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    soweit ist es in deutschland also schon gekommen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.03 14:57:21 von
    neuester Beitrag 28.03.03 15:03:10 von
    Beiträge: 3
    ID: 714.023
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      schrieb am 28.03.03 14:57:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kein Grund zur Kündigung
      "Sexsucht" darf sein

      Ein Kölner Amtsrichter hat entschieden: "Sexsucht" rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines bestehenden Mietvertrags.

      Damit wies der Richter die Räumungsklage eines Vermieters zurück. Eine vermeintliche "Sexsucht" des Mieters und damit die "Ausübung außerehelicher sexueller Vorlieben in den eigenen vier Wänden" sei kein Grund für eine fristlose Kündigung, hieß es in der Urteilsbegründung.

      Der Vermieter war der Meinung, sein Mieter habe die Wohnung an Prostituierte untervermietet. In der Beweisaufnahme gab es dafür jedoch keine Anhaltspunkte. Eher zeigte sich, dass der Mieter selbst mit diversen Damen verkehrt haben könnte. Allerdings reicht - so das Urteil wörtlich - "bloßes moralisches Unwerturteil " für ein Räumungsurteil nicht aus.

      Im Übrigen dürfe man nicht außer Acht lassen, dass sich die Wohnung in einem Viertel der Stadt befinde, das für sein Nachtleben bekannt sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 15:02:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Suuuuper, dann kann ich ja auch bleiben....
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh::laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 15:03:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dazu passt doch Merkels Ansatz: Keine Kinder - halbe Rente :laugh:

      Quelle:

      http://www.n-tv.de/3149769.html


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