Straffreier Kokainkonsum - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.03 09:10:42 von
neuester Beitrag 23.06.03 13:35:56 von
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Im Fernsehen haben sie gesagt, der Konsum von Kokain ist nicht strafbar. Ist das richtig?
# 1
Konsum als solcher nicht, stimmt.
Jedoch der Besitz.
Und wenn du was in der Nase hast, dann besitzt Du es auch
Konsum als solcher nicht, stimmt.
Jedoch der Besitz.
Und wenn du was in der Nase hast, dann besitzt Du es auch
konsum war noch nie strafbar.
konsequenzen in bezug auf fahrerlaubnisentzug oder stunden beim psychologen, das muss man aber trotzdem einkalkulieren. viel spass, den ganzen koksnasen noch, hahaha.
tb
konsequenzen in bezug auf fahrerlaubnisentzug oder stunden beim psychologen, das muss man aber trotzdem einkalkulieren. viel spass, den ganzen koksnasen noch, hahaha.
tb
!
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we have joint-we have hasch-we have alles in der tasch
heroin kokain--bitte laß mich noch mal ziehn
ich hab bock auf nen joint --den der ist mein bester freund
noch en dob noch en schuß und dan
ist emdlich schluß
goobay papa ich verrecke jetzt
heroin kokain--bitte laß mich noch mal ziehn
ich hab bock auf nen joint --den der ist mein bester freund
noch en dob noch en schuß und dan
ist emdlich schluß
goobay papa ich verrecke jetzt
#5
ist ganz richtig, konsum ist nicht strafbar: das heisst wenn du die line vorbereitet kriegst und echt nur noch dran ziehst(das röhrchen hält jemand anderes) dann bist du fein raus. Wird übrigens echt so praktiziert.
@ 7
von dieser praktik würde ich abraten.
betäubungsmittelgesetz
§ 29.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft
2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt
3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
...
also: fremde linie reinziehen =sich in sonstiger Weise verschafft d.h. auf besitz kommt es bei ziff.1 nicht an.
von dieser praktik würde ich abraten.
betäubungsmittelgesetz
§ 29.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft
2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt
3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
...
also: fremde linie reinziehen =sich in sonstiger Weise verschafft d.h. auf besitz kommt es bei ziff.1 nicht an.
# 7
Ach so, ja ?!
Und wenn du das Zeug in der Nase hast, ist das kein Besitz, oder was ?!
Ach so, ja ?!
Und wenn du das Zeug in der Nase hast, ist das kein Besitz, oder was ?!
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