonte, dass mit der Änderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf für Antragsteller wieder Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen worden sei. Die Anträge, die bisher bei den Finanzämtern immer noch unbearbeitet liegen, werden nun nach altem Recht beschieden. "Für die Verbraucher ist dies die beste Lösung", sagte Eichstädt-Bohlig.

      Kritisch äußerten sich hingegen die Landesbausparkassen (LBS). "Die Vereinbarung ist lediglich ein Aufschub", sagte LBS-Sprecher Axel Guthmann. Verbraucher hätten nur etwas Luft gewonnen, für sie bestehe immer noch eine unsichere Lage, ob und wie das Gesetz letztlich den Bundesrat passiere.

      Für Kauf- oder Bauinteressenten sei es nunmehr wieder so, dass sie - wie Ende des vergangenen Jahres - unter Druck stehen, rechtzeitig ein Objekt zu erwerben. Kaufwillige müssten sich überlegen, ob sie eine Kaufentscheidung vorziehen.

      Positiv wertete Guthmann es jedoch, dass für all diejenigen Eigenheimkäufer, die in den zurückliegenden Wochen einen Antrag auf Förderung gestellt haben, nun Sicherheit besteht, dass sie die Eigenheimzulage über den vollen Förderungszeitraum erhalten werden.

      Die rot-grüne Bundesregierung plant, die Eigenheimzulage künftig nur noch zu gewähren, wenn die Antragsteller Kinder haben oder innerhalb von vier Jahren nach der Anschaffung des Hauses oder der Wohnung Kinder geboren werden. Sofern die festgesetzten Einkommensgrenzen gewahrt werden, sollen künftig ein einheitlicher Familiengrundbetrag von 1 000 Euro und eine Zulage von 800 Euro je Kind gezahlt werden. Mit der geplanten Änderung hofft die Bundesregierung, bis 2006 insgesamt knapp fünf Milliarden Euro weniger Geld auszugeben.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:14:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und alle die bis zum 31.12. eine Immobilie gekauft haben, (zum Teil aus Hektik überteuert) sind wieder einemal durch diese SPD/Grüne Chaoten Regierung verarscht worden!
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 18:57:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ nicoei,

      gute Frage...ich hoffe, dass der Termin des Kaufvertrages gilt. Da man den Antrag erst nach Einzug stellen darf (oder hat jemand andere Erfahrungswerte?) müßte man vielleicht schon Ostern im neuen Heim eingezogen sein.

      Ich werde jedenfalls noch diese Woche aufs Finanzamt gehen und den Antrag holen...es wurde ja schon seit Wochen kein Antrag mehr bearbeitet, die Anträge dürften sich also dort bereits stapeln!

      @Adam,

      bin deiner Meinung

      Gruß roof:)
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 20:10:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du diesbezüglich was erfahren solltest,auf dem Finanzamt,wäre es klasse hier davon zu lesen.Wir wollen erst Ende des Sommers kaufen,könnten aber den Kaufvertrag schon vordatieren,wenn nicht müßte sich dann vielleicht einer von uns schon früher ummelden,oder so.Na mal sehen,Freitag müßßte es wieder was offizielles darüber zu
      hören geben,aber wie es scheint ist derStichtag erst nach den Bundesrats-o.k.!
      Bis demnächst.

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      Avatar
      schrieb am 20.02.03 18:09:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @nicoei,

      mein antrag auf eigenheimzulage liegt nun zuhause,
      der sachbearbeiter wußte allerdings noch nichts von der neuen regelung...vermutete aber, dass der kauftermin ( wie bisher)für die gesetzeswirkung entscheidend sei.


      @ alle,

      wer hat neue informationen über die praktische anwendung der "alten" eigenheimzulage?

      gruß roof:)
      Avatar
      schrieb am 22.02.03 18:42:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      die nächste Zinssenkung steht vor der Türe:

      KfW senkt ihre Zinsen zum 24.02.03 um weitere 0,15%:

      KfW-Wohneigentumsprogramm mit 5-jähriger Zinsbindungsfrist 3,80 (nom.) 3,85 (eff.)

      KfW-Wohneigentumsprogramm mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist 4,55 (nom.) 4,63 (eff.)

      ich hoffe, weitere Banken werden nächste Woche ebenfalls ihre Zinsen senken...

      gruß roof:)
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 11:40:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wichtige Frage: Welcher Termin ist relevant für den Erhalt der alten Eigenheimzulage?

      Der Kauftermin der Immobilie oder der Einzugstermin?

