checkAd

    Beamte 20euro Pauschale Praxisgebühr klassisches Beispiel für Dummheit der Medien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.01.04 19:01:07 von
    neuester Beitrag 10.01.04 17:50:43 von
    Beiträge: 13
    ID: 809.328
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 574
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 19:01:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da Beamte ja Privatversichert sind und die Beihilfe nur einen Zuschuss leistet ist es ganz logisch das sie erstmal nur ne 20euro Pauschale zahlen müssen.

      Die Medien allen voran Ntv verursachen wieder einen Riesenauffuhr als ob etwas ähnliches stattfinden würde wie bei der Commerzbank.

      ein Typischer Sturm im Wasserglas und alle fallen drauf rein.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 19:06:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      So, wirklich?

      __________________________

      Die Sonderregeln bei den Praxisgebühren gelten nicht nur für einen Großteil der Abgeordneten, sondern auch für alle Beamten. Das widerspreche dem Geist der Gesundheitsreform, sagt SPD-Fraktionschef Franz Müntefering. Er will den Beamten-Rabatt kippen.



      AP
      SPD-Fraktionschef Müntefering während einer Debatte im Bundestag: Angelegenheit soll bis Montag geklärt werden
      Berlin/Wörlitz - Bis Montag schon solle die Bestimmung neu formuliert werden, sagte Müntefering zum Abschluss der Klausurtagung der SPD-Fraktion in Leipzig. Er bekräftigte noch einmal, dass sich die SPD-Abgeordneten für eine absolute Gleichbehandlung von Beamten und gesetzlich Versicherten einsetzen werden. "Was den Arbeitern und Angestellten in der privaten Wirtschaft aufgebürdet werden muss, soll auch für die Beamten gelten."
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:06:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1
      Da hast du nicht ganz unrecht!

      Das gleich passiert gerade auch bei der Betriebsrente.

      Opel will sie angeblich wieder einführen, es wird aber bewusst verschwiegen, dass es sich dabei um eine hauptsächlich von Arbeitnehmern finanzierte Betriebsrente halten soll, wärend es bei der Commerzbank um eine freiwillige vom Arbeitgeber finanzierte Leistung handelte.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 21:09:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn man ohne seine Hausarzt aufzusuchen, gleich einen Spezialisten konsultiert, muss man immer wieder die 10 Euro zahlen. Selbiges gilt im Notfall.
      Bei unseren Volksvertretern dürfte das aber in der Pauschale enthalten sein.:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 21:18:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..es ist doch ein Witz, dass Privat-Versicherte überhaupt eine Praxisgebühr zahlen müssen, die allein den gesetzlichen Krankenkassen zugute kommen soll. Das ist mir im übrigen auch neu, ich war davon ausgegangen, dass diese Regelung nur für gesetzlich versicherte gilt.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1550EUR +4,73 %
      Verdopplung der Ressource bei East Africa Metals?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 21:32:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 Privatversicherte müssen keine Praxisgebühr zahlen - warum auch, die haben ja mit der GKV nichts zu tun.

      Bei Beamte ist dies allerdings etwas anders. Laut Gesundheitsministerium werden alle beschlossenen Maßnahmen des GMG auch auf die Beihilfevorschriften übertragen. Es scheint so, als ob die meisten Beamten dies noch nicht realisiert haben.

      Ein Beamter ist ja meist nur zu 50 % oder weniger privatversichert; deswegen muß er auch die Praxisgebühr von Euro 20,00 zahlen!
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 11:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das war mal wieder eine reine Neiddiskussion. Die Beihilfe ist ja nicht in finanziellen Problemen und die PKVen erst recht nicht. Aber da ist mal wieder die große Angst davor, Beamte könnten zu viele Privilegien haben. Dabei ist das eigentliche Problem, daß man inzwischen sich nicht mehr traut, die Krenkenversicherungen die Beiträge erheben zu lassen, die sie für eine gute Gesundheitsversorgung brauchen. Hier soll doch nur verschleiert werden, daß wir nach wie vor keine echte Gesundheitsreform hatten. Ob die Beamten nun 0, 20 oder 80 Euro im Jahr dazuzahlen, geht mir völlig am Arsch vorbei (zugegeben: als Privatversicherter zahle ich gar nichts zu, nur über die indirekte Quersubventionierung durch die höheren Erstattungssätze meiner PKV).
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 11:58:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..ich hab mich damit noch nicht beschäftigt, aber manche Beamte kriegen doch 80 % Beihilfe, andere 20 % und beim Arzt wird doch nicht gefragt: sie Sie Beamter, sondern "sind sie privatversichert"....

      Daher wird ein Beamter m.E. in der Praxis keine Praxisgebühr zahlen müssen, es sei denn, er ist gesetzlich versichert und dann zahlt er so viel wie alle anderen, oder???





