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    Sozialamt zahlt für Deutschland-Allergie - Strand in Miami: Meeresblick auf Stütze - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.03 15:29:49 von
    neuester Beitrag 21.08.03 15:11:14 von
    Beiträge: 17
    ID: 765.289
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      schrieb am 15.08.03 15:29:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sozialamt zahlt für Deutschland-Allergie

      Zugegeben, der Mann ist vom Schicksal gebeutelt. Erst verlor er die Frau, schließlich den Job. Doch dann geschah Unglaubliches: Erst bescheinigte ihm ein Psychiater, dass ihm ein Leben in Deutschland nicht mehr zumutbar sei. Nun entschied ein Gericht, dass ihm das Sozialamt die Miete für eine teure Strandwohnung in Florida bezahlen muss.

      Hannover - Alles begann mit dem Gutachten eines Psychologen. Der bescheinigte seinem Patienten, dass ihm ein Verbleiben in Deutschland nicht zugemutet werden könne. Wie auch: der Mann hatte schließlich erst die Frau, und dann den Job verloren.

      Was liegt näher, als die verwundete Seele am Strand zu kurieren? Der 64jährige entschied sich für Florida. Leisten konnte er sich den teueren Sonnenstaat zwar nicht, doch gab es da nicht ein Bundessozialhilfegesetz, das Deutschen die Sozialhilfe auch im Ausland garantiert?

      Wohnen in Florida kostet Geld, besonders die schönen Lagen. Das hatte den Sozialhilfeempfänger nicht gehindert, sich eine Wohnung am Strand von Miami zu mieten. Kostenpunkt: 875 Dollar, umgerechnet 779 Euro. Das Landessozialamt Niedersachsen lehnte dagegen die Übernahme von Unterkunftskosten über 600 Dollar hinaus ab.

      Der Strandliebhaber zog vors Verwaltungsgericht Hannover- und einen Moment lang sah es so aus, als würde die Posse dort ein Ende finden. Ein zuständige Richter nämlich surfte ein wenig durchs Internet und recherchierte, dass es in Miami wesentlich günstigere Wohnungen zur Miete gäbe. Zudem stellte das Gericht fest: "Eine Strandnähe ist nicht geboten." (Az: 7 B 2568/03). Antrag abgelehnt.

      Doch der mittellose Mann zog bis vors Oberverwaltungsgericht Niedersachsen - und setzte sich mit seiner Deutschland-Allergie durch. Jetzt entschieden die Richter, dass ihm Sozialhilfe in Florida gezahlt werden müsse. Die Richter in Lüneburg hoben den vorigen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf (Aktenzeichen: OVG 4 ME 310/03). Die Begründung: Zwar sei die Wohnung unangemessen teuer. Dem Kläger müsse aber zumindest sechs Monate lang Zeit gegeben werden, damit er vor Ort in Ruhe eine billigere Wohnung finden könne. Von Deutschland aus seien seine Suchmöglichkeiten beschränkt gewesen. Und schließlich war ärztlich attestiert, dass ein Aufenthalt in Deutschland für den Mann nicht länger tragbar war.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:37:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Viagra auf Sozialhilfe grundsätzlich möglich

      Frankfurt/Main (dpa) - Sozialhilfeempfänger können ihre Viagra- Packungen übers Amt bezahlen lassen. Das Potenzmittel dürfe ihnen nicht grundsätzlich verweigert
      werden, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main entschieden. Damit hob es einen Bescheid des hessischen Main-Taunus-Kreises gegen einen 54-Jährigen auf,
      der nicht krankenversichert ist. Der Kreis muss die Kostenübernahme nun erneut prüfen. Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern ihren Mitgliedern bislang die
      Kostenübernahme für Viagra.



