checkAd

    Verbindlichkeit einer Hypothekenanfrage ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.03 18:04:09 von
    neuester Beitrag 20.05.03 09:50:30 von
    Beiträge: 6
    ID: 733.767
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.598
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 18:04:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe bei einem Vermittler im Internet eine Anfrage für eine Hypothek gestellt. Dieser hat mir dann vor 2 Wochen ein
      Angebot mit den Daten (Zinssatz usw...)erstellt welches ich unterschrieben (siehe Zitat) habe.
      Leider (oder auch nicht) sind die Zinsen in den letzten 2 Wochen stark zurück gegangen.
      Frage muss ich das Angebot von vor 2 Wochen annehmen, oder ist das nur ein reines Angebot?

      Gruss

      tortelini


      Zitat:

      Hiermit beauftragen wir die XXX AG mit der Vermittlung des o.g. Darlehens zur Immobilienfinanzierung sowie
      damit in Zusammenhang stehender Finanzdienstleistungen. Wir bevollmächtigen XXX, hierfür erforderliche
      Unterlagen (Darlehensantrag, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an eine zur Finanzierung vorgesehene Bank
      weiterzuleiten, Konditionsangebote bei der Bank einzuholen und sämtlichen, mit der Finanzierung
      zusammenhängenden Schriftverkehr für uns entgegenzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 18:09:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du schreibst doch selbst, dass es lediglich ein Angebot ist.

      Also, lass Dir ein neues Angebot machen!

      NH;)
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 18:23:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es kommt darauf an, ob Du das Angebot angnommen hast.

      Wenn Du die Annahme durch Deine Unterschrift bestätigt und diese Bestätigung dem Makler zurückgesandt hast, dann dürfte die Vereinbarung verbindlich sein.

      Es bliebe aber noch zu prüfen, ob Dir event. ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht zusteht.

      Schönen Gruss

      reimo
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 18:42:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      -lol-

      Üblicherweise ist ein Angebot 5 bis maximal 10 Werktage verbindlich, danach werden die Konditionen wieder angepasst.

      Die Frage stellt sich nun, ob die Unterlagen zur Erstellung eines Darlehenvertrages vorliegen und ob die Konditionen verbindlich festgehalten wurden.

      Außerdem werden in aller Regel die Konditionen bei Internetvermittlern nach unten angepaßt, wenn sich nach 5 Werktagen eine Veränderung ergibt.

      Und wieso fragst Du eigentlich nicht den Makler? Der muss es ja wohl wissen.

      Go long-go short-but never do wrong
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 19:34:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du brauchst dir keine Sogen machen. Das ist nur eine Vollmacht damit sich der Vermittler mit dem Bänker(Bankgeheimnis) unterhalten darf. Oder der Bänker mit ihm.
      Weiters darf der Bänker ohne deiner Unterschrift keine Kreditabfrage machen.

      Keep cool
      realism

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1480EUR +0,68 %
      Hat East Africa bisher nur an der Oberfläche gekratzt?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 09:50:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      erst mal Danke für eure Infos.

      >Und wieso fragst Du eigentlich nicht den Makler? Der muss >es ja wohl wissen.

      ich dachte ich erkundige mich erst mal bevor ich Ihn anspreche

      >Üblicherweise ist ein Angebot 5 bis maximal 10 Werktage >verbindlich, danach werden die Konditionen wieder >angepasst

      auf die weiteren Unterlagen von der Bank, warte ich schon länger als 10 Arbeitstage

      Wo ich bedenken habe, ist der Satz

      "Hiermit beauftragen wir die XXX AG mit der Vermittlung des o.g. Darlehens zur Immobilienfinanzierung sowie
      damit in Zusammenhang stehender Finanzdienstleistungen."

      Mir ist nicht klar, welche rechtliche Bedeutung der Part "beauftragen wir die XXX AG mit der Vermittlung"

      Gruss

      tortelini


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verbindlichkeit einer Hypothekenanfrage ?