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    mein Arbeitszeugnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.03 21:19:06 von
    neuester Beitrag 27.09.03 23:41:40 von
    Beiträge: 10
    ID: 780.041
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      schrieb am 25.09.03 21:19:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      habe heute mein erstes Arbeitszeugnis nach meiner Ausbildung bekommen und weiss nicht so genau, wie ich es einzuschäten habe. Vielleicht könnt ihr mir mal weiterhelfen...

      Ich habe zum 30.03. gekündigt, um ein Praktikum anzufangen und mal was "Sinnvolles" für mein BWL-Studium zu lernen.

      Hier der Text aus dem Zeugnis:

      Herr XXX, geboren am 24.10.1976, war vom 01.08.1997 bis 30.09.2003 bei unserer Sparkasse beschäftigt.

      Herr XXX war als Mitarbeiter im Serviceteam unserer Filiale XXX tätig. Hier beriet und bediente er unsere Kunden in der Servicezone und wickelte Kassengeschäfte am automatischen Kassentresor ab. Dazu gehörte der aktive Verkauf von Standardprodukten, die Weiterleitung der Kunden an die zuständigen Kundenberater sowie die Ausgabe von Scheckkarten und Scheckvordrucken.

      Am 01.10.1999 stellte Herr XXX sein Arbeitsverhältnis auf eine Teilzeitbeschäftigung mit einer monatlichen Arbeitszeit von 33 Stunden um. Sein Aufgabengebiet änderte sich dadurch nicht.

      Herr XXX war ein äußerst fähiger und sehr engagierter Mitarbeiter. Er besitzt eine überdurchschnittlich gute Auffassungsgabe und fundiertes Fachwissen. Wir schätzten besonders seine verkäuferischen Qualitäten und seine guten Umgangsformen. Seine Aufgaben erledigte er stets selbständig, ehrlich und verantwortungsbewusst zu unserer vollen Zufriedenheit. Seine Fachkenntnisse und seine Dienstleistungsorientierung machten ihn für unsere Kunden zu einem kompetenten und geschätzten Gesprächspartner. Im Umgang mit ihnen zeigte er sich immer gewandt und zuvorkommend. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war jederzeit einwandfrei. Er hatte einen positiven Einfluss auf die Zusammenarbeit im Team und war aufgrund seiner freundlichen und hilfsbereiten Art bei Kolleginnen und Kollegen beliebt und geschätzt.

      Am 30.09.2003 ist Herr XXX auf eigenen Wunsch aus dem Dienst unserer Sparkasse ausgeschieden. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen und seine Mitarbeit. Für den Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn XXX auch weiterhin alles Gute.


      Was haltet Ihr davon? Ist das Zeugnis vorzeigbar oder habt ihr irgendwelche Negativ-Punkte entdeckt?
      Muss die Personalabteilung nicht auch evtl. Zusatzvereinbarungen für aussertarifliche Leistungen aufführen? Ich war nämlich auch im Samstagsdienst beschäftigt, der separat vergütet wurde und nicht in der 33-Stunden-Regelung berücksichtigt wurde.

      Vielen Dank für Eure Meinungen!
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:26:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Am Zeugnis ist nichts zu bekritteln! (Leistung mit "gut" bewertet, "sehr gut" wäre...zu unserer vollsten Zufriedenheit)
      Die Formulierungen bezüglich Verhalten und das Bedauern über dein Ausscheiden werten Dein Zeugnis weiter auf.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:31:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      insgesamt gesehen ist das zeugnis gut. aber bedenke, das ein neuer arbeitgeber nicht blind einem geschriebenen wort glaubt. im gegenteil, bei diesem guten zeugnissen wird von dir als neuer mitarbeiter auch entsprechend mehr erwaretet als der durchschnitt ! dementsprechend magst du bei einem neuem job kritik als widersprüchlich empfinden.

      aber das wirst du sicherlich schon meistern und nicht auf den loorbeeren ausruhen....
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:31:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist doch O.K.

      Auch wenn ich die Motivation deines Handelns nicht nachvollziehen kann.

      Bin nur erstaunt das du in 6 Jahren nicht weitergekommen bist.

      Würde mir als Chef eine Frage bei der Einstellung wert sein.

      Gruß,

      dax.up
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:31:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also das einzige was mir auffällt ist das der AG schreibt "stets ... zu unserer vollen Zufriedenheit". Hier wäre die beste Bewertungsformulierung "stets ... zu unserer vollsten Zufriedenheit". Inwieweit das Wort "ehrlich " bei Banken von Bedeutung ist vermag ich nicht zu sagen. Ich finde es jedoch ein wenig ungewöhnlich.

      Gruß
      Hatze

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      schrieb am 25.09.03 21:31:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      positiv , Note 2 :)
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:36:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Herr XXX war als Mitarbeiter im Serviceteam unserer Filiale XXX tätig. Hier beriet und bediente er unsere Kunden in der Servicezone und wickelte Kassengeschäfte am automatischen Kassentresor ab.( Klasse Mitarbeiter, am auto Tessor)Dazu gehörte der aktive Verkauf von Standardprodukten ( zu mehr war er nicht zu gebrauchen), die Weiterleitung der Kunden an die zuständigen Kundenberater sowie die Ausgabe von Scheckkarten und Scheckvordrucken.
      Herr XXX war ein äußerst fähiger und sehr engagierter Mitarbeiter. Er besitzt eine überdurchschnittlich gute Auffassungsgabe und fundiertes Fachwissen. Wir schätzten besonders seine verkäuferischen Qualitäten(Nichts besonderes)und seine guten Umgangsformen. Seine Aufgaben erledigte er stets selbständig( na ja), ehrlich und verantwortungsbewusst zu unserer vollen Zufriedenheit ( Note 2-3). Seine Fachkenntnisse und seine Dienstleistungsorientierung machten ihn für unsere Kunden ( nicht für uns)zu einem kompetenten und geschätzten Gesprächspartner( steht oft und erzählt). Im Umgang mit ihnen zeigte er sich immer gewandt und zuvorkommend. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war jederzeit einwandfrei. Er hatte einen positiven Einfluss auf die Zusammenarbeit im Team und war aufgrund seiner freundlichen und hilfsbereiten Art bei Kolleginnen und Kollegen beliebt und geschätzt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:43:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zeugnis sehe ich auch als positiv. Ich würde Dich als Personalchef bei einem Einstellungsgepräch aber auch fragen, ob Du nur bei den Kollegen "geschätzt" warst oder auch bei den Vorgesetzten. Spitzfindige Personaler könnten auf die Idee kommen, das Du für die Vorgesetzten manchmal schwierig warst. Kann aber auch sein, dass die Bank das ohne Hintergedanken so formuliert hat.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:53:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      @tonytheking

      Das Zeugnis ist gut - sehr gut. Aber neuerdings
      ist bei einem Arbeitszeugnis nicht mehr wichtig was
      drinnen steht sondern was nicht drinnen steht:eek:
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 23:41:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      "wünschen wir ihm weiterhin alles Gute" Mehr nicht? Sorry, aber keinen Erfolg gehabt?


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