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    Urlaub nach Dienstreise - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.04 14:30:43 von
    neuester Beitrag 19.01.04 20:03:56 von
    Beiträge: 14
    ID: 808.234
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      Avatar
      schrieb am 06.01.04 14:30:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich muss demnächst beruflich in die USA und möchte noch ein paar Tage privat "anhängen" (auf eigene Kosten). Muss ich dann einen Teil der bezahlten Dienstreise versteuern ? Geldwerter Vorteil oder so ?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 14:32:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


      man junge,du musst nur das versteuern was du angibst:rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 14:58:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ #1: beantwortet das meine Frage ? Was ist mit einer Meldung des Arbeitgebers (in meinem Falle öff. Dienst) an das FA ?
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:08:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also wenn du im Anschluss deiner Dienstreise einige Tage auf eigene Kosten verbringen willst, wo soll da ein geldwerter Vorteil sein?

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:11:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich kenne die Regelung, dass Du in solchen Faellen die
      Haelfte der Anreisekosten uebernehmen musst, glaube
      aber nicht, dass das eine offizielle Regelung ist.
      Allerdings koennte das genau der geldwerte Vorteil
      sein, wenn Dir eben die An- und Abreise voll bezahlt wird.

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      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:13:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1, greif dir aufs Hirn und sieh nach, ob es gut warm ist :D
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 15:45:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      dieser thread ist ein abschreckendes beispiel für den verfall von sitte, anstand, moral ...

      von anderen deutschen tugenden wie treue und ehre erst gar nicht zu sprechen
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 17:55:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      genau da könnte der geldwerte Vorteil liegen, dass ich ja die An- und Abreise bezahlt bekommen habe. Werde mich jetzt eben selbst schlau machen müssen, wenn es hier leider keiner weiss.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 18:13:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      @F5

      Wenn man keine Probleme hat, macht man sich welche - oder? :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 19:06:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei den Grünen, insbesonder bei Rezzo nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 19:14:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich würde Steuern nur dort zahlen, wo ich jemanden schädige (Auto fahren, Aktien zocken, Haus bauen etc.)
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 14:09:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,
      hier die Antwort meiner Personalabteilung:
      "Es liegt kein geldwerter Vorteil, wenn der zeitliche Umfang der Dienstreise im Verhältnis zum privaten Teil im Vordergrund liegt."

      Wer das bemisst bleibt wohl offen ;-)
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 16:03:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na also, da war doch meine Antwort fast richtig!
      Das Verhältnis ist sicher so lange gewahrt, wie die Dauer des Diensreiseanteil den der Privatreise klar übersteigt, d.h. 1 Tag Dienstreise und 3 Wochen anschließender Urlaub sind mit der Regel sicherlich nicht vereinbar.

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 20:03:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Rezzo Schlauch kennt bestimmt noch ein paar Tips und Tricks .:laugh: :laugh:


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