checkAd

    Frage zum Arbeitszeugnis - Wer kann helfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.03 19:43:52 von
    neuester Beitrag 09.10.03 11:14:24 von
    Beiträge: 16
    ID: 780.019
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 742
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:43:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt vielleicht jemand eine Seite im Web, auf der ich nachlesen kann, was die einzelnen Formulierungen im Arbeitszeugnis bedeuten? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:53:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      steht etwa sowas drin??
      ....erfüllte stets die aufgaben zu ihrer zufriedenheit....???? :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:56:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stell es doch mal hier rein, dann ham wir alle was zu lachen :D

      Aber im Ernst - so einfach ist das mit einem Arbeitszeugnis nicht. Die Formulierungen sind so feinsinnig, eine Beurteilung allein mit einem Formularhandbuch kann auch ein falsches Bild abgeben. Entscheidend kann der Gesamtzusammenhang sein.
      Wegen den Formulierungshilfen würd ich mal bei google vorbeischauen.

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:56:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier ein link, wo man zumindest bestimmte Formulierungen übersetzen kann.
      http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX19/dbx19.htm[/url]
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:56:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      oder steht sowas drin wie:

      war steht bemüht pünklich zu sein ???

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +3,95 %
      InnoCan Pharma: Erwächst aus der LPT-Therapie ein Multi-Milliardenwert?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:57:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      "...mit seinem geselligen Wesen war er stets bemüht unseren Erwartungen zu entsprechen."



      :laugh: :lick: :laugh:

      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2753808866…
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:58:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 20:00:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 4 Thanx, werde ich mir mal anschauen.

      @ the rest :laugh:
      Nein, diese gängigen Formulierungen, wie z.B. erfüllte die Aufgaben zur vollen/vollsten Zufriedenheit, bemühte sich, pünktlich zu sein usw. kenne ich. Wollte eigentlich nur mal schauen, ob da nicht irgendwo ein Kinken drin ist, der mir nicht so ins Auge fällt ;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 20:01:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      http://www.arbeitsrecht.de

      Gruß
      Eustach :D
      (der da noch eine kennt, die aber nicht so gut passt:http://www.anhängerkupplung.de )
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 20:16:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mich interresiert an vorgelegten Arbeitszeugnis nur die darauf stehenden Telefonnummern der vorherigen Arbeitgebers. Der Inhalt wurde durch die Arbeitsgerichte zur Phrasendrescherei entwertet. Oft fordern sie in Vergleichsverhandlungen regelrecht zur Lügerei auf.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 20:31:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      da muss übrigens nicht stehen "bemühte sich um Pünktlichkeit"...

      "Sie war stets pünktlich" heißt auch "Setzen,6".
      Das Wort "pünktlich" hat im Zeugnis nix zu suchen, Pünktlichkeit wird vorausgesetzt :D:D
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:35:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      ..hinterläßt eine Lücke, die sie voll ersetzt....:eek:

      Nun im Ernst: Das allerwichtigste ist: stets volle oder stets vollste Zufriedenheit und vor allem: "wir bedauern das Ausscheiden" oder so.
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 13:51:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich schließe mich Lissy an ( bzw. deren Meinung :) )
      Die allseits bekannten abgedroschenen Phrasen stehen
      nicht mehr so im Mittelpunkt.

      -> wir bedauern ihr/sein Auscheiden ( ist aber nur positiv bei Kündigung durch den Mitarbeiter)
      -> wichtig: für ihren/seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg wünschen wir alles Gute !!
      -> wichtig: achte darauf, ob die Tätigkeiten entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet sind :)

      Ach ja, dann muss ich auch einen beisteuern :)
      "Er war ehrlich bis auf die Knochen"
      ( ist eigentlich immer super, außer bei Metzgern) :)
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 11:05:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe mal in ein Arbeitszeugnis geschrieben "Die Mitarbeiterin war gegenüber Ihren Kollegen und Vorgesetzten stets höflich, aufmerksam und zuvorkommend." Hab vorm Arbeitsgericht verloren. :mad:

      Wer weiß, warum? :eek: (Preisfrage...)
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 11:11:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Falsche Reihefolge, es hätte "Vorgesetzte und Kollegen (Mitarbeiter) " geschrieben werden müssen :D

      Gruß
      Eustach :D
      (der mal was gehört von einem Arbeitszeugnis, welches für 3 Tage Arbeit mit insgesamt 6 Arbeitsstunden aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erstellt werden musste)
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 11:14:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Richtig! ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zum Arbeitszeugnis - Wer kann helfen?