Gemeinschaftsdepot für Optionsscheinkäufe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.07.03 17:33:40 von
neuester Beitrag 18.07.03 20:49:50 von
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Hi @all,
wir sind eine Gruppe von 5-7 Leuten, die zwecks gemeinschaftlichem traden einer Strategie ein gemeinsames Depot zum Kauf von Optionsscheinen führen will.
Bringt es hier steuerliche Vorteile einen Verein zu gründen oder was wäre im Bezug auf die derzeit umstrittene Spekulationssteuer zu beachten?
Gäbe es die 15% Abgeltungssteuer wären wohl alle aus dem Schneider?
Oder kann man den Punkt derzeit völlig außer acht lassen, da die Steuer eh nicht eingetrieben wird?
Auf wen sollte das Gemeinschaftsdepot lauten, auf alle oder auf nur eine Person (die mit dem niedrigsten Steuersatz)?
Antworten gerne auch per Boardmail.
Tory
wir sind eine Gruppe von 5-7 Leuten, die zwecks gemeinschaftlichem traden einer Strategie ein gemeinsames Depot zum Kauf von Optionsscheinen führen will.
Bringt es hier steuerliche Vorteile einen Verein zu gründen oder was wäre im Bezug auf die derzeit umstrittene Spekulationssteuer zu beachten?
Gäbe es die 15% Abgeltungssteuer wären wohl alle aus dem Schneider?
Oder kann man den Punkt derzeit völlig außer acht lassen, da die Steuer eh nicht eingetrieben wird?
Auf wen sollte das Gemeinschaftsdepot lauten, auf alle oder auf nur eine Person (die mit dem niedrigsten Steuersatz)?
Antworten gerne auch per Boardmail.
Tory
macht erst mal Gewinne
seven
seven
du hast recht seven, doch wir wollen hintmans strategie nachtraden und die ist systematisch und sieht einzigartig aus. also formuliere ich es um: was wäre wenn wir gewinne machen?
danke
Tory
danke
Tory
das Depot sollte auf alle lauten. Denn stell Dir vor, ihr legt jeder eure 10.000 Euro ein und macht 1000% Gewinn - und dann bestreitet der eingetragene Kontoinhaber, dass euch anderen was von dem Geld gehört.
Ich denke aber, dass Ihr bei den meisten Banken Probleme bekommen werdet, eine BGB-Gesellschaft, denn das seid Ihr automatisch, als Kontoinhaber durchzukriegen. Übrigens werden wohl alle Leute termingeschäftsfähig werden. Dann zur Steuer: die 15% Abgeltungssteuer gilt die nicht nur für Aktien? Optionsscheine sind zwar Wertpapiere aber keine Aktien...Und nur mal, um was selbstverständliches zu erwähnen, jeder von Euch muß natürlich seinen Gewinnanteil - sofern einer auftaucht - in seiner Steuererklärung angeben, nicht nur der mit dem niedrigsten Steuersatz.
Ich denke aber, dass Ihr bei den meisten Banken Probleme bekommen werdet, eine BGB-Gesellschaft, denn das seid Ihr automatisch, als Kontoinhaber durchzukriegen. Übrigens werden wohl alle Leute termingeschäftsfähig werden. Dann zur Steuer: die 15% Abgeltungssteuer gilt die nicht nur für Aktien? Optionsscheine sind zwar Wertpapiere aber keine Aktien...Und nur mal, um was selbstverständliches zu erwähnen, jeder von Euch muß natürlich seinen Gewinnanteil - sofern einer auftaucht - in seiner Steuererklärung angeben, nicht nur der mit dem niedrigsten Steuersatz.
Tory,
eure Gruppe ist eine GbR (Personengesellschaft) für die der Gewinn vom Finanzamt einheitlich und gesondert festgestellt wird; d.h. der Gewinn wird festgestellt und dann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Diese versteuern dann ihren anteiligen Gewinn mit ihrem persönnlichen Steuersatz. Ihr müsst also für die GbR eine eigene Steuererklärung machen. Die Verteilung des Gewinns richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag; wenn´s keinen gibt wird das Finanzamt den Gewinn nach Köpfen verteilen.
Ich würde die GbR beim Finanzamt aber erst mit der ersten Steuererklärung anmelden, da zwischen "gemeinschaftlichen traden wollen" und Realität dann doch Differenzen sein könnten.
Gruß CC lumbus
eure Gruppe ist eine GbR (Personengesellschaft) für die der Gewinn vom Finanzamt einheitlich und gesondert festgestellt wird; d.h. der Gewinn wird festgestellt und dann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Diese versteuern dann ihren anteiligen Gewinn mit ihrem persönnlichen Steuersatz. Ihr müsst also für die GbR eine eigene Steuererklärung machen. Die Verteilung des Gewinns richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag; wenn´s keinen gibt wird das Finanzamt den Gewinn nach Köpfen verteilen.
Ich würde die GbR beim Finanzamt aber erst mit der ersten Steuererklärung anmelden, da zwischen "gemeinschaftlichen traden wollen" und Realität dann doch Differenzen sein könnten.
Gruß CC lumbus
lasst es bleiben, die probleme können größer werden als je vorher geplant.
tut euch bitte solche experimente nicht an.
ihr könnt euch gegenseitig beraten aber bitte nicht gemeinsam aus einem topf handeln.
tut euch bitte solche experimente nicht an.
ihr könnt euch gegenseitig beraten aber bitte nicht gemeinsam aus einem topf handeln.
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