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    Geschäftsführer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.03 12:28:05 von
    neuester Beitrag 12.03.03 09:35:13 von
    Beiträge: 13
    ID: 706.347
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      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:28:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man als Geschäftsführer bestellt wird, was ist alles zu beachten. Welche Risiken sollte man bedenken? Welche Punkte sind wichtig in den An´stellungsvertrag zu übernehmen?
      Ist der Abschluß einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen?
      Welche Fallstricke gibt es?
      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:29:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Muss das nicht "zum" heißen?

      Ich finde, diese Frage sollte zuerst beantwortet werden!
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:32:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      zum Geschäftsführer ernannt zu werden heißt auch sich schon mal eine Zelle zu suchen!!!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:36:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was für eine Gesellschaftsform? Etwa eine "Ich-AG" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 12:39:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich würde dann auf jeden Fall versuchen, auch weiterhin unter meinen Verhältnissen zu leben... :rolleyes:
      Und deine Fragen gibt es - wenn du gut bist - gar nicht! :)

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      schrieb am 11.03.03 13:05:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      Bevor man in die Gefahr gerät, solche Fragen in einem Board hier zu stellen ,
      sollte man sich die richtige GmbH raussuchen.
      Die zahlt deinen Anwalt und die Versicherung.

      Oder machst du das ehrenamtlich?

      KD
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 13:20:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1 überschreibe erst mal alles Deiner Frau
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 14:54:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Welcher AR hat denn schon angerufen ?
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 14:58:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      AR = Arzt :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 15:42:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie entlässt man einen langjährigen Mitarbeiter ohne Sozialauswahl, Gerichtsverhandlung und Abfindung?

      Man macht ihn zum Geschäftsführer! (Alter Insider-Trick):O
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 16:06:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ohne Abfindung, mhmm...
      ...Aber oft billiger und sicher früher! :D
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 09:30:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      AR=Aufsichtsrat !
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 09:35:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      :laugh:


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