soweit ist es in deutschland also schon gekommen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.03.03 14:57:21 von
neuester Beitrag 28.03.03 15:03:10 von
neuester Beitrag 28.03.03 15:03:10 von
Beiträge: 3
ID: 714.023
ID: 714.023
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 469
Gesamt: 469
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 18:41 | 268 | |
heute 00:26 | 171 | |
22.06.20, 20:50 | 149 | |
gestern 23:55 | 128 | |
gestern 22:49 | 111 | |
heute 02:54 | 104 | |
gestern 23:37 | 93 | |
gestern 23:07 | 84 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.002,02 | -1,44 | 264 | |||
2. | 2. | 26,58 | -0,63 | 137 | |||
3. | 3. | 178,01 | -2,44 | 77 | |||
4. | Neu! | 479,00 | -5,71 | 69 | |||
5. | 6. | 0,1855 | -1,85 | 67 | |||
6. | 15. | 17,550 | -4,10 | 63 | |||
7. | 5. | 131,88 | +1,75 | 48 | |||
8. | 18. | 5,2900 | -1,89 | 43 |
Kein Grund zur Kündigung
"Sexsucht" darf sein
Ein Kölner Amtsrichter hat entschieden: "Sexsucht" rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines bestehenden Mietvertrags.
Damit wies der Richter die Räumungsklage eines Vermieters zurück. Eine vermeintliche "Sexsucht" des Mieters und damit die "Ausübung außerehelicher sexueller Vorlieben in den eigenen vier Wänden" sei kein Grund für eine fristlose Kündigung, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Vermieter war der Meinung, sein Mieter habe die Wohnung an Prostituierte untervermietet. In der Beweisaufnahme gab es dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Eher zeigte sich, dass der Mieter selbst mit diversen Damen verkehrt haben könnte. Allerdings reicht - so das Urteil wörtlich - "bloßes moralisches Unwerturteil " für ein Räumungsurteil nicht aus.
Im Übrigen dürfe man nicht außer Acht lassen, dass sich die Wohnung in einem Viertel der Stadt befinde, das für sein Nachtleben bekannt sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
"Sexsucht" darf sein
Ein Kölner Amtsrichter hat entschieden: "Sexsucht" rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines bestehenden Mietvertrags.
Damit wies der Richter die Räumungsklage eines Vermieters zurück. Eine vermeintliche "Sexsucht" des Mieters und damit die "Ausübung außerehelicher sexueller Vorlieben in den eigenen vier Wänden" sei kein Grund für eine fristlose Kündigung, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Vermieter war der Meinung, sein Mieter habe die Wohnung an Prostituierte untervermietet. In der Beweisaufnahme gab es dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Eher zeigte sich, dass der Mieter selbst mit diversen Damen verkehrt haben könnte. Allerdings reicht - so das Urteil wörtlich - "bloßes moralisches Unwerturteil " für ein Räumungsurteil nicht aus.
Im Übrigen dürfe man nicht außer Acht lassen, dass sich die Wohnung in einem Viertel der Stadt befinde, das für sein Nachtleben bekannt sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Suuuuper, dann kann ich ja auch bleiben....
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
59 | ||
37 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
15 | ||
14 | ||
14 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
13 | ||
12 | ||
12 | ||
11 | ||
11 | ||
11 | ||
11 | ||
10 | ||
10 | ||
10 |