      Wann gibts endlich einen Porsche vom Sozialamt? Oder wie wärs im einem kleinen Erholungsurlaub von den Strapazen des Anstehens beim Geldabholen - am besten in der Royal Suite des Burj al Arab´s in Dubai.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:37:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      So traurig das für den Mann auch ist, aber es ist natürlich komplett neu für jemanden in Deutschland, dass er Frau und Job verliert. :rolleyes: Für diesen einmaligen Sonderfall wird die Solidargemeinschaft gerne einspringen, denn so einen Fall wird es nie wieder geben! :laugh:

      Tja, man muß nur genügend frech sein, und wenn man dann noch auf Richter trifft, denen offenbar sämtliches Gefühl für ein gesundes Rechtsempfinden abhanden gekommen ist (war nicht die Idee der Auslegung von Gesetzen, dass sie sinnvoll sein soll und nicht nur nach den blanken Worten, die irgendwo stehen?), passiert so etwas. Sehr schade... :(

      So, ich geh` jetzt zum Arzt, lass mich Deutschland-krank schreiben und zudem noch, dass es mir nur in - sagen wir - der Karibik in einem Luxusappartment verträglich gut geht.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:52:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @mausschubser
      Wenn Du so einen Arzt findest, stehen Deine Chancen sicher gut.

      Ehrlich gesagt kann ich den Fall in #1 nachvollziehen. Der Typ war
      sicher total frech, aber Frechheit ist eben nicht verboten. Vom
      rechtlichen Standpunkt sehe ich hier keinen Fehler.
      Außerdem ist das wohl eher ein Einzelfall. Man sollte daher nicht
      so tun, als würde das in großem Stil so laufen.
      Über die Frechheiten, mit denen "Unternehmer" nach der Wende in
      Ostdeutschland Millionen und Milliarden an Fördergeldern kassiert
      haben, wird selten so ein Geschrei gemacht. :mad:

      Warum man Sozialhilfeempfängern allerdings grundsätzlich Potenzmittel
      bezahlen muß, verstehe ich überhaupt nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:56:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1
      Ich will auch nach Miami :cry: :cry: :cry: :cry:

      Kannst Du mir die Adresse von dem Psychiater besorgen :confused: :D :D :D

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      Avatar
      schrieb am 15.08.03 16:30:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      _spock_ #4

      Hoffen wir mal ganz stark, dass das ein Einzelfall bleibt... Die Beispiele, in denen Frechheit über den normalen Menschenverstand auf gerichtlicher Basis siegt, steigen in ihrer Zahl. Und insofern sehe ich da durchaus ein rechtliches Problem.

      Wenn der Normalbürger eine Rechtsprechung nicht mehr nachvollziehen kann, hat in der Regel vermutlich kaum der Normalbürger Schuld, sondern die Gesetze und Verordnungen oder deren Auslegung. Auch hier muß diesem Unsinn ein Riegel vorgeschoben werden.

      Zu diesen Problematiken der Rechtsprechung zähle ich durchaus nicht nur die Sozialhilfe-Abzocker, sondern auch das Große-Tiere-Laufenlassen-Syndrom. Beide Dinge sind doch nur zwei Ausprägungen des gleichen Krebsgeschwürs, nämlich: Ich bin ich, und die anderen interessieren mich einen Scheiß.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 16:39:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @mausschubser #6
      Ich stimme Dir völlig zu.
      Allerdings ist "...Ich bin ich, und die anderen interessieren mich einen Scheiß."
      doch gerade die Devise in dieser Gesellschaft. Was kann man also
      erwarten?
      Schließlich sind wir hier nicht im Sozialismus. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 16:43:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      _Spock_

      :D

      Allerdings hatte der real existierende Sozialismus auch so seine "lustigen" Ausprägungen... :cry:
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 17:19:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 4
      Spock
      das dürfte eher eine interessante Therapie des Arztes sein.
      Einen entsprechenden Arzt zu finden ist vielleicht gar nicht so schwer. Mittlerweile ist es doch schon üblich, dass Leute um die 50 , wenn sie entlassen wurden, die entsprechenden Ärzte empfohlen bekommen. Dann wird ein Rentenantrag gestellt - aus psychischen Gründen.
      Und die Anträge gehen durch ! Letztlich ist das nichts anderes.
      Sicherlich ist heute eine Entlassung in dem Alter generell schlimm. Aber die Leute , die es dann verstehen, werden Rentner - der Rest bezieht Arbeitlosengeld oder muss bald Parkfeger werden.
      Würde diesen schwer psychisch gestörten Leuten gleichzeitig der Führerschein entzogen, hätten wir sicherlich einige Frührentner weniger und die Reisebüros würden das auch merken.

