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    Straffreier Kokainkonsum - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.03 09:10:42 von
    neuester Beitrag 23.06.03 13:35:56 von
    Beiträge: 10
    ID: 745.754
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      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:10:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Fernsehen haben sie gesagt, der Konsum von Kokain ist nicht strafbar. Ist das richtig?
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:13:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      # 1
      Konsum als solcher nicht, stimmt.
      Jedoch der Besitz.
      Und wenn du was in der Nase hast, dann besitzt Du es auch :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:14:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      konsum war noch nie strafbar.

      konsequenzen in bezug auf fahrerlaubnisentzug oder stunden beim psychologen, das muss man aber trotzdem einkalkulieren. viel spass, den ganzen koksnasen noch, hahaha.

      tb
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:18:34
      !
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      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:30:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      we have joint-we have hasch-we have alles in der tasch
      heroin kokain--bitte laß mich noch mal ziehn
      ich hab bock auf nen joint --den der ist mein bester freund
      noch en dob noch en schuß und dan
      ist emdlich schluß
      goobay papa ich verrecke jetzt:laugh:

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      schrieb am 23.06.03 09:34:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:05:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      ist ganz richtig, konsum ist nicht strafbar: das heisst wenn du die line vorbereitet kriegst und echt nur noch dran ziehst(das röhrchen hält jemand anderes) dann bist du fein raus. Wird übrigens echt so praktiziert.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 11:23:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 11:34:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ 7

      von dieser praktik würde ich abraten.

      betäubungsmittelgesetz



      § 29.

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft
      2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt
      3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
      ...

      also: fremde linie reinziehen =sich in sonstiger Weise verschafft d.h. auf besitz kommt es bei ziff.1 nicht an.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 13:35:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      # 7

      Ach so, ja ?!
      Und wenn du das Zeug in der Nase hast, ist das kein Besitz, oder was ?!


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