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    Erbschaftssteuer sparen, - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.03 19:03:39 von
    neuester Beitrag 09.07.03 12:48:12 von
    Beiträge: 8
    ID: 751.383
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      schrieb am 08.07.03 19:03:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      meine Tante ist 90 Jahre alt und geistig noch voll fit - sie besitzt ein vermietetes 3 Familien Haus (Verkaufswert etwa 200 000 €) und lebt im Altersheim .Die Mieteinkünfte braucht sie jedoch, um das Altersheim zu zahlen. Ich kümmere mich um alles und werde dieses Haus auch erben. Ich habe 2 Kinder, 15 und 18 Jahre alt (beide ohne eigenes Einkommen) und habe folgende Fragen.

      Frage 1
      Wäre es denn möglich, dass meine Tante dieses Haus meinen beiden Kinder jetzt schon zu gleichen Teilen überschreibt.? (Nach meinem Tod würden die Kinder es ja doch erben). So könnte ich vielleicht vermeiden, dass ich und später die Kinder Erbschaftsteuer zahlen müssen.

      Frage 2
      Wie verteilt sich die Schenkungssteuer dann auf die Kinder?

      Frage 3
      Gibt es eine Möglichkeit, dass ich vielleicht über die Mieteinkünfte verfügen könnte, d.h das Haus gehört den Kindern und ich bekomme die Miete und habe die Verfügungsgewalt über das Haus nach dem Tod der Tante.

      Danke für Eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 19:20:00
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.07.03 19:27:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zur Frage 3 steht was im Konz. Das ist so eine Art "Steuersparwälzer" - gibts in der dicken Ausführung in jeder Buchhandlung. Dort ist ein Verfahren beschrieben: Tochter ist Eigentümerin des Hauses, Vater verfügt noch über Mieteinnahmen.
      Mach da nur keine formellen Fehler - da warten die Finanzheinis nur drauf. Lieber beraten lassen !
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 19:38:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,
      wir das heisst meine Familie Vater 75 mutter 58 und 3 Kinder darunter ich planen gerade die ERbschaft so blöde sich das auch anhört, doch dem Staat was schenken ist nicht drin.

      Immobilienvermögen vorhanden.

      Eine Idee meinerseits und nicht von einem Steuerberater. Deine Kinder sollen die `Immoblie kaufen.
      1. Darlehensvertrag nicht mit der Bank, sonderen mit deinerMutter: Zinsersparnis auf der einen Seite und auf deranderen Seite hat deine Oma gute Zinseinkünfte.
      2. Tilgung so vereinbaren, dass deine Mutter von Leben kann.
      (Barvermögen kann leichter verteilt werden).
      3. Zinsen innerhalb der üblichen Spanne frei vereinbar. denke so zwischen 3-8%. Da deine Kinder nicht selbst drin wohnen sondern es vermietet ist können die Zinsen gegen die mieteinnahmen gerechnet werden.
      4. Nach dem Tod deiner Oma gehen die Forderungen aus der Finanzierung auf dich über (Zinsen und Tilgung)

      Verstirbgt deine Oma hast du keine Probleme mit dem Freibetrag, da du der Sohn bist und ausreichend Freibeträge hast. Bei einer Schenkung direkt an deine Kinder gäbe es mitden Freibeträgen Probleme.

      Bei einer Schenkung wäre ein Niesbrauchrecht oder Wohnrecht möglich.

      keine Garantie auf Richtigkeit, sondern nur eine persönliche Vorstellung. Bin kein Steuerberater
      gruß
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 19:49:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich will auch sparen.

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      Avatar
      schrieb am 08.07.03 20:12:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Funktioniert genau so, wie du es beschrieben hast, und zwar über den sog. Nießbrauch. Frag deinen Steuerberater, der weiß es. Muss notariell gemacht werden. Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 20:40:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 4
      Verstirbt deine Oma hast du keine Probleme mit dem Freibetrag, da du der Sohn bist ???????????
      entschuldigung, aber ist das jetzt neu, dass der sohn von der oma ist?
      #1
      wenn die tante im altersheim lebt und noch ok...ist dann kann sie noch bei zeiten einiges regeln, mein vorschlag kaufe es ihr ab, mache einen kreditvertag mit ihr angelehnt an die zur zeit gültigen zinsen,
      deine kinder haben wie ich mal annehme noch keine möglichkeiten verluste aus vermietung und verpachtung gegenzurechnen,
      denn in dem alter haben sie ja wohl noch keine grossen einkünfte ( normalerweise). aber sollte sich der zustand deiner tante in richtung pflegefall entwickeln kommt innerhalb von 10 jahren ( soviel ich weiss) unter umständen das sozialamt und legt den finger darauf, damit die pflegekosten nicht vom amt übernommen werden müssen.
      je nach deiner situation steuerlich nicht schlecht mit der abschreibung fürs haus, oder wie wäre es mit eigenbedarf noch gibt es die wohnungsbauzulage und 2 kinder naja.
      erbst du dann das restliche geld musst du in jeden fall die ebst. von dem restbetrag abzüglich freibetrag zahlen,
      geld könnte aber auch so verteilt werden das mehrere in der familie zumindestens den freibetrag nutzen könnten.
      zusätzlich mache mit deiner oma einen vertrag, du kümmerst dich doch um sie , besuchst sie kaufst ein und besorgst oder verteilst die kleinen geld-geschenke an die urenkel etc.. gelegenheiten gibt es viele, geburtstage, zeugnisse und und und....aber nicht zu gross da könnte es im pflegefall ärger geben und schenkungssteuer, ausserdem erstattet sie dir die kosten für fahrt und auch die zeit die du aufwendest. hier findest du broschüren in den sozialämtern was so ein stundensatz ist, das aber vorausgesetzt du verwaltest auch ihr konto dann führe darüber einen nachweis.
      ansonsten erbe DU das haus, ist auf jeden fall noch steuerlich günstiger als geld und erst nach dir deine kinder.
      ansonsten kann ich nur empfehlen einen steuerberater aufzusuchen da jeder fall anders ist.
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 12:48:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      dampeil,
      bist du sicher, daß deine Tante ihr Haus verschenken möchte? Darauf drängen, belastet die Freundschaft.

      Deine Frage 1 führt nicht zu einer Verringerung der Schenkungssteuer ( = Erbschaftssteuer). Es sollten möglichst viele Freibeträge ausgenutzt werden. Du bekommst vom Haus z.B. acht Zehntel, deine Kinder je ein Zehntel. Wenn deine Kinder dann von dir beschenkt werden oder erben, haben sie einen sehr großen Freibetrag.


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