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    Sonderausschüttung Atoss / Syskoplan - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.03 14:40:33 von
    neuester Beitrag 26.08.03 16:48:08 von
    Beiträge: 9
    ID: 768.471
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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:40:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus Leute

      Vielleicht ist einer von Euch gesellschaftsrechtlich so fit folgende Frage zu beantworten:

      Bei Syskoplan und Atoss liegen Ausschüttungen vor, die auf identische Weise zustande kamen.


      Bei beiden kann somit die Ausschüttung erst 6 Monate nach Bekanntgabe der Eintragung der Kapitalherabsetzung ins Handelsrgister erfolgen

      Soweit so gut

      Aber:

      Bei Atoss (s.u.) muss man die Aktie erst einen Tag vor der Ausschüttung kaufen, um diese zu erhalten.
      Bei Syskoplan dagegen (s.u.) erklärt man, die Berechtigung zum Empfang der Ausschüttung entsteht mit dem Tag der Handelsregistereintragung - folglich müsste man sie an dem Tag bzw. an dem Tag davor haben, und am gleichen Tag müsste die Aktie ex Ausschüttung gehandelt werden.
      Mir scheint nicht möglich, dass beides geht. Wer hat Recht ??



      _____________ ATOSS_______________________________

      ATOSS Software AG: Ausschüttung von Euro 1,50 je Aktie erfolgt am 30.12.2003

      München, 26.06.2003 - Die ATOSS Software AG (WPKNR 510440), Spezialist für Software- und Beratungslösungen rund um den intelligenten Personaleinsatz, hat nunmehr die Bestätigung über die registergerichtliche Eintragung und Bekanntmachung der, im Rahmen der Hauptversammlung vom 30.04.03 beschlossenen Kapitalmaßnahmen erhalten.

      Ausschüttung von 1,5 € je Aktie erfolgt am 30.12.2003
      Demnach hat das Registergericht die auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung am 06.06.2003 und die anschließende Kapitalherabsetzung am 10.06.2003 eingetragen und am 17.06.2003 sowie am 26.06.2003 bekannt gemacht. Hieraus folgt, dass die Ausschüttung von 1,50 € je Aktie am 30.12.2003 durchgeführt wird. Ausschüttungsberechtigt sind jene Aktionäre, die am Vortag der Ausschüttung, dem 29.12.2003 nach Schluss des Börsenhandels, Aktien der ATOSS Software AG halten.

      Hintergrund dieses Ausschüttungstermins ist – wie durch die Gesellschaft bereits am 31.01.2003 veröffentlicht – eine aktienrechtlich vorgeschriebene sechsmonatige Ausschüttungssperre, die mit Bekanntmachung der Eintragung dieser Kapitalmaßnahmen beginnt.



      ______________________SYSKOPLAN__________________________

      Abwicklung und Auszahlung "Sonderausschüttung"

      Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, einer am 26. August stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Sonderausschüttung von Euro 2,00 je Aktie aus den Kapitalrücklagen vorzunehmen. Aus rechtlichen Gründen findet die Ausschüttung im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung statt. Unter der Voraussetzung, daß die Beschlußanträge von Vorstand und Aufsichtsrat auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2003 die erforderlichen Mehrheiten finden und die gefaßten Beschlüsse in das Handelsregister eingetragen werden, gestaltet sich die technische Abwicklung der Auszahlung der "Sonderausschüttung" in Höhe von Euro 2,00 je Aktie an die Aktionäre wie folgt:

      Die Ansprüche der Aktionäre auf Auszahlung der "Sonderausschüttung" entstehen mit Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister. Diese Eintragung wird vermutlich Mitte September 2003 erfolgen. Das voraussichtliche Datum werden wir Ihnen rechtzeitig vor geplanter Eintragung bekanntgeben. Der genaue Eintragungszeitpunkt liegt ausschließlich im Ermessen des Handelsregisters. Demnach steht die "Sonderausschüttung" denjenigen Aktionären zu, die am Tag der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister mit Börsenschluß Aktien an der syskoplan AG halten. Die Ermittlung der anspruchsberechtigten Aktionäre wird von den depotführenden Kreditinstituten vorgenommen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:05:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Syzygy sieht es so wie Syskoplan.

      Im Grunde dasselbe wie bei regulärer Dividendenauszahlung. Wer die Aktie hält, wenn ausgeschüttet wird, kriegt die Kohle.

      Die Regelung von Atoss scheint mir falsch. Genauer: Ich kann nicht glauben, dass es dort so läuft.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:06:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Servus

      Du meinst also Atoss, nicht Syskoplan
      denn bei Atoss ist es wie bei der Dividende
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:35:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich war heute bei der hv .etwas seltsam ist die methode schon.das wird den kurs wohl nach der eintragung unter druck bringen
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:37:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4

      klar kommt der unter druck - am tag nach der Eintragung wird as Ding ex gehandelt ;)

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      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:40:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      wird die nicht am tag nach der auszahlung ex gehandelt?
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:41:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      nein darum gehts doch hier gerade

      bei Sysko nach der HR-.Eintragung ex, aber Auszahlung erst 6 Monate später

      bei den anderen beiden am Tag der Auszahlung ex
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:44:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke ,jetzt hab ichs kapiert
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 16:48:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Stimmt, Du hast recht, ich meinte es genau umgekehrt.


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