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    Rechtmäßiger Bargeldtransfer ins Ausland (unter 15000 Euro) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.03 14:14:15 von
    neuester Beitrag 24.02.03 22:00:38 von
    Beiträge: 10
    ID: 700.517
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      schrieb am 24.02.03 14:14:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mich mal auf den Seiten des Zoll etwas umgesehen und habe dazu einige Fragen zum Thema Bargeldtransfer ins Ausland:

      1. "Anzumelden sind - jedoch nur auf ausdrückliche Befragung - Zahlungsmittel ab 15000 Euro."

      Wie verhalte ich mich, wen der Zoll/ BGS mich fragt, wieviel Geld ich mitführe, er also den genauen Betrag erfahren möchte, obwohl dieser unter 15000 Euro liegt? Und er, obwohl dies nicht vorgesehen ist, wissen möchte woher das Geld stammt und was ich damit vorhabe? Muß ich solche "unrechtmäßige" Fragen wahrheitsgenäß beantworten?


      2. Angenommen ein Reisender versteckt sein Bargeld aus Sicherheitsgründen - in diesem Fall unter 15000 Euro - in der Unterhose. Besteht die Gefahr, daß die Metalldetektoren aufgrund der Metallstreifen anspringen?


      3. Welche allgemeinen Fragen dürfen an der Grenze gestellt werden? Angenommen ein Grenzbeamter fragt: "Was haben Sie in der Schweiz vor und wie lange wollen Sie bleiben?" Und ich antworte darauf, ich treffe mich dort mit meiner Internetbekanntschaft und ich weis nicht , wie lange ich bleibe. Muß ich dann auf Verlangen die persönlichen Daten meiner Internetbekanntschaft preisgeben?
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:17:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      ähhh reicht da nicht ein thread ??

      oder willst du hier die user ärgern .... ich denke man soll dir helfen ??

      :O
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:19:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich beantworte solche Fragen grundsätzlich erst im 12. Thread in Folge:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:26:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hast Du keinen Friseur??:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:35:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du schlau bist fährst du über frankreich in die schweiz !!!

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      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:36:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      hast du sonst nix zu tun?
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:37:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Besser du packst gleich aus, wir kriegen Dich. "Verstecke das Geld aus Sicherheitsgründen" (hahaha), am besten in der Kopfstütze mal so 160.000€, ist ein beliebtes Versteck und wird auch gerne gefunden. Und am besten die Bankbelege gleich im Koffer mitführen. Im Ernst. Unter 15.000€ brauchst du nix angeben, aber wenn dann doch bei einer Durchsuchung das Geld gefunden wird, wird dies zwar vermerkt, meldepflichtig an das Finanzamt sind die (unter 15.000€) aber noch nicht. Wirst du mehrfach mit Beträgen unter 15.000€ erwischt, wirds gemeldet. Tourist als Reisegrund ist immer gut, Internetbekanntschaft= na ja.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:40:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Klingt ja alles recht gemeingefährlich und nach totaler Überwachung....:):):)

      Zu 1. Selbst gemerkt: Unrechtmäßige Fragen!!!

      Unter 15 000 euro interessiert bzw. hat es keinen zu interessieren, was mit dem Geld ist!!!
      Weiß ich leider nur aus direkter Quelle, aber nicht aus eigener Erfahrung...

      Es wird angenommen, daß das Geld ordungsgemäß beim Finanzamt gemeldet ist.Nur bei höheren Beträgen wird das halt auch gecheckt.

      Zu 2. Sicherheitsgründe vor dem Zoll????

      Dann sagt er halt wo er wieviel hat, bzw. daß er/ sie überhaupt was hat und gut isch....

      3. Ich denke allgemeine Fragen dürfen immer gestellt werden. Es kommt nur darauf an, inwieweit man selbst informiert ist, was er damit will.
      Früher wurde immer gefragt:" Haben Sie was zu verzollen?"

      Dann stellt sich natürlichh die Frage, weiß ich überhaupts, was anzugeben ist und was nicht bzw. wie die Freigrenzen sind.

      z.B Waren aus der CH sind ab einer relativ geringen Höhe anzumelden, oder anzugeben bei Anfrage eines EU-Grenzers...

      Aber sonst, steht unter Zoll nicht noch mehr brauchbare Info, oder wollen sie uns nette Mitbürger lieber in Unwissenheit lassen????
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:44:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der deutsche Zöllner wird, wenn überhaupt, fragen, ob etwas anzumelden ist. Diese Frage ist bei unter 15.000 zu verneinen.

      Wenn der deutsche Zöllner fragt wieliel Geld man mitführt muss es nach meiner Ansicht ausreichen, wenn man sagt: "weniger als 15.000 Euro." Er wird dann nicht weiter fragen, allenfalls durchsuchen. Es dürfte wohl selbstverständlich sein, dass man solche Geldbeträge, auch wenn unter 15.000, nicht offen im Auto liegen hat um Diebe zu provozieren. Bei geringeren Beträgen als 15.000 Euro besteht keine Pflicht weitere Auskünfte zu geben. Falls gerade irgenwo ein Raubüberfall begannen wurde oder eine Bank überfallen wurde, könnte es sich allenfalls als zweckmäßig erweisen derartige Fragen zu beantworten, nach dem man weiss weshalb Sie gestellt worden sind.

      Beim schweizter Zoll weiss ich es nicht genau. Ich könnte mir vorstellen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Einreise besteht. Dann läge es im ermessen des Zollbeamten einem renitenten Ausländer die Einreise zu verweigern. Vielleicht kann aber dazu noch jemand anders Infos posten.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 22:00:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu Frage 1) Es ist vereinfacht den Dienstalltag der Zollbeamten wesentlich, wenn Du ungefragt die mitgeführte Bargeldsumme nennst und Dich danach erkundest, ob dies zum jetzigen Zeitpunkt noch gestattet ist.

      zu 2) Die Matalldetektoren werden auf jeden Fall anspringen, wenn Du unten herum ein Pircing hast. Andererseits werden die Augen des Beamten anspringen, wenn Du dort ein dicke Geldrolle verbirgst. Erspare Dir weitere Peinlichkeiten und lege Dein Geld in Deutschland an.

      zu 3) Es ist völlig unerheblich, ob es sich um eine Internetbekanntschaft handelt. Solltest Du mit einer größeren Menge Bargeld erwischt werden, dann ist Dir eine Untersuchungshaft sicher. Außerdem bekommst Du einen Vermerk in den Reisepaß.

      Gruss, Gerd


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