      Laut EamS soll nun der Einzugstermin von Bedeutung sein...nach Angaben des Finanzamts der Kauftermin...



      Eigenheimzulage - Neue Gnadenfrist (EurAmS) Newssuche
      WKN / Symbol / Stichwort



      Erst hü, dann hott. Rot-Grün eiert wieder mal kräftig rum. Diesmal bei der Eigenheimzulage. Doch Häuslebauer freuen sich. Für sie bringt der Salto rückwärts Vorteile.

      von Ludwig Riepl und Birgit Tietjen, Euro am Sonntag 08/03

      Hans-Jürgen Z. und seine Frau Marlies bekommen Geld von Finanzminister Eichel, trotzdem sind sie sauer auf ihn. Hat er ihnen doch harte Wochen eingebrockt. Erst freuten sie sich, als eines der letzten Paare ohne Kinder noch Eigenheimzulage zu erhalten. Die sollte für Kinderlose eigentlich zum Jahresende gestrichen werden. Ersatzlos. Dann aber begann der Frust. Die Handwerker pfuschten, der Einzugstermin verschob sich auf Februar. Zu spät für die Zulage, denn „der Anspruch entsteht mit Beginn der Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken“ – so steht’s im Gesetz.

      Für das Ehepaar über die acht Jahre Förderdauer ein Verlust von insgesamt 20448 Euro. Und falls sie noch Nachwuchs bekommen sollten, hätten sie pro Kind und Jahr weitere 767 Euro verloren. Folge: Für die beiden begann das Rechnen wieder, hatten sie die Finanzierung doch knapp kalkuliert. Die schlaflosen Nächte und endlosen Verhandlungen mit der Bank hätten sie sich sparen können: Bei der Eigenheimzulage bleibt vorerst alles beim Alten. Zumindest so lange, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Darauf haben sich vergangene Woche die Länderfinanzminister geeinigt. Frühestens Ende März wird endgültig über die Eigenheimzulage entschieden, so Experten.

      Der ursprüngliche Stichtag 31.12. 2002 platzte. Denn der Bundestag hat zwar die Novelle abgesegnet, doch da die Unions-Mehrheit im Bundesrat das Gesetz ablehnt, muss ein Kompromiss gefunden werden. Folge: Wer bis zur Verabschiedung der Gesetzesänderung bereits in die eigenen vier Wände gezogen ist, hat das Recht auf die Zulage nach alten Regeln. Eine Frist für die Antragstellung ist nicht zu beachten (siehe EURO Nr. 7/03). Besonders Kinderlose können so vorerst weiter von der Eigenheimzulage profitieren. Gut für die Baubranche. Der Sparkassen-Verband rechnet jedoch mit starken Einbrüchen beim Eigenheimbau, sobald die Neuregelung greift.

      Grund: Rot-Grün plant, nur noch Familien mit Kindern zu fördern. Und auch diese weniger als bisher. Geplant ist eine jährliche Grundzulage von 1000 Euro sowie weitere 800 Euro je Kind. Erwerb von Neu- und Altbauten werden gleich stark gefördert. Das heißt: Bekam eine vierköpfige Familie bisher in acht Jahren bei Neubauten 32720 und bei Altbauten 22496 Euro Zulage, gibt’s künftig nur noch 20800 Euro. Auch die Einkommensgrenzen sollen gesenkt werden. Statt 81807 Euro (Ehepaare 163614) dürfen Alleinerziehende dann innerhalb von zwei Jahren maximal 70000 (Ehepaare 140000) Euro verdienen. Je Kind erhöht sich diese Grenze dann nur noch um 20000 statt um 30678 Euro.

      Doch jetzt schnell und unüberlegt eine Immobilie anzuschaffen, nur um in den Genuss der alten Regelung zu kommen, ist der falsche Weg. Grund: Eine überteuerte Immobilie oder eine unseriöse Finanzierung kosten mehr, als man mit der alten Eigenheimzulage reinholen kann.


      Wer weiß genauer Bescheid?

      Gruß roof:)
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 07:53:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nachdem im Bundesrat nunmehr die Steuererhöhungen der Chaos-Regierung verhindert wurden, bleibt erst mal alles beim alten, und das ist gut so. Wenn schon Subventionskürzungen, dann mit Sinn und Verstand, nicht mit der Schrotflinte.
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 13:39:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wann ist denn mit einer änderung des Eigenheimzulage zu rechnen? War da nicht mal mitte bis ende April im Gespräch?! Oder ist damit zu rechnen daß das neue Gesetz erst später(im Sommer oder ende des Jahres) kommt?
      :confused:
      MfG x_y_z


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