      PS: ich hab es vielleicht schon mal erwähnt: in NRW zahlen im übrigen Beamte die ersten 300 Euro Arztkosten und Medikamente, ohne dass die Beihilfe (bei 50 %) dafür einen Pfennig zuzahlt....wenn sie besser verdienen, auch deutlich mehr, ein Bekannter verdient ca. 3000 Euro, ist ledig und zahlt daher 600 Euro jährlich selbst, bevor die Beihilfe erstmals einen Cent dazulegt....damit dürfte die Praxisgebühr wohl abgegolten sein.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 12:06:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Adam Riese , zum erstenmal etwas vernünftiges von dir gelesen! Willst du dich in diesem Jahr bessern? Ich wünsche dir viel Erfolg bei diesem Vorhaben!
      Und nun zur Sache: Wie hier in dieser Sache verfahren wird, so geht es bei der ganzen Agenda zu! Nur Unklarheiten! Das wird bewusst gemacht, denn der Normalbürger soll ja keinen Überblich besitzen! Er soll ja manipuliert werden! Einen wissenden Bürger kann man aber nicht manipulieren!!!!!
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 14:57:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es ist wie immer eine Mogelpackung.
      Der Beamte wird, auch wenn sie das Beihilfegesetz dementsprechend abändern, keine eigentliche "Praxisgebühr" für die GKV zahlen. Bei der Erstattung wird ihm jedoch von der Beihilfesumme diese "Praxisgebühr" nicht erstattet ( heute 20€, demnächst wohl 80€ per anno ). Das Geld kommt natürlich nicht den "klammen" Kassen zugute, sondern dem jeweiligen Bundesland oder dem Staat. Die Idee das Gesetz dementsprechend abzuändern ist vielleicht neiddiskussionshilfreich, jedoch im Hinblick auf die finanzielle Situation der GKV natürlich unsinnig, aber das sind wir von dieser Regierung ja bereits gewohnt, daß da nur populistische Sprechblasen rauskommen.
      Viel empfindlicher trifft die Beamten die finazielle Not mancher Bundesländer, die die Regelhöchstsatzgrenze der Beihilfeerstattung abgesenkt haben, wo die Beamten bei den jeweiligen Arztrechnung vieles werden zuzahlen müsen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 17:20:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kann mir mal jemand erklären, was "der Geist der Gesundheitsreform" ist? Antidemokrat Münterfering labert wieder mal nur Scheiße. :O
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 17:39:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es ist wirklich haarsträubend, was für einen Stuss da Müntefering redet, und welch ein populistischer Mist zu dem Thema selbst in bisher eigentlich noch halbwegs seriösen Medien dann dazu geschrieben wird:

      PRAXISGEBÜHREN-RABATT

      Die Parlamentarier haben verstanden

      Von Michael Kröger

      Die Sonderregeln bei den Praxisgebühren gelten nicht nur für einen Großteil der Abgeordneten, sondern auch für alle Beamten. Das widerspreche dem Geist der Gesundheitsreform, sagt SPD-Fraktionschef Franz Müntefering. Er will den Beamten-Rabatt kippen.


      ...

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,281184,00.html

      Am Ende des Artikels wird dann im Kleingedruckten angedeutet, was tatsächlich aktuell für eine Regelung geplant ist.

      Da Beamte privat versichert sind, kann sie naturgemäss die Praxisgebühr gar nicht treffen. Um ihnen der Gerechtigkeit halber im Vergleich zu gesetzlich versicherten Angestellten auch etwas abzuverlangen, wurde offenbar die bisher eh schon bestehende Selbstbeteilugung an der Beihilfe von 150 Euro p.a. (sogenannte "Kostendämpfungspauschale") um 20 Euro erhöht.

      Aufgrund des seltsamen Status von Beamten (zur Hälfte privat versichert, und zur Hälfte vom Staat durch die Beihilfe abgesichert) geht es nicht anders als dass es eine "Sonderregelung" für Beamte gibt. Und eine um 20 Euro erhöhte Selbstbeteiligung fände ich da eigentlich fair, wenn man beim Durchschnittsversicherten von ca. 40 Euro Praxisgebühr ausgeht.

      Aber diese Dilettantentruppe von Regierung wird es noch schaffen, dieses bürokratische Monster von Praxisgebühr so zu einem 300-seitigen Gesetzeswerk aufzublähen, dass man beim nächsten Arztbesuche erst mal eine halbe Stunde Formulare ausfüllen muss, um diese Gebühr richtig berechnen zu können, was dann hinterher bei einem Mitarbeiter der Krankenkasse noch einmal ein halbe Stunde Arbeit macht, um zu prüfen, ob das auch alles seine Richtigkeit hat. :cry:

      Ich würde es für vernünftiger halten, die würden einige Dinge von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bei Beamten übernehmen, nämlich insbesodere das Verfahren, dass der Patient gewöhnliche Arztrechnungen in die Hand bekommt, und zunächst mal selbst bezahlt, und pro Jahr auch eine Selbstbeteiligung von sagen wir mal 150 Euro zahlen muss, so dass er die Rechnung gar nicht an die Krankenkasse zu schicken braucht, wenn sie geringer ist.
      Damit könnte man zig Millionen Verwaltungkosten sparen. Vielleicht sollte sich Müntefering mal besser darüber Gedanken machen, anstatt ein immer schlimmereres bürokratisches Monster zu kreieren.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 17:50:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Diese Diskussion über die angeblichen Beamten- (oder gar Abgeordneten-)Privilegien ist sogar noch unsinniger:

      Weil längst nicht jeder Versicherte in jedem Quartal zum Arzt geht, schlägt die Praxisgebühr durchschnittlich mit 17 Euro zu Buche, so jedenfalls die Prognose.
      Damit dürfte die ,,Kostendämpfungspauschale" (die übrigens in Bund und Ländern unterschiedlich hoch ist und je nach Gehalt bis zu 300 Euro p.a. beträgt) bei Gleichbehandlung eigentlich nur um 8,50 Euro erhöht werden. Die 20 Euro sind also keinesfalls zu wenig, sondern im Gegenteil deutlich überzogen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Beamte 20euro Pauschale Praxisgebühr klassisches Beispiel für Dummheit der Medien