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    eröffnet am 28.09.03 21:32:08 von
    neuester Beitrag 28.09.03 23:38:44 von
    Beiträge: 5
    ID: 780.645
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      Avatar
      schrieb am 28.09.03 21:32:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hier gibt`s doch so nette Leute, die
      sich im Recht auskennen.

      Folgendes ist mir passiert:
      Der Geschäftsführer einer kleinen Firma, an der ich beteiligt bin, fragt mich
      schriftlich mit Durchschrift für vier andere,
      was ich von einem schweren Problem, das in der Firma
      entstanden ist, halte und wen ich für das Problem
      verantwortlich mache.
      Ich antworte mit gleichem Verteiler und mache Herrn
      xy dafür sachlich verantwortlich, wobei ich dieses begründe und dies auch beweisen könnte.
      Zudem gibt es einige, die offen meine Meinung teilen.
      Jetzt schickt mir der Anwalt des xy einen Wisch,
      in dem er mir verbietet, meine Vorwürfe gegen ihn
      zu wiederholen.
      Das kann doch nicht sein, oder ?
      Kann er mir meine Meinung verbieten, zumal ich noch danach
      gefragt wurde ?
      Was kann er ausrichten, wenn ich meine Meinung, zu der
      ich auch stehe, weiterhin vertrete ?

      Wäre nett, wenn Ihr mir antwortet.

      Laster
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 21:42:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      DU hast doch alles gesagt,verhalte dich
      Defensiv,halt kein Komentar oder so !!
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 21:48:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      für eine kleinen Firma, doch so viele Geschäftsführer - 4 im Verteiler - oder wen geht so etwas noch an. Keine Sorge, die Wahrheit, gerade wenn sie noch beweisbar ist, kann doch kein Problem darstellen.

      Übrigens, macht die Firma Gewinne, hat sie Substanz, wo liegt sie, was kostet der Laden ? Vielleicht ist sie nur schlecht geführt ?
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 22:53:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Anwalt eines anderen kann nichts verbieten. Entscheiden müßte das ein Gericht. Wenn du der Meinung bist, dass du die Wahrheit sagst, würde das ggf. auch ein Gericht bestätigen können. Natürlich gibt`s vor einem Gericht auch mal Überraschungen... Oder aber xy zieht den Schwanz ein...

      Ansonsten kann ich nichts darüber sagen, ob es sinnvoll ist, schriftlich einfach mal so nebenbei einem anderen die Meinung zu geigen. Kann sein, kann auch unpassend sein. Das mußt du im konkreten Fall besser wissen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 23:38:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja, ansonsten einfach FBI und kripo duisburg einschalten.


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