      Aber die Psychowelle ist ja hier in Deutschland - Amiland nachahmend - abgerauscht.
      Vor einigen Jahren kannte ich sehr wenig Leute, die entsprechend behandelt wurden - und die waren dann auch wirklich krank.
      Heute habe ich ( berufsbedingt wohlgemerkt ) kein Problem eine Liste zu erstellen.
      Wenn es in der Schule nicht läuft - Therapie ( statt lernen oder weniger Fernseh )
      wenn es in der Ehe krieselt, weil das Money die Ansprüche nicht deckt - Therapie statt Ansprüche anzupassen........

      Und das zahlt auch noch teilweise die Krankenkasse.

      Und letztlich kenne ich einige von diesen Ärzten, die selbst dringendst wirklich eine Therapie benötigen , was durch das Thema des Thread nochmals bestätigt wird.



      :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 17:20:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was ist wenn die Krankheit ansteckend ist??
      Kann jemand die Konsequenzen absehen??

      GRB:eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 17:53:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      nicht zu vergessen das richtergesoxe, das solche urteile im namen ihrer herrlichkeit als richter spricht.
      diese leute haben jeglichen sinn für die realität verloren.
      denen wird doch schon beim jurastudium das ansonsten gesunde gehirn so lange durch den wolf gedreht bis am schluss nur noch diese scheisse rauskommen - dann spricht er recht im namen des volkes (ich frag mich bloss wessen volkes).
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 18:01:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Woher hat der eine dauerhafte Erlaubnis zum Wohnen in den USA erhalten ?
      Das ist nämlich selbst mit erheblichen Renteneinkünften - selbst ausprobiert in Florida - recht schwierig zu bekommen !

      Ich fürchte das ist auch `ne Verschwörungsgeschichte ....

      rw
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 18:41:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      und genau aus solch einem Grunde, geht unser Sozialstaat vor die Hunde. Jeder zockt nur noch den Staat ab wo er kann und besitzt keinen Funken Ehre mehr im Leib.
      In 10 Jahren sitzen wir wieder mit der Keule hinterm Baum.
      Armes Deutschland:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 18:46:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Woher hat der eine dauerhafte Erlaubnis zum Wohnen in den USA erhalten ?"
      Dieser Punkt ist mir an der Geschichte auch aufgefallen.

      Ansonsten würde ich vor allem die Kompetenz des Psychologen in Frage stellen.
      Ich kann jedenfalls kaum glauben, daß der einem bescheinigt, daß das Leben
      in Deutschland nicht mehr zumutbar ist, weil man Frau und Job verloren
      hat.
      Vermutlich ist allerdings dieser Punkt im Artikel sehr verkürzt und
      unvollständig wiedergegeben. Und damit würde ich ihn auch eher in die
      Rubrik "Stimmungsmache" und nicht in die zur Aufklärung über Fälle von
      Sozialmißbrauch einordnen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 19:28:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      "Woher hat der eine dauerhafte Erlaubnis zum Wohnen in den USA erhalten ?"

      Welcher Religion gehört er an? Immerhin bekommt er mit nichts eine Aufenthaltsgenehmigung für USA, ein Leben in D ist unzumutbar und kein Richter getraut sich Seine Wünsche abzulehnen...
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:03:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Glücklicher Florida-Rolf
      Sozialamt zahlt sogar die Putzfrau
      Von DIETER SCHLÜTER und JÜRGEN LÜCK


      Rolf J. (64)
      Ist es nicht langsam genug? Nach BILD-Recherchen bezahlt das Sozialamt „Florida-Rolf“ auch noch eine Putzfrau! Jeden Monat bekommt Rolf J. neben Miete und Sozialhilfe 146 Euro ins Sonnenparadies geschickt – für seine Haushaltshilfe. Sie steht ihm rechtmäßig zu!

