frage für schlaumeier - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.09.03 13:11:25 von
neuester Beitrag 04.09.03 23:37:51 von
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ID: 772.163
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wenn ein schizophrener mit selbstmord droht, darf er dann wegen geiselnahme belangt werden ???
ja
nein
#1
Eindeutig ja.
Wenn er`s richtig macht und ein entsprechendes Lösegeld fordert kann er dadurch aber reich werden !
Deshalb ist es wohl zu überlegen, ob man das Risiko einer Festnahme eingeht !
Gruss bsd
Eindeutig ja.
Wenn er`s richtig macht und ein entsprechendes Lösegeld fordert kann er dadurch aber reich werden !
Deshalb ist es wohl zu überlegen, ob man das Risiko einer Festnahme eingeht !
Gruss bsd
oh shit posting drei und vier tauschen!!!
..vermutlich ist er nicht schuldfähig, daher im Endeffekt:Nein.
#7
Glaub ich nicht !
Gruss bsd
Glaub ich nicht !
Gruss bsd
Stell die Frage doch mal im Forum RECHT und STEUERN; da treiben sich doch die ganzen Juristen herum.
Die können das sicher leicht lösen.
Die können das sicher leicht lösen.
#9
Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Die haben doch von der Praxis keine Ahnung !
Gruss bsd
Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Die haben doch von der Praxis keine Ahnung !
Gruss bsd
Beim ersten lesen von #1 ist mir spontan meine Antwort #7 eingefallen.
Genau genommen fehlen aber noch Angaben in #1
Allein die Drohung mit selbstmord ist m.W. nicht strafbar, und ob überhaupt eine Geiselnahme vorliegt ist ja nicht klar.
Welches ich hat denn nun welches bedroht oder entführt oder wie oder was.
Mir wird schon ganz schwindlig
Genau genommen fehlen aber noch Angaben in #1
Allein die Drohung mit selbstmord ist m.W. nicht strafbar, und ob überhaupt eine Geiselnahme vorliegt ist ja nicht klar.
Welches ich hat denn nun welches bedroht oder entführt oder wie oder was.
Mir wird schon ganz schwindlig
@teufeltaube
Man merkt sofort, Du bist Jurist !
Gruss bsd
Man merkt sofort, Du bist Jurist !
Gruss bsd
Bin KEIN Jurist... und kein schlaumeier, deswegen hätte ich gar nicht antworten dürfen.
Aber ich bin neugierig, oder besser gesagt: interessiert.
Kennst Du die Lösung ???
Wenn ja, dann raus damit!
Aber ich bin neugierig, oder besser gesagt: interessiert.
Kennst Du die Lösung ???
Wenn ja, dann raus damit!
#13
=> Bin KEIN Jurist... und kein schlaumeier, deswegen hätte ich gar nicht antworten dürfen.<=
Also wenn das stimmt, dann hast Du Dich jetzt strafbar gemacht. Es heisst ausdrücklich : Für Schlaumeier !
Da bin ich ja jetzt gespannt, ob broker etwas unternimmt !
Gruss bsd
=> Bin KEIN Jurist... und kein schlaumeier, deswegen hätte ich gar nicht antworten dürfen.<=
Also wenn das stimmt, dann hast Du Dich jetzt strafbar gemacht. Es heisst ausdrücklich : Für Schlaumeier !
Da bin ich ja jetzt gespannt, ob broker etwas unternimmt !
Gruss bsd
Also ihr Schlaumeier, klinisch gesehen wird hier eher
über die Dissoziative Persönlichkeitsstörung diskutiert.
Die Symptomatik von Schizophrenie sieht anders aus.
Alles Gute, Matthias!
über die Dissoziative Persönlichkeitsstörung diskutiert.
Die Symptomatik von Schizophrenie sieht anders aus.
Alles Gute, Matthias!
#15 jeep
Wo bist Du in Behandlung ?
Da können wir uns ja mal treffen und ein Quartett spielen !
Gruss Erna
Wo bist Du in Behandlung ?
Da können wir uns ja mal treffen und ein Quartett spielen !
Gruss Erna
Ich bin nicht in Behandlung, ich behandle eher!
#17
Stichwort Selbsttherapie, oder wie???
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