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    Kündigung des Steuerberatervertrages - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.03 16:50:04 von
    neuester Beitrag 01.12.03 19:42:56 von
    Beiträge: 8
    ID: 800.618
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      schrieb am 01.12.03 16:50:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte meinem Steuerberater loswerden.Wie kündige ich korrekt,ohne in Gefahr zu laufen im nächsten Jahr noch sein Mandant zu sein?
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:08:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da bieten sich verschiedene Mittel der Gewalteinwirkung an, je nachdem wie du veranlagt bist (Wortwitz :)).

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:10:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seit wann schliesst man einen Vertrag mit einem Steuerberater?

      Man geht hin, wie zu einem Arzt oder Rechtsanwalt, wenn man ihn braucht und man wendet sich woanders hin, wenn man nicht mehr zufrieden ist.

      Und falls du doch einen Vertrag haben solltest, schau unter Kündigung bei den Vertragsbedingungen, dort findest du das für deinen Fall Betreffende.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:16:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier wird nur Quatsch erzählt. Du kannst, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, das Mandat jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Steuerberater beenden. Du schuldest ihm jedoch das Honorar für bereits erbrachte Leistungen.

      Das war`s dann schon.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:20:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Steuerberaterleistungen gelten als "Dienste höherer Art" (Terminus technicus des BGB) - damit umgehst Du die Kündigungsfristen nach § 627 BGB und kannst Dich auf § 626 BGB berufen.

      Eine Kündigung nach § 626 BGB ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich - das ist auch so gewollt, da "Dienste höherer Art" nur sinnvoll in Ansprich genommen und umgekehrt auch nur erbracht werden können, wenn zwischen beiden Parteien ein intaktes Vertrauensverhältnis besteht.

      Also teile Deinem StB mit, daß Du seine Dienste nicht weiter in Anspruch nehmen möchtest und bitte um Herausgabe aller Dich betreffenden Unterlagen, die er für Dich aufbewahrt. Typischerweise sind das die Fibu/DATEV-Unterlagen, das Anlagenverzeichnis etc. - denn regelmäßig werden StB-Verträge nur für Dauermandate geschlossen - also nicht für den einmal im Jahr zu bearbeitenden Einkommensteuerfall.

      Gruß,
      Duffy2000

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      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:28:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nach Deiner Darstellung hast Du keinen Dauerberatungsvertrag. Normalerweise ist dann je Auftrag ein separater Auftrag zu erteilen. Du kannst also einfach zu einem anderen StB gehen, solange Du keine massiven Außenstände hast. Diese berechtigen den Berater zum Zurückbehalten Deiner Unterlagen oder von Daten,mehr nicht.

      Was hat denn Dein Berater so falsch gemacht?
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 17:29:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die Antworten.Ich wußte nach all den Jahren nicht genau ob eine Vertragsbeziehung besteht und wollte auf jeden Fall alle mich betreffenden Unterlagen haben.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 19:42:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      http://www.rent-a-killer.nett - die erledigen alles schnell und diskret. Auch die Außenstände kannst du dann sparen.

      :laugh: :laugh:

      mfg
      Money


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