      In Jeans-Shorts schlendert „Florida-Rolf“ über den Strand von Miami Beach. Seine deutsche Heimat ist weit weg – 7663 Kilometer. Bis zu seiner Wohnung geht Ex-Banker Rolf J. (64) nur zwei Minuten. Und wenn er nach Hause kommt, ist sie blitzsauber.


      Jetzt kam heraus: Das deutsche Sozialamt zahlt ihm auch noch eine Putzfrau.

      Für 146 Euro im Monat! Der Sozialhilfeempfänger mit „Deutschland-Allergie“ bekommt noch mehr Geld, als bisher bekannt: insgesamt 1906,20 Euro.

      Seine Monats-Rechnung: 783 Euro Miete, 645 Euro Lebensunterhalt, 78,60 Euro Hygienebedarf, 124,60 Euro Krankenkost, 129 Euro „Mehrbedarfszuschläge“. Plus Putzfrauen-Honorar.

      Bernhard Torowski, Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums:

      „Der Anspruch besteht deshalb, weil er schwerbehindert ist. In solch einem Fall steht ihm eine Haushaltshilfe zu. Die Mehrbedarfszuschläge werden auf Grund des Behinderungs- und Krankheitsgrades gewährt.“



      „Florida-Rolf“ findet sein Luxusleben angemessen, sagt dem BILD-Reporter in Miami über die Schlagzeilen zu Hause: „Die Deutschen sollen sich nicht so aufregen über die paar Dollar, die ich bekomme. Da gibt es ganz andere Probleme. Ich nutze nur eine gesetzliche Möglichkeit.“


      Immerhin hat er mal Steuern bei uns gezahlt – bis er 39 war. Der Ex-Banker: „Ich hatte schon mit 35 Jahren drei eigene Bank-Filialen, ein Millionen-Vermögen.

      Ich habe immer meine Steuern bezahlt. Außerdem habe ich meinen Vater im Krieg geopfert. Ich habe genug für Deutschland getan.“

      Vor 23 Jahren ließ er sich von seiner Frau Helga (63) scheiden, zog nach Amerika.

      Er fühlt sich von Behörden, Banken und Gerichten betrogen, jammert: „Ich lasse mich nicht noch einmal durch die Mangel drehen.“ Nach Deutschland will er nie wieder zurück. Angeblich!







      So schön lebt Sozialhilfe-Empfänger Rolf J. in Florida

      Lotto spielen ist eine Möglichkeit, wenn man von einem Leben unter Palmen träumt. Man kann aber auch zum Sozialamt gehen. Es bezahlt sogar die volle Miete für ein Appartement im sonnigen Miami Beach, wenn man sich im deutschen Sozialrecht gut auskennt.

      Im fünften Stock dieses neuen Wohnkomplexes in Sunny Isles lebt Rolf J.


      Was in Zeiten leerer Kassen wie ein Witz klingt, hat diese Woche das Oberverwaltungsgericht Lüneburg so beschlossen. Es verpflichtete das niedersächsische Landessozialamt, einem in Florida lebenden Rentner (64) und Sozialhilfeempfänger aus Osnabrück bis auf weiteres die 875 Dollar teure Wohnung in Miami Beach zu bezahlen.



      Das Appartement (ca. 60 qm) mit Schlafzimmer, Wohnzimmer, Essecke und Küche liegt in einem neuen Wohnkomplex an der Collins Avenue im fünften Stock – mit Traumaussicht. Ein Doorman (Wächter) sorgt dafür, dass nur gemeldete Gäste das Gebäude betreten, das auf einer Halbinsel (Sunny Isles) von Miami Beach liegt.



      Von der Haustür bis zum nächsten weißen Sandstrand (Wasser 26°) braucht man knapp zwei Minuten. Zahlreiche schicke Restaurants befinden sich in unmittelbarer Nähe. Im Hotel „National“ in der Collins Avenue offerieren die Kellner gratis hausgemachte Erdbeerlimo – bei der Hitze ein Segen. Und sollte dem Osnabrücker nach europäischen Spezialitäten zumute sein – auch kein Problem: In Laurenzo’s Farmers Market kann er deutsches Brot, französischen Käse, italienische Salami kaufen.


