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    eröffnet am 28.03.03 15:24:50 von
    neuester Beitrag 28.03.03 16:15:15 von
    Beiträge: 4
    ID: 714.050
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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 15:24:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Steuerprofis ;)

      Folgendes angenommen: Ich wohne in Baden-Wuerttemberg und arbeite in NRW. Unter der Woche (Arbeit) miete ich mich fuer 3 Naechte in einer Pension ein, am Wochende fahre ich nach Hause! Kann man die Kosten der Pension bei der Steuer absetzen? Und kann man ebenfalls die Fahrtkosten von NRW nach Baden-Wuerttemberg absetzen?-obwohl in diesem Falle (Pension) keine Nebenwohnung in NRW angemeldet werden kann?

      Vielen Dank im voraus..;)#
      Mischa
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 15:28:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, auch das nennt sich "doppelte Haushaltsführung".
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 15:32:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      äh - muß kurz zurückrudern:cry:
      Doppelte Haushaltsführung setzt eineneigenen Haushalt voraus d.h. eine eingerichtete den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung.

      Erzähl mal mehr über deine Arbeit - ist sie nru vorübergehend? Wo wurdest du angestellt (in BW)? Wurdest du versetzt etc....
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 16:15:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      nein, haupthaushalt ist in BW, angestellt in NRW. Auf 3 Jahre, aber immer mit 1 (13 Monate) Jahresvertraegen...Ich bin aber auch oft fuer einige Wochen im Ausland und will daher nicht 2 Haushalte fuehren, in denen ich oft ueberhaupt nicht wohne...;)Mir ist nur wichtig, ob das Leben in einer Pension gleichzusetzen ist mit einer Wohnung??

      danke und gruss
      mischa


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