      Das alles ist nicht weit von Rolf J.s Appartement entfernt: Das knallblaue Meer und der lange Strand von Miami Beach

      Der Mann, den ganz Deutschland um seinen Platz an der Sonne beneiden dürfte, heißt Rolf J. Der Osnabrücker war mit 37 Jahren Repräsentant norddeutscher Großbanken, fuhr Mercedes 450, hatte eine Frau, zwei Kinder, eine Villa mit Pool. Bis sich das Glück von ihm verabschiedete. Teure Scheidung, aufgelöste Lebensversicherungen, verkaufte Häuser . . .

      1979 landete Rolf J. in Florida. Als Broker und Immobilienmakler kam er gut klar, bis ihn das Pech einholte. Er bekam eine Bauchspeicheldrüsen-Entzündung, wurde depressiv – und zum Sozialfall.

      Die amerikanische Sozialbehörde gab ihm einen Tipp, der Gold wert war: Laut deutschem Sozialrecht stehe ihm auch im Ausland Beihilfe zu, wenn er nachweisen könne, dass er ein besonderer Notfall ist, dem man aus gesundheitlichen Gründen nicht zumuten kann, nach Deutschland zurückzukehren.

      Rolf J. zog vors Bundesverwaltungsgericht und führte den Beweis lückenlos, ein Gutachter bestätigte ihm sogar Suizidgefahr. Kurzum: Seit zehn Jahren bekommt er seine Stütze nach Miami – zurzeit 730 Dollar im Monat. Demnächst auch noch die volle Miete von 875 Dollar. Allerdings hält es das Gericht für zumutbar, dass sich der Rentner in den nächsten sechs Monaten nach einer preiswerteren Unterkunft umsieht. Die Richter: „Eine Strandnähe ist nicht geboten.“

      Die Strandnähe wird sich kaum vermeiden lassen: Rechts neben Rolf J.s Haus hat man es 300 Meter bis zum Meer („Aber das ist ein Privatstrand, da lassen die mich nicht drauf“), links sind es dreieinhalb Kilometer bis zum großen Strand von Miami Beach (35 km lang). Egal, wohin er zieht – Rolf J. wird immer Sonnenschein von oben und Sand unter seinen Füßen haben.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 15:11:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gestern kam heraus: „Florida-Rolf“ mag zwar nicht in Deutschland leben, aber auf unsere teure, 1.-Klasse-Medizin verzichten will er auch nicht. Zweimal im Jahr fliegt er deshalb in die Heimat. Zur ärztlichen Behandlung. Rolf J. ist Diabetiker: „Seit 1985 bin ich in Folge einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse krank.“ Deshalb besucht er regelmäßig die Uni-Klinik Frankfurt. Er sagt: „Dort bekomme ich eine erstklassige Behandlung. Die Ärzte sind die Besten auf dem Gebiet.“


      Kein Wunder, dass die deutschen Ärzte „Florida-Rolf“ erstklassig umsorgen. Bei Sozialhilfeempfängern können sie so abrechnen wie bei Privatpatienten. Das Sozialamt zahlt alles. Keine Krankenkasse stellt sich quer. Rolf J. schätzt, dass das Amt für ihn schon rund 89 000 Euro hinblättern musste. Und der nächste Aufenthalt in Deutschland ist bereits geplant: „Bald muss ich wieder zu einer OP an der Bauchspeicheldrüse nach Frankfurt. Da bin ich acht bis neun Stunden in Narkose.“

      Dazu kommen die teuren Medikamente, die Rolf J. in Miami braucht. „Ich bekomme Insulin, Medikamente für die Bauchspeicheldrüse und ein starkes Schmerzmittel.“ Auch die bezahlt das Sozialamt.


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      Sozialamt zahlt für Deutschland-Allergie - Strand in Miami: Meeresblick auf Stütze